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FAQ
Die 10 häufigsten Fragen vor einer Markenanmeldung
Durch die Markenregistrierung erhalten Sie ein Monopolrecht. Damit sichern Sie sich die Marke für die eigene Verwendung. Zudem können Sie es Dritten verbieten, eine identische oder verwechselbar ähnliche Marke zu verwenden. Mit einer starken Marke sind Sie und Ihr Angebot am Markt unverwechselbar und können zufriedene Kunden an sich binden. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Marke für viele Unternehmen heute den wichtigsten Unternehmenswert darstellt.
Auf diese Frage gibt es keine allgemeingültige Antwort. Beide Marken haben ihre besonderen Vorzüge. Man muss daher individuell für sich entscheiden, welche Marke besser zu dem eigenen Vorhaben passt. Der Vorteil der deutschen Marke ist, dass sie wenig Geld kostet, schneller registriert werden kann und sie weniger angreifbar ist, als eine Unionsmarke. Der Vorteil einer Unionsmarke ist demgegenüber, dass sie in der gesamten EU Schutz genießt. Als Daumenregel gilt, dass wenn man von Anfang an oder zumindest perspektivisch in den nächsten fünf Jahren in mehr als einem Mitgliedstaat der EU geschäftlich tätig sein möchte, man die Anmeldung einer Unionsmarke erwägen sollte.
Der Schutzbereich von Wortmarken und von Wort-/Bildmarken ist unterschiedlich. Die Wortmarke schützt einen Begriff als solchen, wohingegen die Wort-/Bildmarke den von einem Logo ausgehenden Gesamteindruck schützt. Den besten Schutz hat man deswegen, wenn man den Markennamen als Wortmarke und zusätzlich das Logo als Wort-/Bildmarke schützt. Da es für viele Mandanten wichtig ist, beide Marken zu registrieren, bieten wir auf die zweite Marke 25% Preisnachlass an.
Eine Marke schützt ein ganz bestimmtes Zeichen für ganz bestimmte Waren und/oder Dienstleistungen. Damit klar ist, für welche Produkte Schutz beansprucht wird, muss man bei der Markenanmeldung angeben, wofür die Marke eingetragen werden soll. Um dies zu vereinfachen und einen international einheitlichen Standard zu schaffen, wurde 1957 auf einer diplomatischen Konferenz in Nizza ein spezielles Klassifikationssystem vereinbart. Die sog. Nizzaklassifikation gilt heute in mehr als 140 Ländern, darunter auch Deutschland und auf Gemeinschaftsebene. Über das System werden alle erdenklichen Waren und Dienstleistungen in insgesamt 45 Klassen eingeteilt.
In den allermeisten Fällen reichen 1 bis 3 Nizza-Klassen aus. Die Amtsgebühren bei einer deutschen Marke betragen in diesem Fall 290 EUR. Bei einer Unionsmarke bewegen sie sich zwischen 850 EUR und 1.050 EUR. Weitere Informationen zu den Amtsgebühren finden Sie unter schutzrecht.de/amtsgebuehren.
Die Bearbeitungszeiten bei den Markenämtern variieren stark. Bei einer deutschen Marke dauert es im Durchschnitt 3 bis 4 Monate bis zur Registrierung. Unionsmarken brauchen in der Regel weniger Zeit, bis das Markenamt mit der Prüfung abgeschlossen hat. Dafür werden sie erst nach Ablauf der dreimonatigen Widerspruchsfrist registriert. Wenn man die Marke möglichst schnell registrieren möchte, hat man aber die Möglichkeit einer Beschleunigung.
Wenn das Markenamt eine Marke registriert, dann prüft es nicht, ob die Marke ältere Rechte verletzt. Auch die Registrierung der Marke bedeutet nur, dass man gegen jüngere Marken vorgehen kann, nicht jedoch, dass man vor älteren Marken sicher wäre. Die Marke kann vielmehr auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist zeitlich unbegrenzt angegriffen werden. Hier drohen hohe Haftungsansprüche. Um diese zu vermeiden, raten die Markenämter, dass man vor Anmeldung einer Marke eine professionelle Verfügbarkeitsrecherche (eine sog. „Ähnlichkeitsrecherche“) durchführt. Dies übernehmen wir gerne für Sie. In unseren Rechercheberichten zeigen wir Risiken auf, bewerten diese und erklären, wie man sie minimieren kann.
Eine selbst durchgeführte Prüfung ist ein guter erster Schritt. Eine professionelle Verfügbarkeitsrecherche kann sie jedoch nicht ersetzen. Mit kostenlosen Recherchetools findet man nur ca. 10% der relevanten Risiken und diese Risiken werden ohne anwaltliche Beratung häufig falsch bewertet: Verfügbare Marken werden als geblockt bewertet oder geblockte Marken werden als verfügbar bewertet. Spätestens wenn man wegen einer vermeidbaren Markenverletzung abgemahnt wird und sich hohen Schadensersatzansprüchen ausgesetzt sieht, wirken die Kosten für eine professionelle Verfügbarkeitsrecherche im Nachhinein sehr niedrig.
Sobald Ihre Marke angemeldet und veröffentlicht wird, taucht sie bei vielen Unternehmen und Anwälten, die die Register aktiv auf Markenverletzungen überwachen, auf dem Schirm auf. Wenn sie zu dem Ergebnis gelangen, dass Ihre Marke ältere Rechte verletzt, werden Sie normalerweise kostenpflichtig abgemahnt. In einer solchen Abmahnung wird man u.a. aufgefordert, die Benutzung der Marke umgehend einzustellen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, die Anwaltskosten zu übernehmen und Schadensersatz zu zahlen.
Auch nach der Eintragung kommen immer wieder Fragen rund um den Markenschutz auf. Wir stehen Ihnen deshalb auch nach erfolgreicher Markenregistrierung jederzeit gerne als Ansprechpartner zur Verfügung und geben Ihnen schnell und verständlich Auskunft, wenn Sie Fragen zu Ihrer Marke haben.
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Haben Sie Fragen zur Markenanmeldung, einer Markenverletzung oder anderen markenrechtlichen Themen? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf. Unsere spezialisierten Rechts- und Fachanwälte helfen Ihnen gerne weiter!
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