Bösgläubige Markenanmeldung zur Behinderung eines ehemaligen Geschäftspartners
GRUR-Prax 2024, 262

Als erfahrene Fachanwaltskanzlei prüfen wir vorab, wo Risiken liegen, und melden mit der Erfahrung aus mehr als 6.000 Schutzrechtsanmeldungen an: professionell, mit Premium-Anspruch und zum Festpreis.
RechtsanwaltFachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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Vier Schutzrechte, vier Festpreise – und hinter jedem eine anwaltliche Anmeldung durch spezialisierte Fachanwaltskanzlei. Sie wissen vorher, was Sie bezahlen; wir sorgen dafür, dass Sie wissen, was Sie bekommen. Wenn Sie unsicher sind, welches Schutzrecht passt, klären wir das vorab.

Für Namen, Logos und Slogans. Das Amt prüft ältere Marken nicht von sich aus – Widerspruch und Abmahnung drohen erst danach. Ein durchdachtes Verzeichnis und der Blick auf ältere Rechte senken dieses Risiko.

Für technische Erfindungen, die neu sind und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen. Entscheidend ist eine Anmeldung, die die Erfindung vollständig offenbart und vor dem Anmeldetag nicht vorweggenommen wird.

Der schnellere Schutz für technische Erfindungen. Weil das DPMA ohne Sachprüfung einträgt, liegt das Risiko eines späteren Löschungsantrags bei Ihnen – umso wichtiger ist eine sorgfältige Anmeldung.

Für die äußere Gestalt Ihrer Produkte. Eingetragen wird ohne Prüfung von Neuheit und Eigenart; ob das Design einem Angriff standhält, hängt deshalb von Darstellung und Anmeldestrategie ab.
Die Zitate sind ausgewählte Stimmen aus unserem Profil bei anwalt.de. Sämtliche Bewertungen lesen Sie direkt dort; maßgeblich sind die Bewertungsrichtlinien des Portals.

„Eine Anmeldung ist schnell eingereicht. Ob sie im Streitfall trägt, entscheidet sich vorher.“
Hinter schutzrecht.de steht eine Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz. Der Fachanwaltstitel setzt nachgewiesene besondere Kenntnisse und praktische Erfahrung voraus und verpflichtet zu regelmäßiger Fortbildung. Wir betrachten jede Anmeldung deshalb vom möglichen Konflikt her: Welches Schutzrecht passt zu Ihrem Vorhaben, wie weit muss es reichen, und wo könnte es später angegriffen werden?

„Die teuersten Fehler bei Schutzrechten passieren vor dem Einreichen – und fallen erst Jahre später auf.“
Ältere Marken, die das Amt bei der Anmeldung nicht prüft. Ein Verzeichnis, das zu eng oder zu weit gefasst ist. Eine eigene Veröffentlichung, die die Neuheit einer Erfindung zerstört. Eine versäumte Frist für Widerspruch, Priorität oder Jahresgebühr. Solche Risiken klären wir vor der Anmeldung und behalten sie danach im Blick – damit Ihr Schutzrecht nicht an Formalien oder übersehenen Rechten Dritter scheitert.

„Ein eingetragenes Recht ist so viel wert wie die Bereitschaft, es zu verteidigen.“
Als Fachanwaltskanzlei kennen wir Schutzrechte nicht nur aus dem Amtsverfahren, sondern auch aus dem Streit vor Gericht. Diese Erfahrung fließt in jede Anmeldung ein. Taucht später eine Nachahmung oder eine ähnliche Marke auf, setzen wir Ihre Rechte durch – mit Abmahnung, einstweiliger Verfügung oder Klage. Werden Sie selbst angegriffen, prüfen wir die Vorwürfe und verteidigen Ihre Position.

„Ihre Erfindung kennt keine Stadtgrenzen – unsere Beratung auch nicht.“
Unsere Kanzlei sitzt im Hamburger Zippelhaus, unsere Mandantinnen und Mandanten kommen aus ganz Deutschland und dem Ausland. Wir besprechen Ihr Vorhaben in der Kanzlei, am Telefon oder per Video. Ihr Ansprechpartner ist der Kanzleiinhaber, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz – gemeinsam mit seinem Team betreut er Ihre Anmeldung von Anfang bis Ende.
Aus mehr als 6.000 Anmeldungen kennen wir die Prüfungspraxis der Ämter – und die typischen Gründe, an denen Anmeldungen scheitern.
Zu den FestpreisenSo bewerten Mandantinnen und Mandanten unsere Arbeit auf anwalt.de (Stand: Oktober 2026).
Zu den BewertungenDer Fachanwaltstitel setzt besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung im Recht der Schutzrechte voraus – und regelmäßige Fortbildung.
Zur KanzleiSeit 2008 schreiben wir für GRUR-Prax, WRP und andere Fachzeitschriften – Wissen, das in jede Anmeldung einfließt.
Zu den FachbeiträgenSeit 2008 veröffentlichen wir Aufsätze und Urteilsanmerkungen zu Marken, Designs und Patenten – zuletzt etwa zur bösgläubigen Markenanmeldung und zur Ähnlichkeit von Waren und Handelsdienstleistungen.
GRUR-Prax 2024, 262
GRUR-Prax 2024, 572
KUR 2024, 99
GRUR-Prax 2023, 706
GRUR-Prax 2022, 543
GRUR-Prax 2022, 504
GRUR-Prax 2020, 45
GRUR-Prax 2019, 132
GRUR-Prax 2018, 497
GRUR Int. 2018, 894
Was Unternehmen, Gründerinnen und Erfinder vor einer Anmeldung am häufigsten wissen möchten. Ihre konkrete Frage beantworten wir gern persönlich – wir melden uns zeitnah zurück.
Unser Festpreis für die Markenanmeldung beginnt bei 299 € zuzüglich Umsatzsteuer. Hinzu kommen die Amtsgebühren: Das DPMA verlangt für eine deutsche Marke bei elektronischer Anmeldung 290 € einschließlich bis zu drei Klassen, jede weitere Klasse kostet 100 €. Eine Unionsmarke beim EUIPO kostet 850 € für eine Klasse, 50 € für die zweite und 150 € für jede weitere. Den Gesamtbetrag nennen wir Ihnen, bevor Sie uns beauftragen.
Hinter schutzrecht.de steht eine Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz im Zippelhaus 4, 20457 Hamburg. Von dort melden wir Marken, Designs, Gebrauchsmuster und Patente für Mandantinnen und Mandanten aus ganz Deutschland an. Ihr Ansprechpartner ist der Kanzleiinhaber, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Erreichbar sind wir unter (040) 882 153 908 und per E-Mail an info@schutzrecht.de.
Beide schützen technische Erfindungen. Das Patent wird vom DPMA auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit geprüft und hält bis zu 20 Jahre; geschützt werden können auch Verfahren. Das Gebrauchsmuster wird ohne diese Prüfung eingetragen, steht deshalb schneller zur Verfügung und hält bis zu zehn Jahre, Verfahren sind ausgenommen. Häufig lohnt beides: ein Gebrauchsmuster für den schnellen Schutz und ein Patent für die lange Laufzeit.
Beim Patent sollten Sie damit warten: Eine eigene Veröffentlichung vor dem Anmeldetag zerstört grundsätzlich die Neuheit. Beim Gebrauchsmuster schadet eine eigene Offenbarung innerhalb von sechs Monaten vor der Anmeldung nicht, beim Design gilt eine Schonfrist von zwölf Monaten. Sicherer ist es trotzdem, zuerst anzumelden und dann zu präsentieren.
Meist ja. Bei Marken prüft das Amt nicht, ob ältere Marken entgegenstehen – das zeigt sich erst, wenn deren Inhaber Widerspruch einlegt oder abmahnt. Designs und Gebrauchsmuster werden sogar ganz ohne Prüfung auf Neuheit eingetragen und können später für nichtig erklärt werden. Eine Recherche vorab zeigt, wie belastbar Ihr Schutzrecht sein wird.
Die häufigsten: Eine Marke kollidiert mit einem älteren Recht, das das Amt nicht geprüft hat, und wird mit Widerspruch oder Abmahnung angegriffen. Das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen deckt das spätere Geschäft nicht ab und lässt sich nach der Anmeldung nicht mehr erweitern. Ein Design oder Gebrauchsmuster wird eingetragen, ist aber wegen einer früheren Veröffentlichung angreifbar. Und bei Patenten kann eine Offenbarung vor dem Anmeldetag die Neuheit kosten. Diese Punkte prüfen wir mit Ihnen, bevor wir anmelden.
Eine Marke gilt zehn Jahre und lässt sich beliebig oft um jeweils zehn Jahre verlängern. Ein eingetragenes Design kann bis zu 25 Jahre bestehen, verlängert wird in Schritten von fünf Jahren. Ein Gebrauchsmuster hält höchstens zehn Jahre, ein Patent höchstens 20 Jahre ab dem Anmeldetag – vorausgesetzt, die Aufrechterhaltungs- und Jahresgebühren werden rechtzeitig gezahlt.
Das richtet sich nach Ihren Märkten. Eine deutsche Anmeldung beim DPMA ist der günstige Einstieg. Für die EU gibt es die Unionsmarke und das eingetragene EU-Design beim EUIPO, die mit einer Anmeldung in allen Mitgliedstaaten wirken. Für weitere Länder führt der Weg meist über die WIPO. Innerhalb der Prioritätsfrist – sechs Monate bei Marken und Designs, zwölf Monate bei Patenten und Gebrauchsmustern – können Sie nachziehen und den Zeitrang der ersten Anmeldung behalten.
Der Festpreis ist unser Honorar für die Anmeldung im Grundfall. Wie hoch er im Einzelfall ist, hängt vom Umfang ab, etwa von der Zahl der Klassen, Designs oder Länder; den verbindlichen Festpreis für Ihr Vorhaben nennen wir Ihnen vorab. Amtsgebühren erheben DPMA, EUIPO oder WIPO für ihre Tätigkeit. Sie kommen zum Honorar hinzu und richten sich nach den Gebührenverzeichnissen der Ämter.
Inhaber älterer Marken können innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung Widerspruch erheben. Dann prüft das Amt, ob Verwechslungsgefahr besteht. Häufig lässt sich der Konflikt durch eine Einschränkung des Verzeichnisses oder eine Abgrenzungsvereinbarung lösen. Wir vertreten Sie im Widerspruchsverfahren; die Kosten dafür besprechen wir mit Ihnen, bevor wir tätig werden.
Ja, und das kann sinnvoll sein. Die Marke schützt das Logo als Herkunftshinweis für bestimmte Waren und Dienstleistungen und lässt sich unbegrenzt verlängern. Das Design schützt die Gestaltung als solche, unabhängig davon, wofür sie verwendet wird, aber höchstens 25 Jahre. Welche Kombination sich lohnt, klären wir gemeinsam.
Den Zeitrang sichern Sie bei allen Schutzrechten mit dem Anmeldetag. Durchsetzen können Sie Marke, Design und Gebrauchsmuster ab der Eintragung. Beim Patent dauert das Prüfungsverfahren länger; ab der Offenlegung der Anmeldung steht Ihnen gegenüber Benutzern der Erfindung bereits eine angemessene Entschädigung zu, die vollen Rechte gibt es mit der Erteilung.

Seit 2012 berate ich als Rechtsanwalt Unternehmen, Gründerinnen, Gestalter und Erfinderinnen – und von Anfang an ging es dabei um dasselbe: gute Ideen zu schützen. Ob Name, Produktdesign oder technische Erfindung: Hinter jedem Schutzrecht steckt Arbeit, die niemand anderes ernten soll.
Heute biete ich gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen die Anmeldung von Marken, Designs, Patenten und Gebrauchsmustern mit Premium-Anspruch zu fair kalkulierten Preisen an: fachanwaltlich geprüft, sorgfältig vorbereitet und persönlich begleitet bis zur Eintragung. Damit Sie sich auf das konzentrieren können, was Sie am besten können.

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