Foto Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, erläutert im Gespräch die Strategie für eine Schutzrechtsanmeldung
Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz

Professioneller Schutz für Ihre Patente, Marken und Designs

Als erfahrene Fachanwaltskanzlei prüfen wir vorab, wo Risiken liegen, und melden mit der Erfahrung aus mehr als 6.000 Schutzrechtsanmeldungen an: professionell, mit Premium-Anspruch und zum Festpreis.

RechtsanwaltFachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

anwalt.de · Stand Oktober 2026
5,0 von 5 Sternen (196 Bewertungen)
Erfahrung
6.000+ Anmeldungen

Bekannt ausTV und Presse

  • Legal Awards 2020
  • RTL
  • SAT.1
  • NDR
  • JUVE
  • Bild.de
  • LTO – Legal Tribune Online
  • WirtschaftsWoche
  • Deutsche Apotheker Zeitung
  • Der Titelschutz Anzeiger
Unsere Festpreise

Welches Schutzrecht passt zu Ihnen?

Vier Schutzrechte, vier Festpreise – und hinter jedem eine anwaltliche Anmeldung durch spezialisierte Fachanwaltskanzlei. Sie wissen vorher, was Sie bezahlen; wir sorgen dafür, dass Sie wissen, was Sie bekommen. Wenn Sie unsicher sind, welches Schutzrecht passt, klären wir das vorab.

Kommentar zum Markengesetz in der Kanzleibibliothek – Markenanmeldung zum Festpreis bei schutzrecht.de

Für Namen, Logos und Slogans. Das Amt prüft ältere Marken nicht von sich aus – Widerspruch und Abmahnung drohen erst danach. Ein durchdachtes Verzeichnis und der Blick auf ältere Rechte senken dieses Risiko.

  • Wortmarke, Bildmarke oder Wort-/Bildmarke
  • Anmeldung beim DPMA, beim EUIPO oder über die WIPO
  • Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen nach der Nizza-Klassifikation
  • Schutz zehn Jahre, beliebig oft verlängerbar
ab 299 €Festpreis zzgl. USt. und AmtsgebührenLeistungen und Preise
Handbuch der Patentverletzung in der Kanzleibibliothek – Patentanmeldung bei schutzrecht.de

Für technische Erfindungen, die neu sind und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen. Entscheidend ist eine Anmeldung, die die Erfindung vollständig offenbart und vor dem Anmeldetag nicht vorweggenommen wird.

  • Schutz bis zu 20 Jahre ab dem Anmeldetag
  • Prüfung auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit durch das DPMA
  • Auch Herstellungs- und Arbeitsverfahren schutzfähig
  • Zwölf Monate Priorität für Anmeldungen im Ausland
ab 999 €zzgl. USt. und AmtsgebührenLeistungen und Preise
Foto Rechtsanwalt mit einer Kollegin im Gespräch über den Schutz einer Erfindung als Gebrauchsmuster

Der schnellere Schutz für technische Erfindungen. Weil das DPMA ohne Sachprüfung einträgt, liegt das Risiko eines späteren Löschungsantrags bei Ihnen – umso wichtiger ist eine sorgfältige Anmeldung.

  • Schutz bis zu 10 Jahre ab dem Anmeldetag
  • Eintragung ohne Sachprüfung
  • Sechs Monate Schonfrist für eigene Veröffentlichungen
  • Abzweigung aus einer Patentanmeldung möglich – Verfahren sind ausgenommen
ab 999 €zzgl. USt. und AmtsgebührenLeistungen und Preise
Besprechungsraum der Kanzlei in Hamburg, in dem Designanmeldungen zum Festpreis besprochen werden

Für die äußere Gestalt Ihrer Produkte. Eingetragen wird ohne Prüfung von Neuheit und Eigenart; ob das Design einem Angriff standhält, hängt deshalb von Darstellung und Anmeldestrategie ab.

  • Schutz bis zu 25 Jahre, in Schritten von fünf Jahren
  • Eintragung ohne Prüfung auf Neuheit und Eigenart
  • Zwölf Monate Schonfrist nach der eigenen Erstveröffentlichung
  • Mehrere Designs in einer Sammelanmeldung
ab 499 €Festpreis zzgl. USt. und AmtsgebührenLeistungen und Preise
Mandantenmeinungen

Was Mandantinnen und Mandanten über uns sagen

Alle Bewertungen auf anwalt.de
5,0Durchschnitt aus 196 Bewertungen
anwalt.de, Stand: Oktober 2026

Die Zitate sind ausgewählte Stimmen aus unserem Profil bei anwalt.de. Sämtliche Bewertungen lesen Sie direkt dort; maßgeblich sind die Bewertungsrichtlinien des Portals.

  • Markenanmeldung
    „Es hat alles super geklappt. Top Beratung! Die Anmeldung lief reibungslos und schnell ab.“
    Maximilian HugeGeschäftsführer · Zur Marke im DPMA-Register
  • Designanmeldung
    „Sehr beispielhaftes schnelles Feedback & Beratung auf meine Anfrage mit anschließender präziser Bearbeitung und damit schnellem Erfolg zur Sicherung meines Praxisdesigns! Vielen Dank...hat mich sehr in meiner „Umbruchsphase“ unterstützt. Da gibt’s bitte noch zusätzlich einen Smiley zu den 5 Sternchen :-)“
    Dr. Kerstin MeißnerPraxisinhaberin · Zum Design im DPMA-Register
  • Markenanmeldung
    „Wir sind mit der Bearbeitung sehr zufrieden. Es lief alles schnell und problemlos ab.“
    Philipp SpiegelhoffSelbstständiger · Zur Marke im DPMA-Register
0103
Kanzlei

Eine Fachanwaltskanzlei für Ihre Schutzrechte

Foto Rechtsanwalt im Beratungsgespräch über die Wahl des passenden Schutzrechts

„Eine Anmeldung ist schnell eingereicht. Ob sie im Streitfall trägt, entscheidet sich vorher.“

Hinter schutzrecht.de steht eine Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz. Der Fachanwaltstitel setzt nachgewiesene besondere Kenntnisse und praktische Erfahrung voraus und verpflichtet zu regelmäßiger Fortbildung. Wir betrachten jede Anmeldung deshalb vom möglichen Konflikt her: Welches Schutzrecht passt zu Ihrem Vorhaben, wie weit muss es reichen, und wo könnte es später angegriffen werden?

Kanzlei
Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz
Erfahrung
Mehr als 6.000 Anmeldungen
Beratung
Deutsch & Englisch
Kanzlei

Risiken erkennen, bevor sie entstehen

Foto Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, am Besprechungstisch – Risiken vor der Anmeldung klären

„Die teuersten Fehler bei Schutzrechten passieren vor dem Einreichen – und fallen erst Jahre später auf.“

Ältere Marken, die das Amt bei der Anmeldung nicht prüft. Ein Verzeichnis, das zu eng oder zu weit gefasst ist. Eine eigene Veröffentlichung, die die Neuheit einer Erfindung zerstört. Eine versäumte Frist für Widerspruch, Priorität oder Jahresgebühr. Solche Risiken klären wir vor der Anmeldung und behalten sie danach im Blick – damit Ihr Schutzrecht nicht an Formalien oder übersehenen Rechten Dritter scheitert.

Vor der Anmeldung
Schutzfähigkeit · ältere Rechte
Im Verfahren
Beanstandung · Widerspruch
Danach
Fristen · Verlängerung
Kanzlei

Schützen heißt auch durchsetzen

Foto Rechtsanwalt in der Kanzlei – Durchsetzung von Marken, Designs und Patenten gegen Nachahmer

„Ein eingetragenes Recht ist so viel wert wie die Bereitschaft, es zu verteidigen.“

Als Fachanwaltskanzlei kennen wir Schutzrechte nicht nur aus dem Amtsverfahren, sondern auch aus dem Streit vor Gericht. Diese Erfahrung fließt in jede Anmeldung ein. Taucht später eine Nachahmung oder eine ähnliche Marke auf, setzen wir Ihre Rechte durch – mit Abmahnung, einstweiliger Verfügung oder Klage. Werden Sie selbst angegriffen, prüfen wir die Vorwürfe und verteidigen Ihre Position.

Durchsetzung
Abmahnung · Verfügung · Klage
Verteidigung
Bei Angriffen Dritter
Gerichte
Bundesweit
Kanzlei

Aus Hamburg bundesweit tätig

Foto Rechtsanwalt an seinem Arbeitsplatz in der Kanzlei in Hamburg – Schutzrechte bundesweit

„Ihre Erfindung kennt keine Stadtgrenzen – unsere Beratung auch nicht.“

Unsere Kanzlei sitzt im Hamburger Zippelhaus, unsere Mandantinnen und Mandanten kommen aus ganz Deutschland und dem Ausland. Wir besprechen Ihr Vorhaben in der Kanzlei, am Telefon oder per Video. Ihr Ansprechpartner ist der Kanzleiinhaber, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz – gemeinsam mit seinem Team betreut er Ihre Anmeldung von Anfang bis Ende.

Sitz
Zippelhaus 4, Hamburg
Termine
Persönlich & per Video
Ansprechpartner
Kanzleiinhaber, Fachanwalt
schutzrecht.de

Zahlen, die für sich sprechen

6.000+

Schutzrechts­anmeldungen

Aus mehr als 6.000 Anmeldungen kennen wir die Prüfungspraxis der Ämter – und die typischen Gründe, an denen Anmeldungen scheitern.

Zu den Festpreisen
196

Bewertungen, Ø 5,0

So bewerten Mandantinnen und Mandanten unsere Arbeit auf anwalt.de (Stand: Oktober 2026).

Zu den Bewertungen
2

Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz

Der Fachanwaltstitel setzt besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung im Recht der Schutzrechte voraus – und regelmäßige Fortbildung.

Zur Kanzlei
65

Fachbeiträge zu Marken, Designs und Patenten

Seit 2008 schreiben wir für GRUR-Prax, WRP und andere Fachzeitschriften – Wissen, das in jede Anmeldung einfließt.

Zu den Fachbeiträgen
Fachveröffentlichungen

Wir schreiben über das, was wir anmelden

Seit 2008 veröffentlichen wir Aufsätze und Urteilsanmerkungen zu Marken, Designs und Patenten – zuletzt etwa zur bösgläubigen Markenanmeldung und zur Ähnlichkeit von Waren und Handelsdienstleistungen.

2024

  1. BeitragMarkenrecht

    Bösgläubige Markenanmeldung zur Behinderung eines ehemaligen Geschäftspartners

    GRUR-Prax 2024, 262

    Dana Schröder

  2. BeitragMarkenrecht

    Ähnlichkeit zwischen spezifischen Waren und Einzelhandelsdienstleistungen mit diesen Waren

    GRUR-Prax 2024, 572

    Robert Genz

  3. AufsatzUrheberrechtDesignrecht

    Ist das Kunst oder hat es einen Zweck?

    KUR 2024, 99

    und Dana Schröder

2023

  1. UrteilsanmerkungMarkenrecht

    Anm. zu EuG: Zeichenähnlichkeit bei Zweiwortmarken

    GRUR-Prax 2023, 706

2022

  1. UrteilsanmerkungDesignrecht

    Anm. zu BPatG: Fehlende Erzeugnisangabe kann durch Auslegung ermittelt werden

    GRUR-Prax 2022, 543

  2. AufsatzMarkenrecht

    Markenschutz für Produktpackungen am Beispiel von Arzneimitteln

    GRUR-Prax 2022, 504

2020

  1. AufsatzMarkenrechtWettbewerbsrecht

    Irreführende Markenbenutzung steht Geltendmachung markenrechtlicher Ansprüche entgegen

    GRUR-Prax 2020, 45

2019

  1. UrteilsanmerkungMarkenrecht

    Anm. zu EuGH: Die den Inhaltsstoff »Cistus« beschreibende Marke »Cystus« wird trotz ®-Symbol nicht rechtserhaltend benutzt

    GRUR-Prax 2019, 132

2018

  1. UrteilsanmerkungMarkenrecht

    Anm. zu EuG: Keine Verwechslungsgefahr zwischen UROAKUT und UroCys

    GRUR-Prax 2018, 497

  2. AufsatzMarkenrecht

    Same same but different – Parallelimporte von Medizinprodukten

    GRUR Int. 2018, 894

  3. +55weitere Beiträge zu Marken, Designs und Patenten seit 2008In GRUR-Prax, WRP, GRUR Int., PharmR und weiteren Fachzeitschriften.
Kurz beantwortet

Häufige Fragen zur Anmeldung von Schutzrechten

Was Unternehmen, Gründerinnen und Erfinder vor einer Anmeldung am häufigsten wissen möchten. Ihre konkrete Frage beantworten wir gern persönlich – wir melden uns zeitnah zurück.

Was kostet eine Markenanmeldung mit Anwalt?

Unser Festpreis für die Markenanmeldung beginnt bei 299 € zuzüglich Umsatzsteuer. Hinzu kommen die Amtsgebühren: Das DPMA verlangt für eine deutsche Marke bei elektronischer Anmeldung 290 € einschließlich bis zu drei Klassen, jede weitere Klasse kostet 100 €. Eine Unionsmarke beim EUIPO kostet 850 € für eine Klasse, 50 € für die zweite und 150 € für jede weitere. Den Gesamtbetrag nennen wir Ihnen, bevor Sie uns beauftragen.

Wo finde ich einen Anwalt für Markenanmeldung und Patentanmeldung in Hamburg?

Hinter schutzrecht.de steht eine Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz im Zippelhaus 4, 20457 Hamburg. Von dort melden wir Marken, Designs, Gebrauchsmuster und Patente für Mandantinnen und Mandanten aus ganz Deutschland an. Ihr Ansprechpartner ist der Kanzleiinhaber, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Erreichbar sind wir unter (040) 882 153 908 und per E-Mail an info@schutzrecht.de.

Patent oder Gebrauchsmuster – was ist das Richtige für meine Erfindung?

Beide schützen technische Erfindungen. Das Patent wird vom DPMA auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit geprüft und hält bis zu 20 Jahre; geschützt werden können auch Verfahren. Das Gebrauchsmuster wird ohne diese Prüfung eingetragen, steht deshalb schneller zur Verfügung und hält bis zu zehn Jahre, Verfahren sind ausgenommen. Häufig lohnt beides: ein Gebrauchsmuster für den schnellen Schutz und ein Patent für die lange Laufzeit.

Darf ich meine Erfindung oder mein Design schon zeigen, bevor ich es anmelde?

Beim Patent sollten Sie damit warten: Eine eigene Veröffentlichung vor dem Anmeldetag zerstört grundsätzlich die Neuheit. Beim Gebrauchsmuster schadet eine eigene Offenbarung innerhalb von sechs Monaten vor der Anmeldung nicht, beim Design gilt eine Schonfrist von zwölf Monaten. Sicherer ist es trotzdem, zuerst anzumelden und dann zu präsentieren.

Brauche ich vor der Anmeldung eine Recherche?

Meist ja. Bei Marken prüft das Amt nicht, ob ältere Marken entgegenstehen – das zeigt sich erst, wenn deren Inhaber Widerspruch einlegt oder abmahnt. Designs und Gebrauchsmuster werden sogar ganz ohne Prüfung auf Neuheit eingetragen und können später für nichtig erklärt werden. Eine Recherche vorab zeigt, wie belastbar Ihr Schutzrecht sein wird.

Welche Risiken hat eine Anmeldung ohne anwaltliche Prüfung?

Die häufigsten: Eine Marke kollidiert mit einem älteren Recht, das das Amt nicht geprüft hat, und wird mit Widerspruch oder Abmahnung angegriffen. Das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen deckt das spätere Geschäft nicht ab und lässt sich nach der Anmeldung nicht mehr erweitern. Ein Design oder Gebrauchsmuster wird eingetragen, ist aber wegen einer früheren Veröffentlichung angreifbar. Und bei Patenten kann eine Offenbarung vor dem Anmeldetag die Neuheit kosten. Diese Punkte prüfen wir mit Ihnen, bevor wir anmelden.

Wie lange gilt mein Schutzrecht?

Eine Marke gilt zehn Jahre und lässt sich beliebig oft um jeweils zehn Jahre verlängern. Ein eingetragenes Design kann bis zu 25 Jahre bestehen, verlängert wird in Schritten von fünf Jahren. Ein Gebrauchsmuster hält höchstens zehn Jahre, ein Patent höchstens 20 Jahre ab dem Anmeldetag – vorausgesetzt, die Aufrechterhaltungs- und Jahresgebühren werden rechtzeitig gezahlt.

Deutschland, EU oder international – wo sollte ich anmelden?

Das richtet sich nach Ihren Märkten. Eine deutsche Anmeldung beim DPMA ist der günstige Einstieg. Für die EU gibt es die Unionsmarke und das eingetragene EU-Design beim EUIPO, die mit einer Anmeldung in allen Mitgliedstaaten wirken. Für weitere Länder führt der Weg meist über die WIPO. Innerhalb der Prioritätsfrist – sechs Monate bei Marken und Designs, zwölf Monate bei Patenten und Gebrauchsmustern – können Sie nachziehen und den Zeitrang der ersten Anmeldung behalten.

Was bedeutet „ab“ beim Festpreis, und was sind Amtsgebühren?

Der Festpreis ist unser Honorar für die Anmeldung im Grundfall. Wie hoch er im Einzelfall ist, hängt vom Umfang ab, etwa von der Zahl der Klassen, Designs oder Länder; den verbindlichen Festpreis für Ihr Vorhaben nennen wir Ihnen vorab. Amtsgebühren erheben DPMA, EUIPO oder WIPO für ihre Tätigkeit. Sie kommen zum Honorar hinzu und richten sich nach den Gebührenverzeichnissen der Ämter.

Was passiert, wenn jemand Widerspruch gegen meine Marke einlegt?

Inhaber älterer Marken können innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung Widerspruch erheben. Dann prüft das Amt, ob Verwechslungsgefahr besteht. Häufig lässt sich der Konflikt durch eine Einschränkung des Verzeichnisses oder eine Abgrenzungsvereinbarung lösen. Wir vertreten Sie im Widerspruchsverfahren; die Kosten dafür besprechen wir mit Ihnen, bevor wir tätig werden.

Kann ich ein Logo gleichzeitig als Marke und als Design schützen?

Ja, und das kann sinnvoll sein. Die Marke schützt das Logo als Herkunftshinweis für bestimmte Waren und Dienstleistungen und lässt sich unbegrenzt verlängern. Das Design schützt die Gestaltung als solche, unabhängig davon, wofür sie verwendet wird, aber höchstens 25 Jahre. Welche Kombination sich lohnt, klären wir gemeinsam.

Ab wann bin ich geschützt?

Den Zeitrang sichern Sie bei allen Schutzrechten mit dem Anmeldetag. Durchsetzen können Sie Marke, Design und Gebrauchsmuster ab der Eintragung. Beim Patent dauert das Prüfungsverfahren länger; ab der Offenlegung der Anmeldung steht Ihnen gegenüber Benutzern der Erfindung bereits eine angemessene Entschädigung zu, die vollen Rechte gibt es mit der Erteilung.

Foto Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Kanzleiinhaber
Persönlich verantwortet

Ihre Ideen in verlässlichen Händen

Seit 2012 berate ich als Rechtsanwalt Unternehmen, Gründerinnen, Gestalter und Erfinderinnen – und von Anfang an ging es dabei um dasselbe: gute Ideen zu schützen. Ob Name, Produktdesign oder technische Erfindung: Hinter jedem Schutzrecht steckt Arbeit, die niemand anderes ernten soll.

Heute biete ich gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen die Anmeldung von Marken, Designs, Patenten und Gebrauchsmustern mit Premium-Anspruch zu fair kalkulierten Preisen an: fachanwaltlich geprüft, sorgfältig vorbereitet und persönlich begleitet bis zur Eintragung. Damit Sie sich auf das konzentrieren können, was Sie am besten können.

Unterschrift Rechtsanwalt

RechtsanwaltFachanwalt für gewerblichen RechtsschutzKanzleiinhaber