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FAQ
Die häufigsten Fragen zum Schutz von Erfindungen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Erfindung für sich zu schützen. Die bekannteste Möglichkeit ist sicherlich das Patent, das ebenso wie das Gebrauchsmuster zu den sog. technischen Schutzrechten gehört.
Patente und Gebrauchsmuster sind insoweit artverwandt, als dass beides technische Schutzrechte sind, mit denen sich Erfindungen schützen lassen. Im Detail weisen sie jedoch eine ganze Reihe an Unterschieden auf. So kann man beispielsweise Verfahren nur über Patente schützen, die Schutzvoraussetzungen sind unterschiedlich, Eintragungsverfahren und Kosten weichen deutlich voneinander ab u.v.m. Wir beraten Sie individuell dazu, welches Schutzrecht für Ihre Erfindung in Frage kommt und sich unter Kosten/Nutzen-Gesichtspunkten empfiehlt.
Anders als zum Beispiel bei Marken oder Designs lassen sich die Kosten für technische Schutzrechte nicht abstrakt festlegen, sondern hängen stark vom Einzelfall ab. Ausschlaggebende Faktoren sind zum Beispiel die technische Komplexität der Erfindung, die Anzahl an Schutzansprüchen, die Frage ob und wie der Stand der Technik bereits recherchiert wurde oder auch ob und wenn ja wie viele technische Zeichnungen eingereicht werden sollen. Aus diesem Grund erstellen wir auf Grundlage der vorliegenden Informationen ein individuelles Angebot.
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Patentanmeldung vom Spezialisten
Dr. David Slopek hat im Patentrecht zur zentralen Schutzvoraussetzung – der Erfindungshöhe – mit magna cum laude promoviert. Er hat zudem einen Master-Abschluss und einen Fachanwaltstitel im gewerblichen Rechtsschutz und mehr als 80 Fachpublikationen zum geistigen Eigentum veröffentlicht. Profitieren auch Sie beim Schutz Ihrer Erfindung von seiner langjährigen Erfahrung im Bereich des geistigen Eigentums.