Marken, Designs und technische Schutzrechte sind sog. Registerrechte. Dies bedeutet, dass sie i.d.R. erst dadurch entstehen, dass ein Amt sie offiziell registriert. In Deutschland ist dies das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) und auf europäischer Ebene das Europäische Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO). Hierfür fallen Amtsgebühren an, die direkt an das zuständige Amt zu entrichten sind. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Amtsgebühren. Alternativ können Sie sie auch in unserer Broschüre Leistungsangebot und Kostenübersicht einsehen und herunterladen.
Markenanmeldung
Wir melden Marken für Sie elektronisch an, da dies schneller geht, weniger fehleranfällig ist und die Amtsgebühren bis zu 150 EUR niedriger ausfallen, als bei einer Einreichung in Papierform.
Neben der Art der Einreichung hängen die Amtsgebühren insbesondere von der Anzahl der sog. Nizza-Klassen ab. Vereinfacht gesagt bedeutet dies, dass die Amtsgebühren umso höher ausfallen, je mehr verschiedene Produktkategorien Sie mit Ihrer Marke abdecken möchten. In den allermeisten Fällen werden 1 bis maximal 3 Nizza-Klassen benötigt. Da wir im Zeitpunkt der Beauftragung noch nicht wissen, wie viele Nizza-Klassen Sie genau benötigen, können wir die Amtsgebühren noch nicht abschließend berechnen. Sie haben aber die volle Kostenkontrolle. Vor Einreichung der Markenanmeldung berechnen wir die Gebühren individuell für Ihr Waren- und Dienstleistungsverzeichnis und Sie können sich dann frei entscheiden, welche Klassen Sie mit der Markenanmeldung abdecken möchten. Mit unserem Amtsgebührenrechner können Sie die Kosten schon vorab kalkulieren. Die Kosten der DACH-Anmeldung können wegen der Umrechnungskurse leicht schwanken und fallen bei der Anmeldung eines farbigen Logos leicht höher aus.
Deutsche Marke
Die amtliche Grundgebühr beim DPMA beträgt 290 EUR. Hierin sind bis zu 3 Nizza-Klassen enthalten. Jede weitere Klasse kostet 100 EUR mehr. Es besteht zudem die Möglichkeit, gegen Zahlung einer Beschleunigungsgebühr i.H.v. 200 EUR die Marke besonders schnell prüfen zu lassen. Auf diese Weise kann man das Amtsverfahren teils um mehrere Monate beschleunigen.
Unionsmarke
Die amtliche Grundgebühr beim EUIPO beträgt 850 EUR. Hierin ist eine Nizza-Klasse enthalten. Die zweite Klasse schlägt mit 50 EUR zu Buche und jede weitere Klasse kostet 150 EUR mehr. Bei drei Klassen belaufen sich die Amtsgebühren also beispielsweise auf 1.050 EUR.
DACH-Marke
Bei der DACH-Marke handelt es sich um eine deutsche Basismarke, die über eine Internationale Registrierung (siehe unten) auf Österreich und die Schweiz erstreckt wird. Die Amtsgebühren für eine DACH-Marke (Wortmarke, bis zu 3 Nizza-Klassen) belaufen sich je nach Wechselkurs auf ca. 1.340 EUR.
Internationale Registrierung
Bei Internationalen Registrierungen, die über die WIPO in mehr als 100 Vertragsstaaten angemeldet werden können, fallen grundsätzlich für drei oder mehr Markenämter Amtsgebühren an: Die Grundgebühr bei der WIPO, die Amtsgebühr des Ursprungsamtes (DPMA oder EUIPO) sowie die Amtsgebühren der Markenämter in den Vertragsstaaten, auf die der Schutz erstreckt werden soll.
Die Grundgebühr bei der WIPO beträgt 653 CHF.
Die Amtsgebühren des Ursprungsamtes, in dem die Basismarke registriert ist, belaufen sich auf 180 EUR beim DPMA bzw. auf 300 EUR beim EUIPO.
Die Amtsgebühren der benannten Vertragsstaaten hängen von verschiedenen Faktoren ab, z.B. dem Ursprungsamt, den benannten Vertragsstaaten, der Anzahl der Nizza-Klassen oder einem etwaigen Farbanspruch. Wir berechnen die Gebühren für Sie und erstellen auf Wunsch ein individuelles Angebot. Um Ihnen eine erste Orientierung geben zu können, finden Sie nachfolgend drei Beispiele (jeweils bezogen auf eine Wortmarke mit einer Nizza-Klasse):
- Vereinigte Staaten: 460 CHF
- Großbritannien: 227 CHF
- China: 100 CHF