Foto Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, am Besprechungstisch – Designanmeldung zum Festpreis
DPMA · EUIPO · WIPO

Designanmeldung zum Festpreis durch Fachanwaltskanzlei

Professioneller Designschutz mit Premium-Anspruch: Wir prüfen Eintragungshindernisse, bereiten Ihre Darstellungen auf und sichern den Schutzbereich Ihres Designs.

ab499 €zzgl. USt. und Amtsgebühren

RechtsanwaltFachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

anwalt.de · Stand Oktober 2026
5,0 von 5 Sternen (196 Bewertungen)
Erfahrung
6.000+ Anmeldungen

Bekannt ausTV und Presse

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Design anmelden zum Festpreis

Schutzgebiet wählen, Schutzumfang bestimmen

Jedes Paket enthält die professionelle Anmeldung durch eine erfahrene Fachanwaltskanzlei, die Prüfung auf Eintragungshindernisse und die Aufbereitung Ihrer Darstellungen. Ab Standard optimieren wir den Schutzbereich, mit Professional schützen Sie eine ganze Produktfamilie.

  • Basic

    SchutzumfangWir prüfen Eintragungshindernisse, klassifizieren Ihr Design und bereiten die Darstellungen für das Amt auf.

    Anwaltliche Designanmeldung beim DPMA

    499€

    zzgl. USt. und Amtsgebühren (DPMA ab 60 €)

    Jetzt Design anmelden
    • Beratung und Vertretung durch spezialisierte Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz
    • Prüfung auf Eintragungshindernisse
    • Angabe der Erzeugnisse nach der Locarno-Klassifikation
    • Aufbereitung der Darstellungen nach den Vorgaben des AmtsDie Darstellungen bestimmen, was geschützt ist. Wir prüfen Hintergrund, Ansichten und Bildformat, damit Ihre Anmeldung nicht an Formalien scheitert und nichts Ungewolltes mitgeschützt wird.
    • Elektronische Anmeldung beim DPMA
    • Eintragung im Designregister des DPMA mit uns als Ihrem Vertreter
    • Übersendung der Eintragungsurkunde
    Schutzumfang 1 von 3Jetzt Design anmelden
  • Bestseller
    Am häufigsten gewählt

    Standard

    SchutzumfangZusätzlich prüft ein Fachanwalt Ihre Darstellungen auf den Schutzbereich: Was zeigen sie, was lassen sie offen? Sie erhalten einen individuellen Leitfaden, wie Ihr Design gegen Nachahmungen möglichst breit geschützt ist.

    Designanmeldung mit Optimierung des Schutzbereichs

    999€

    zzgl. USt. und Amtsgebühren (DPMA ab 60 €)

    Jetzt Design anmelden
    • Beratung und Vertretung durch spezialisierte Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz
    • Prüfung auf Eintragungshindernisse
    • Angabe der Erzeugnisse nach der Locarno-Klassifikation
    • Aufbereitung der Darstellungen nach den Vorgaben des AmtsDie Darstellungen bestimmen, was geschützt ist. Wir prüfen Hintergrund, Ansichten und Bildformat, damit Ihre Anmeldung nicht an Formalien scheitert und nichts Ungewolltes mitgeschützt wird.
    • Elektronische Anmeldung beim DPMA
    • Eintragung im Designregister des DPMA mit uns als Ihrem Vertreter
    • Übersendung der Eintragungsurkunde
    • Fachanwaltliche Prüfung des Schutzbereichs mit individuellem LeitfadenVor der Anmeldung sehen wir uns Ihre Darstellungen genau an und zeigen, wie sich der Schutzbereich erweitern lässt – etwa durch zusätzliche Ansichten, Varianten oder das Weglassen von Details. Den Leitfaden stimmen wir mit Ihnen ab.
    • Rückfragen klären Sie per E-Mail mit Ihrem persönlichen Team
    Schutzumfang 2 von 3Jetzt Design anmelden
  • Empfehlung
    Für Produktfamilien

    Professional

    SchutzumfangFür Produktfamilien und Varianten: Ihr Hauptdesign im Umfang Standard und bis zu neun weitere Designs im Umfang Basic – in einer Sammelanmeldung.

    Sammelanmeldung von bis zu 10 Designs

    1.499€

    zzgl. USt. und Amtsgebühren (DPMA ab 60 €)

    Jetzt Design anmelden
    • Beratung und Vertretung durch spezialisierte Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz
    • Prüfung auf Eintragungshindernisse
    • Angabe der Erzeugnisse nach der Locarno-Klassifikation
    • Aufbereitung der Darstellungen nach den Vorgaben des AmtsDie Darstellungen bestimmen, was geschützt ist. Wir prüfen Hintergrund, Ansichten und Bildformat, damit Ihre Anmeldung nicht an Formalien scheitert und nichts Ungewolltes mitgeschützt wird.
    • Elektronische Anmeldung beim DPMA
    • Eintragung im Designregister des DPMA mit uns als Ihrem Vertreter
    • Übersendung der Eintragungsurkunde
    • Fachanwaltliche Prüfung des Schutzbereichs mit individuellem LeitfadenVor der Anmeldung sehen wir uns Ihre Darstellungen genau an und zeigen, wie sich der Schutzbereich erweitern lässt – etwa durch zusätzliche Ansichten, Varianten oder das Weglassen von Details. Den Leitfaden stimmen wir mit Ihnen ab.
    • Rückfragen klären Sie per E-Mail mit Ihrem persönlichen Team
    • Sammelanmeldung: Hauptdesign und bis zu 9 weitere DesignsDas Hauptdesign betreuen wir im Umfang Standard, die übrigen Designs im Umfang Basic. Eine Sammelanmeldung senkt die Amtsgebühren je Design deutlich.
    Schutzumfang 3 von 3Jetzt Design anmelden

Premium-Anspruch zum Festpreis: Jede Designanmeldung bereitet eine erfahrene Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz vor – professionell, persönlich und als vollwertiges anwaltliches Mandat.

Alle Preise sind Festpreise zuzüglich Umsatzsteuer und Amtsgebühren. Nicht sicher, welches Paket passt? Erstberatung per Videocall oder Telefon buchen.

Mandantenmeinungen

Was Mandantinnen und Mandanten über uns sagen

Alle Bewertungen auf anwalt.de
5,0Durchschnitt aus 196 Bewertungen
anwalt.de, Stand: Oktober 2026

Die Zitate sind ausgewählte Stimmen aus unserem Profil bei anwalt.de. Sämtliche Bewertungen lesen Sie direkt dort; maßgeblich sind die Bewertungsrichtlinien des Portals.

  • Designanmeldung
    „Sehr beispielhaftes schnelles Feedback & Beratung auf meine Anfrage mit anschließender präziser Bearbeitung und damit schnellem Erfolg zur Sicherung meines Praxisdesigns! Vielen Dank...hat mich sehr in meiner „Umbruchsphase“ unterstützt. Da gibt’s bitte noch zusätzlich einen Smiley zu den 5 Sternchen :-)“
    Dr. Kerstin MeißnerPraxisinhaberin · Zum Design im DPMA-Register
  • Markenanmeldung
    „Es hat alles super geklappt. Top Beratung! Die Anmeldung lief reibungslos und schnell ab.“
    Maximilian HugeGeschäftsführer · Zur Marke im DPMA-Register
  • Markenanmeldung
    „Wir sind mit der Bearbeitung sehr zufrieden. Es lief alles schnell und problemlos ab.“
    Philipp SpiegelhoffSelbstständiger · Zur Marke im DPMA-Register
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Designanmeldung auf eigene Faust

Die 6 häufigsten Irrtümer und was sie kosten können

Ein Design ist schnell eingereicht: Formular ausfüllen, Fotos hochladen, Gebühr zahlen. Ob es im Streitfall trägt, zeigt sich erst, wenn ein Nachahmer auftaucht – oder ein Dritter Ihr Design angreift.

Design sicher anmelden
  1. Irrtum 01

    „Das Amt prüft, ob mein Design wirklich neu ist.“

    Richtig ist

    Das DPMA prüft nur die Formalien. Ob Ihr Design neu ist und Eigenart hat, wird erst geprüft, wenn es darauf ankommt – im Nichtigkeitsverfahren oder vor Gericht. Ein eingetragenes Design kann also wertlos sein, ohne dass Sie es wissen.

    Mit der Fachanwaltskanzlei: Wir prüfen vor der Anmeldung, was die Schutzfähigkeit gefährden kann, und sprechen Risiken offen an.

  2. Irrtum 02

    „Ein Produktfoto vom Smartphone reicht als Darstellung.“

    Richtig ist

    Geschützt ist genau das, was die Darstellungen zeigen. Störende Hintergründe, Schatten, Beiwerk oder fehlende Ansichten können den Schutz verengen oder die Anmeldung angreifbar machen. Nach der Anmeldung lässt sich daran nichts mehr ändern.

    Mit der Fachanwaltskanzlei: Wir bereiten Ihre Darstellungen so auf, dass sie das Amt akzeptiert und der Schutzbereich zu Ihrem Ziel passt.

  3. Irrtum 03

    „Ich habe zwölf Monate Schonfrist – also stelle ich das Produkt erst einmal vor.“

    Richtig ist

    Die Schonfrist bewahrt nur die Neuheit gegenüber Ihrer eigenen Veröffentlichung. Wer Ihr Produkt in dieser Zeit nachahmt, ist bis zur Eintragung kaum zu fassen. Und nicht jedes Land außerhalb der EU kennt eine vergleichbare Schonfrist.

    Mit der Fachanwaltskanzlei: Wir melden Ihr Design vor der ersten Präsentation an – auf Wunsch mit aufgeschobener Bekanntmachung.

  4. Irrtum 04

    „Mit dem Design schütze ich auch die Technik meines Produkts.“

    Richtig ist

    Das Designrecht schützt die äußere Erscheinung – Form, Linien, Farben, Oberfläche. Merkmale, die allein durch die technische Funktion bedingt sind, sind ausgeschlossen. Für technische Lösungen kommen Patent oder Gebrauchsmuster in Betracht.

    Mit der Fachanwaltskanzlei: Wir klären, welches Schutzrecht für welchen Teil Ihres Produkts passt – und kombinieren sie bei Bedarf.

  5. Irrtum 05

    „Ohne Eintragung bin ich in der EU doch automatisch geschützt.“

    Richtig ist

    Das nicht eingetragene Unionsgeschmacksmuster gilt nur drei Jahre ab der ersten Veröffentlichung in der EU und schützt nur gegen bewusste Nachahmungen. Im Streit müssen Sie beweisen, wann und wie Sie Ihr Design zuerst gezeigt haben.

    Mit der Fachanwaltskanzlei: Mit der Eintragung erhalten Sie ein Recht mit festem Anmeldetag und bis zu 25 Jahren Laufzeit.

  6. Irrtum 06

    „Für jede Produktvariante brauche ich eine eigene Anmeldung.“

    Richtig ist

    Varianten und zusammengehörige Produkte lassen sich in einer Sammelanmeldung bündeln. Das spart Amtsgebühren – verlangt aber eine durchdachte Auswahl, denn jedes Design wird für sich beurteilt.

    Mit der Fachanwaltskanzlei: Mit dem Paket Professional melden wir bis zu zehn Designs gemeinsam an und stimmen die Auswahl mit Ihnen ab.

Die Kanzlei hinter schutzrecht.de

Premium-Anspruch einer erfahrenen Fachanwaltskanzlei

Auch zum Festpreis ist jeder Auftrag ein vollwertiges anwaltliches Mandat: persönlich, sorgfältig und mit dem Wissen aus Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten.

Foto Rechtsanwalt hört im Mandantengespräch zu – Designanmeldung durch spezialisierte Fachanwaltskanzlei
Foto Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, am Besprechungstisch der Kanzlei – Designanmeldung
Erfahrungseit 2012

als Rechtsanwalt tätig – mit dem Wissen aus Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten.

QualifikationFachanwalt

für gewerblichen Rechtsschutz – der Titel setzt besondere Kenntnisse, praktische Erfahrung und jährliche Fortbildung voraus.

Foto Rechtsanwalt im Besprechungsraum der Kanzlei in Hamburg – Beratung zur Designanmeldung
Foto Rechtsanwalt am Arbeitsplatz in der Kanzlei in Hamburg – Bearbeitung der Designanmeldung
Praxis6.000+

Schutzrechtsanmeldungen – Erfahrung, die in jede neue Anmeldung einfließt.

Foto der Trophäe des PMN Management Awards 2019 in der Kategorie Newcomer in den Räumen der Kanzlei
Foto des Besprechungsraums der Kanzlei in Hamburg – Beratung zur Designanmeldung
Persönlich erreichbarIhre Anmeldung verantwortet ein Anwalt unserer Kanzlei

Rückfragen klären Sie direkt mit Ihrem persönlichen Team – per E-Mail oder Telefon.

Foto Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, im Gespräch mit einer Mandantin über die Designanmeldung
Foto Rechtsanwalt im Beratungsgespräch mit einem Mandanten zur Designanmeldung
PMN Management Award 2019Ausgezeichnet als Newcomer des Jahres

Kurz nach ihrer Gründung erhielt unsere Kanzlei den PMN Management Award in der Kategorie Newcomer.

Unser Team7

Anwält:innen, darunter 2 Fachanwält:innen – Ihr Mandat liegt in erfahrenen Händen.

seit 2012
als Rechtsanwalt tätig
6.000+
Schutzrechtsanmeldungen
Fachanwalt
für gewerblichen Rechtsschutz
Ablauf

In vier Schritten zum eingetragenen Design

  1. Ihr Part

    Schritt 1: Anfrage

    Sie senden uns Abbildungen oder Dateien Ihres Designs und nennen das gewünschte Schutzgebiet. Wir bestätigen Paket, Festpreis und Amtsgebühren.

  2. Unser Part

    Schritt 2: Prüfung und Aufbereitung

    Wir prüfen Eintragungshindernisse, bestimmen die Erzeugnisse nach Locarno und bereiten die Darstellungen auf – ab Standard mit Leitfaden zum Schutzbereich.

  3. Unser Part

    Schritt 3: Anmeldung

    Nach Ihrer Freigabe melden wir Ihr Design elektronisch beim DPMA, beim EUIPO oder über die WIPO an und übernehmen die Korrespondenz mit dem Amt.

  4. Ihr Ergebnis

    Schritt 4: Eintragung

    Sie erhalten die Eintragungsurkunde. Ihr Design ist zunächst fünf Jahre geschützt und lässt sich bis auf 25 Jahre verlängern.

Kompetenz durch Spezialisierung

Ihr Design in den Händen einer Fachanwaltskanzlei

Designrecht verlangt den Blick für Gestaltung und für das Verfahren. Unser Anspruch ist Premium: Der Festpreis ändert daran nichts: Jeder Auftrag ist ein vollwertiges anwaltliches Mandat, das wir persönlich und mit professioneller Sorgfalt betreuen.

  • Was hinter dem Titel steht

    • Theorie: Fachanwaltslehrgang mit mindestens 120 Zeitstunden und schriftlichen Leistungskontrollen (§§ 4, 4a FAO).
    • Praxis: eine Mindestzahl selbst bearbeiteter Fälle aus dem gewerblichen Rechtsschutz, darunter gerichtliche Verfahren (§ 5 FAO).
    • Prüfung durch den Fachausschuss der Rechtsanwaltskammer – erst danach darf der Titel geführt werden (§ 43c BRAO).
    • Zum Fachgebiet gehören Patent-, Gebrauchsmuster- und Designrecht ebenso wie Marken- und Wettbewerbsrecht (§ 14h FAO).
    § 43c BRAO im Wortlaut
  • Was die Pflicht bedeutet

    • Jedes Jahr mindestens 15 Zeitstunden Fortbildung im Fachgebiet (§ 15 FAO).
    • Der Nachweis geht unaufgefordert an die Rechtsanwaltskammer; ohne ihn kann der Titel widerrufen werden.
    • Für Sie heißt das: Gesetzesänderungen und neue Entscheidungen zu DPMA und EUIPO kennen wir, bevor sie Ihre Anmeldung betreffen.
  • Wo wir Designs verteidigen und durchsetzen

    • Abmahnungen und einstweilige Verfügungen gegen Nachahmungen.
    • Nichtigkeitsverfahren vor DPMA und EUIPO – als Angreifer und als Verteidiger.
    • Grenzbeschlagnahme rechtsverletzender Ware durch den Zoll.
    • Was im Streit zählt – klare Darstellungen, ein belegbarer Anmeldetag, ein sinnvoll gewählter Schutzbereich –, legen wir schon bei der Anmeldung an.
  • Beiträge zum Designrecht

    • Ist das Kunst oder hat es einen Zweck? (KUR 2024, 99)
    • Anm. zu BPatG: Fehlende Erzeugnisangabe kann durch Auslegung ermittelt werden (GRUR-Prax 2022, 543)
    • EuGH stärkt Inhaber von Gemeinschaftsgeschmacksmustern, Anm. zu EuGH, Urt. v. 19.06.2014 – C-345/13 (GRUR-Prax 2014, 303)
    Alle Fachveröffentlichungen
Amtsgebührenrechner

Wie hoch sind die Amtsgebühren bei einer Designanmeldung?

Zusätzlich zum Festpreis fallen die Gebühren des Amts an. Wählen Sie Schutzgebiet und Zahl der Designs – der Rechner zeigt, womit Sie rechnen können.

01 Schutzgebiet
03 Aufschiebung
Voraussichtliche Amtsgebühren

60€

  • Anmeldung eines Designs (elektronisch)60 €

International (WIPO): Die Gebühren hängen von den gewählten Ländern ab – wir kalkulieren sie vor der Anmeldung für Sie. Stand Oktober 2026, maßgeblich sind die aktuellen Gebührenverzeichnisse des DPMA und des EUIPO. Alle Amtsgebühren im Überblick

Kurz beantwortet

Häufige Fragen zur Designanmeldung

Was Unternehmen, Gestalterinnen und Gestalter vor der Anmeldung eines Designs am häufigsten wissen möchten. Ihre konkrete Frage beantworten wir gern persönlich – wir melden uns zeitnah zurück.

Was kostet eine Designanmeldung mit Anwalt?

Bei uns gilt ein Festpreis je Paket: für ein deutsches Design ab 499 € (Basic), mit Optimierung des Schutzbereichs 999 € (Standard) und für eine Sammelanmeldung von bis zu zehn Designs 1.499 € (Professional), jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Hinzu kommen die Amtsgebühren, beim DPMA 60 € für ein elektronisch angemeldetes Design, beim EUIPO 350 €. Für eine EU-weite oder internationale Anmeldung gelten eigene Festpreise.

Wo finde ich einen Anwalt für Designanmeldung in Hamburg?

schutzrecht.de ist das Angebot einer Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Hamburg (Zippelhaus 4, 20457 Hamburg). Wir melden Designs für Mandantinnen und Mandanten aus ganz Deutschland an; die Abstimmung läuft per E-Mail, Telefon oder Videocall. Ansprechpartner ist der Kanzleiinhaber, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz – erreichbar unter (040) 882 153 908 und per E-Mail an info@schutzrecht.de.

Was schützt ein eingetragenes Design?

Das eingetragene Design – früher Geschmacksmuster – schützt die äußere Erscheinungsform eines Erzeugnisses: Linien, Konturen, Farben, Gestalt, Oberflächenstruktur und Werkstoffe. Schutzfähig sind Möbel und Verpackungen ebenso wie Schmuck, Textilmuster, Icons oder Benutzeroberflächen. Was geschützt ist, ergibt sich allein aus den eingereichten Darstellungen.

Welche Voraussetzungen muss ein Design erfüllen?

Es muss neu sein und Eigenart haben. Neu ist ein Design, wenn vor dem Anmeldetag kein identisches Design offenbart wurde. Eigenart hat es, wenn es bei einem informierten Benutzer einen anderen Gesamteindruck hervorruft als die bekannten Gestaltungen. Merkmale, die ausschließlich technisch bedingt sind, bleiben vom Schutz ausgenommen.

Prüft das Amt, ob mein Design neu ist?

Nein. DPMA und EUIPO prüfen bei der Anmeldung nur die formalen Voraussetzungen. Ob Neuheit und Eigenart vorliegen, wird erst geprüft, wenn jemand die Nichtigkeit beantragt oder Sie Ihr Design gerichtlich durchsetzen. Gerade deshalb lohnt sich der kritische Blick vor der Anmeldung.

Wie lange dauert die Designanmeldung und wie lange gilt der Schutz?

Beim DPMA wird ein vollständig elektronisch angemeldetes Design häufig innerhalb weniger Wochen eingetragen. Der Schutz gilt zunächst fünf Jahre ab dem Anmeldetag und lässt sich viermal um je fünf Jahre verlängern – insgesamt bis zu 25 Jahre.

Was ist die Neuheitsschonfrist beim Design?

Haben Sie Ihr Design selbst veröffentlicht, etwa auf einer Messe oder im Onlineshop, schadet das der Neuheit nicht, wenn Sie innerhalb von zwölf Monaten anmelden. Die Schonfrist schützt Sie aber nicht vor Nachahmungen in dieser Zeit, und außerhalb der EU gelten teils andere Regeln. Am sichersten ist die Anmeldung vor der ersten Veröffentlichung.

Kann ich die Bekanntmachung meines Designs aufschieben?

Ja. Beim DPMA lässt sich die Bekanntmachung der Darstellungen auf Antrag um bis zu 30 Monate ab dem Anmeldetag aufschieben. Das ist sinnvoll, wenn ein Produkt noch nicht auf dem Markt ist: Der Anmeldetag ist gesichert, die Gestaltung bleibt aber zunächst unveröffentlicht. Der Schutz ist in dieser Zeit eingeschränkt.

Deutsches Design, EU-Design oder internationale Anmeldung – was passt?

Das deutsche Design beim DPMA ist der günstigste Einstieg, gilt aber nur in Deutschland. Das eingetragene Unionsgeschmacksmuster des EUIPO schützt mit einer Anmeldung in allen Mitgliedstaaten der EU. Über das Haager System der WIPO lässt sich der Schutz auf weitere Länder erstrecken. Was sinnvoll ist, hängt von Ihren Absatzmärkten und Produktionsorten ab.

Was ist eine Sammelanmeldung?

In einer Sammelanmeldung werden mehrere Designs gemeinsam angemeldet, etwa die Varianten einer Produktlinie. Die Amtsgebühren je Design sinken dadurch deutlich. Jedes Design bleibt ein eigenes Schutzrecht und kann später einzeln verlängert oder übertragen werden. Unser Paket Professional umfasst bis zu zehn Designs.

Welche Ansprüche habe ich bei einer Designverletzung?

Wer Ihr eingetragenes Design ohne Zustimmung herstellt, anbietet, in Verkehr bringt, ein- oder ausführt, verletzt Ihr Recht. Sie können Unterlassung, Auskunft über Herkunft und Vertriebswege, Schadensersatz sowie Vernichtung und Rückruf der Nachahmungen verlangen. In eiligen Fällen kommt eine einstweilige Verfügung in Betracht.

Brauche ich für die Designanmeldung einen Anwalt?

Vorgeschrieben ist das für Anmelderinnen und Anmelder mit Sitz in Deutschland nicht. Weil das Amt Neuheit und Eigenart nicht prüft, tragen Sie das Risiko einer angreifbaren Eintragung aber selbst. Hinzu kommen Fragen, die über das Formular hinausgehen: Welche Darstellungen, welche Varianten, welches Schutzgebiet? Genau hier setzt die Anmeldung durch spezialisierte Fachanwaltskanzlei an.

Foto Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Kanzleiinhaber
Persönlich verantwortet

Ihre Designanmeldung in verlässlichen Händen

Seit 2012 berate ich als Rechtsanwalt Unternehmen, Gestalterinnen und Gestalter – und von Anfang an ging es dabei um dasselbe: gute Ideen zu schützen. In einem Design steckt oft monatelange Arbeit. Wer es nachahmt, braucht dafür manchmal nur ein Foto.

Heute biete ich gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen die Designanmeldung mit Premium-Anspruch zu fair kalkulierten Festpreisen an: fachanwaltlich geprüft, mit sorgfältig aufbereiteten Darstellungen und persönlich begleitet bis zur Eintragung.

Unterschrift Rechtsanwalt

RechtsanwaltFachanwalt für gewerblichen RechtsschutzKanzleiinhaber