Urheberrecht mit anwaltlichem Prioritätsnachweis
- Kompetent: Spezialisierte Fachanwaltskanzlei
- Erfahren: Mehr als 6.000 Schutzrechtsanmeldungen
- Bekannt: Aus Presse und TV bekannt
Prioritätsnachweis und Titelschutzanzeige
Rechtsschutz für Ihr Werk und dessen Titel
Ihre Idee verdient Vorsprung. Als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz sichern wir kreative Ergebnisse und Werktitel von Anfang an ab: Mit einem anwaltlichen Prioritätsnachweis dokumentieren wir den Schaffenszeitpunkt vertraulich und beweissicher, damit im Streitfall klare Verhältnisse für Ihr Urheberrecht bestehen. Zugleich übernehmen wir die Einreichung einer Titelschutzanzeige für Ihren Werktitel: Wir prüfen die Schutzfähigkeit, formulieren die Anzeige passgenau und veranlassen die Veröffentlichung in anerkannten Medien – damit Ihr Titel rechtzeitig und sichtbar beansprucht wird.
Unser Gradmesser für Erfolg
Zufriedene Mandanten
Niemand geht gerne zum Arzt und – ganz ehrlich – nur wenige gehen gerne zum Anwalt. Umso mehr freut es uns, wenn wir gemeinsam mit unseren Mandanten Herausforderungen beim Schutz ihres geistigen Eigentums meistern, Probleme lösen und Mehrwert schaffen können.
Hinweis: Bei den o.g. Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.


Aus Erfahrung gut
Ihr Anwalt für Urheberrecht
Meine Mandanten profitieren von mehr als 14 Jahren intensiver Praxiserfahrung, die ich im In- und Ausland gesammelt habe. Nach meinem Studium, dem Erwerb des Master of Laws und des Doktortitels an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf, habe ich zu einem Thema im Bereich des geistigen Eigentums promoviert. 2012 wurde ich zur Anwaltschaft zugelassen. 2016 hat mir die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg den Titel Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verliehen. Mit über 80 Fachveröffentlichungen bin ich umfangreich publizistisch tätig. Gemeinsam mit meinen Kollegen und Kolleginnen berate und vertrete ich Sie in allen Fragen des Urheberrechts.
Dr. David Slopek, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz


Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz
Kompetenz durch Spezialisierung
Das Urheberrecht durchdringt heute nahezu jeden Bereich des wirtschaftlichen und kulturellen Lebens – von der Softwareentwicklung über Musik, Film und Fotografie bis hin zu Architektur, Design und digitalen Inhalten. Gleichzeitig gehört es zu den anspruchsvollsten und vielschichtigsten Rechtsgebieten überhaupt: Ein dichtes Geflecht aus nationalen Vorschriften, europäischen Richtlinien und internationalen Abkommen, dazu eine Rechtsprechung, die sich im Zuge der Digitalisierung ständig weiterentwickelt. Bereits kleine Fehleinschätzungen – etwa bei der Lizenzierung, der Durchsetzung von Ansprüchen oder der Abwehr unberechtigter Abmahnungen – können erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Folgen haben.
Genau hier setzen wir an. Unsere Kanzlei hat sich gezielt auf das Urheberrecht spezialisiert und verfügt über die Erfahrung und das vertiefte Fachwissen, das dieses komplexe Rechtsgebiet erfordert. Wir kennen nicht nur die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung im Detail, sondern verstehen auch die wirtschaftlichen und kreativen Zusammenhänge, in denen unsere Mandanten agieren. Ob Sie als Urheber Ihre Werke schützen, als Unternehmen fremde Inhalte rechtssicher nutzen oder sich gegen Rechtsverletzungen zur Wehr setzen möchten – wir begleiten Sie mit klarer Strategie und persönlichem Engagement.
Fragen und Antworten
Häufig gestellte Fragen zum Urheberrecht und dem Prioritätsnachweis
Das Urheberrecht ist ein besonders komplexes und facettenreiches Rechtsgebiet. Dementsprechend vielgestaltig sind die Fragen, die wir unseren Mandanten in der täglichen Beratungspraxis beantworten. Hier finden Sie die Antworten auf die grundlegendsten Fragen zur Werkshinterlegung und dem Prioritätsnachweis im Urheberrecht.
Ein Prioritätsnachweis ist ein rechtssicheres Dokument, das den genauen Zeitpunkt der Schöpfung eines Werkes zweifelsfrei dokumentiert und die Urheberschaft einer bestimmten Person belegt. Im deutschen Urheberrecht entsteht das Copyright zwar automatisch mit der Schöpfung eines Werkes – eine Registrierung ist gesetzlich nicht erforderlich. Allerdings begründet diese automatische Entstehung ein erhebliches Beweisproblem: Im Streitfall muss derjenige, der sich auf seine Urheberschaft beruft, diese auch darlegen und beweisen können. Die Rechtsprechung lässt zwar einen sog. Indizienbeweis zu, doch je besser und frühzeitiger die Beweislage gesichert ist, desto stärker ist die Rechtsposition des Urhebers. Der Prioritätsnachweis schließt genau diese Lücke: Er dokumentiert – mit einem verlässlichen Zeitstempel und unter Beteiligung eines Rechtsanwalts als Organ der Rechtspflege – wann und von wem ein Werk geschaffen wurde. Dieses Dokument dient im Verletzungsprozess als gewichtiges Beweismittel zugunsten des Urhebers.
Das deutsche Urheberrecht gewährt dem Schöpfer eines Werkes gemäß § 7 UrhG automatisch umfassenden Schutz, einschließlich des Rechts auf Anerkennung seiner Urheberschaft nach § 13 UrhG. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass dieser Schutz nur so viel wert ist wie die Möglichkeit, ihn auch durchzusetzen. Die gesetzliche Vermutung des § 10 Abs. 1 UrhG – wonach derjenige als Urheber gilt, der auf Vervielfältigungsstücken in üblicher Weise als Urheber bezeichnet ist – greift nur bei erschienenen Werken mit entsprechender Kennzeichnung. In vielen Fällen, insbesondere bei unveröffentlichten Entwürfen, digitalen Werken oder Werken ohne eindeutige Urheberbezeichnung, fehlt diese Vermutungswirkung vollständig. Der Urheber muss seine Urheberschaft dann im Wege des freien Beweises nachweisen. Wie die Rechtsprechung zeigt, können Metadaten, RAW-Dateien, Copyright-Vermerke oder Originalbilddateien zwar als Indizien herangezogen werden, doch ohne eine frühzeitige, professionelle Beweissicherung besteht stets das Risiko, dass diese Indizien im Streitfall nicht ausreichen oder von der Gegenseite erfolgreich bestritten werden.
Bei einer Fachanwaltskanzlei für Urheberrecht erfolgt der Prioritätsnachweis im Rahmen eines strukturierten und rechtssicheren Verfahrens. Der Urheber übermittelt das Werk oder eine Kopie – ob Bild, Text, Musik, Grafik, Software oder anderes Format – über einen sicheren, verschlüsselten Kommunikationsweg an die Kanzlei. Anschließend versichert der Schöpfer an Eides statt, Urheber des eingereichten Werkes zu sein. Der Fachanwalt bestätigt daraufhin die Priorität und erstellt eine Urkunde – idealerweise mit qualifizierter elektronischer Signatur –, die den Zeitpunkt der Einreichung und die Identität des Urhebers verbindlich festhält. Werk und Urkunde werden sodann in der Kanzlei sicher archiviert. Der so gesicherte Prioritätsnachweis stellt ein gravierendes Indiz für die Urheberschaft dar, das im Streitfall praktisch nur durch einen Vollbeweis des Gegenteils zu erschüttern ist.
Der anwaltliche Prioritätsnachweis bietet gegenüber der notariellen Hinterlegung mehrere gewichtige Vorteile. Zunächst ist er deutlich kosteneffizienter: Die Gebühren für einen anwaltlichen Prioritätsnachweis liegen in der Regel erheblich unter den Notargebühren. Dabei ist die Beweiskraft dieselbe, da auch der Rechtsanwalt als Organ der Rechtspflege für die Entgegennahme derartiger Erklärungen zum Zweck des Urheberrechtsnachweises anerkannt ist. Der entscheidende Mehrwert liegt jedoch in der fachlichen Tiefe: Anders als ein Notar verfügt ein Fachanwalt über die spezifische Sachkompetenz, um den Mandanten unmittelbar über die Schutzfähigkeit seines Werkes, eventuelle Schwachstellen und weitergehende Schutzstrategien zu beraten. Darüber hinaus kann der Fachanwalt im Streitfall als Zeuge vor Gericht auftreten und die Priorität des Werkes persönlich bezeugen. Wird eine Urheberrechtsverletzung festgestellt, kann dieselbe Kanzlei ohne Verzögerung tätig werden – von der Abmahnung bis zur Klage – ohne dass ein kostspieliger Mandatswechsel erforderlich wäre.
Grundsätzlich kann ein Prioritätsnachweis für alle Werkarten erstellt werden, die dem Urheberrecht nach § 2 Abs. 1 UrhG unterfallen, also etwa Sprachwerke wie Texte, Manuskripte oder Drehbücher, Werke der Musik, der bildenden Kunst, Grafiken und Designs, Lichtbildwerke und Fotografien, Filmwerke und audiovisuelle Werke, Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art sowie Computerprogramme und Software. Voraussetzung ist stets, dass das Werk eine persönliche geistige Schöpfung im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG darstellt. Ein Fachanwalt für Urheberrecht kann bereits bei der Prioritätsfeststellung einschätzen, ob das konkrete Werk die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht, und im Zweifel frühzeitig auf Optimierungsmöglichkeiten oder ergänzende Schutzrechte hinweisen.
Im digitalen Umfeld können kreative Inhalte in Sekundenbruchteilen kopiert, verändert und weltweit verbreitet werden. Digitale Metadaten – wie EXIF- oder IPTC-Daten bei Fotografien – können zwar als Indizien für die Urheberschaft herangezogen werden, wie die Rechtsprechung anerkannt hat. Allerdings sind Metadaten manipulierbar und werden durch technische Prozesse wie Content-Management-Systeme oder Komprimierungs-Plugins häufig unbeabsichtigt gelöscht, wie sich aus der Rechtsprechung ergibt. Ein Prioritätsnachweis durch eine Fachanwaltskanzlei schafft hier eine von technischen Zufälligkeiten vollständig unabhängige, rechtlich belastbare Dokumentation. Die qualifizierte elektronische Signatur gewährleistet die Integrität und Unverfälschbarkeit des Nachweises – ein Aspekt, dem im urheberrechtlichen Beweisrecht besonderes Gewicht zukommt und der im Vergleich zu rein technischen Sicherungsmaßnahmen wesentlich höhere Rechtssicherheit bietet.
Ja. Das Copyright ist durch internationale Abkommen – insbesondere die Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst – weltweit harmonisiert. In nahezu allen Vertragsstaaten gilt der Grundsatz, dass das Urheberrecht ohne formale Registrierung entsteht, und der Prioritätsnachweis dient als international verwertbares Beweismittel für den Zeitpunkt der Werkschöpfung sowie die Identität des Urhebers. Ein fachanwaltlich erstellter Prioritätsnachweis wird typischerweise sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache ausgestellt, was seine Verwendbarkeit in grenzüberschreitenden Streitigkeiten erheblich erleichtert und sicherstellt, dass der Nachweis auch vor ausländischen Gerichten oder in internationalen Schiedsverfahren wirksam vorgelegt werden kann.
Die Kosten für einen fachanwaltlichen Prioritätsnachweis sind im Vergleich zu den wirtschaftlichen Risiken einer ungesicherten Urheberschaft ausgesprochen moderat und liegen in der Regel deutlich unter den Gebühren einer notariellen Beurkundung. Entscheidend ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis: Während der Prioritätsnachweis einmalig einen überschaubaren Betrag kostet, können die Kosten einer nachträglichen Beweisführung im Verletzungsprozess – ohne vorherige Sicherung – um ein Vielfaches höher ausfallen. Zudem ist bei einer Fachanwaltskanzlei die rechtliche Erstberatung häufig bereits im Leistungsumfang enthalten, sodass der Mandant nicht nur einen Nachweis erhält, sondern gleichzeitig eine fundierte Einschätzung zur Schutzfähigkeit seines Werkes und zu sinnvollen weitergehenden Maßnahmen.
Wird Ihr Urheberrecht trotz bestehenden Prioritätsnachweises verletzt, stehen Ihnen nach § 97 UrhG umfassende Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung, Schadensersatz und Auskunft zu. Der entscheidende Vorteil der Beauftragung einer Fachanwaltskanzlei zeigt sich genau in diesem Moment: Der Prioritätsnachweis liegt bereits vor und kann unmittelbar als Beweismittel eingesetzt werden, sodass die Kanzlei ohne Verzögerung tätig werden kann – von der Abmahnung über den Antrag auf einstweilige Verfügung bis hin zur Schadensersatzklage. Die Rechtsprechung zeigt, dass Gerichte im Rahmen der freien Beweiswürdigung nach § 286 ZPO einer professionell dokumentierten Prioritätsfeststellung hohes Gewicht beimessen. Wird die Urheberschaft substantiiert dargelegt und durch einen Prioritätsnachweis untermauert, muss die Gegenseite konkret darlegen, wer aus welchen Gründen Urheber sein soll – ein bloßes Bestreiten mit Nichtwissen genügt dann regelmäßig nicht.
Die Erstellung eines fachanwaltlichen Prioritätsnachweises erfolgt in der Regel zeitnah, oft innerhalb weniger Tage. Viele Fachanwaltskanzleien bieten die Einreichung des Werkes über sichere Online-Formulare an, sodass der gesamte Prozess digital und ortsunabhängig abgewickelt werden kann. Die verschlüsselte Datenübertragung sowie die anwaltliche Schweigepflicht gewährleisten dabei höchste Vertraulichkeit. Gerade für Urheber, die regelmäßig neue Werke schaffen – etwa Fotografen, Designer, Musiker oder Softwareentwickler –, ermöglicht dieses effiziente Verfahren eine kontinuierliche und systematische Beweissicherung ohne nennenswerten Zeitaufwand, sodass jedes neue Werk unmittelbar nach seiner Fertigstellung rechtssicher dokumentiert werden kann.






