In vielen Branchen schützen Designer, Erfinder, Kreative und auch Händler neue Gestaltungen mit den Mitteln des Designrechts. Wenn Sie eine Designstrategie entwickeln, Ihre Designs eintragen oder gegen Produktnachahmungen durchsetzen wollen, helfen wir Ihnen genauso gerne, wie wenn Sie wegen einer vermeintlichen Designverletzung in Anspruch genommen werden.
Unser Beratungsangebot im Designrecht
Als Anwälte für Designrecht unterstützen wir Sie bei Ihren Fragen rund um dieses Rechtsgebiet. Rufen Sie uns an oder schreiben uns eine E-Mail, damit wir Sie individuell beraten und uns um Ihr Anliegen kümmern können.
Ist das Designrecht überhaupt das richtige Recht für mich? Was ist der Unterschied zwischen einem Geschmacksmuster und einem Gebrauchsmuster? Wie teuer ist Designschutz? Reicht nicht das Urheberrecht aus? Sind Sie Designer und haben solche und ähnliche Fragen? Dann sprechen Sie uns gerne an. Wir erklären Ihnen, welchen Schutz Sie benötigen und entwickeln eine passgenaue Designstrategie für Ihr Vorhaben.
Sie haben ein neues und einzigartiges Design entwickelt, welches Sie vor Nachahmern schützen wollen? Oder Sis sind Händler und wollen verhindern, dass Ihr Produkt kopiert wird? Wir entwickeln für Sie eine Schutzstrategie, führen auf Wunsch eine Designrecherche durch und melden Ihr Design beim DPMA oder EUIPO so an, das es einen optimalen Schutzbereich hat.
Das Design ist in erster Linie ein Verbietungsrecht. Wenn man es nicht nutzt, um Nachahmungen zu verbieten, dann schöpft man seine rechtlichen Möglichkeiten nicht voll aus. Als in Verletzungsfällen routinierter Rechtsanwalt gehe ich mit Ihnen gemeinsam konsequent gegen Verletzungen vor. Die Möglichkeiten reichen von der Abmahnung, über einstweilige Verfügungen sowie Klagen auf Unterlassung und Schadensersatz bis hin zu Löschungsverfahren vor den zuständigen Ämtern. Wir beraten Sie umfassend und stellen sicher, dass Ihre Ideen nicht geklaut werden.
Es kann vorkommen, dass man sich wegen einer Designverletzung verteidigen muss. Eine solche Rechtsverletzung kann völlig unwissend passieren, oder man hat die Grenzen der Nachahmungsfreiheit falsch eingeschätzt. Oftmals ergibt eine rechtliche Prüfung aber auch, dass überhaupt keine Ansprüche bestehen, oder dass die geltend gemachten Ansprüche weit überzogen sind. In allen Fällen helfe ich Ihnen als Anwalt gerne, sich klug und ergebnisorientiert zu verteidigen.
Sie haben ein einzigartiges Design entwickelt, wollen das Erzeugnis aber nicht selbst produzieren? Dann lizenzieren Sie es an einen Hersteller. Wir unterstützen Sie bei der wirtschaftlichen Verwertung Ihres Designs mit Hilfe von Lizenzen.
Fachanwalt für Designrecht
Rechtsanwalt Dr. David Slopek hat mehr als 10 Jahre intensive Praxiserfahrung, die er im In- und Ausland gesammelt hat. Nach seinem Studium, dem Erwerb des Master of Laws und des Doktortitels an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, wurde er 2012 von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf zur Anwaltschaft zugelassen. Sein anwaltliches Handwerk hat er von der Pike auf in einer führenden internationalen Großkanzlei gesammelt, für die er rund sieben Jahre lang an den Standorten Alicante und Hamburg tätig war. In 2016 hat die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg ihm den Titel Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verliehen. Neben seiner fachlichen Qualifikation ist er mit über 80 Fachveröffentlichungen auch umfangreich publizistisch tätig. Er und sein Team beraten Sie mit Kompetenz und Erfahrung in allen Fragen des Designrechts.
Mandantenmeinungen
Die Zufriedenheit unserer Mandanten steht für uns an erster Stelle. Lesen Sie hier, wie unsere Mandanten uns auf einem der führenden Bewertungsportale für Anwälte bewerten.