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FAQ
Die 10 häufigsten Fragen zum Schutz von Werktiteln
Mit einem Werktitel kann man den Namen von Büchern, Magazinen, Filmen, Software, Tonwerken, Filmen, Gesellschaftsspielen u.v.m. schützen. Der Werktitelschutz vermittelt ein gesetzlich garantiertes Monopolrecht, mit dem Sie es Dritten verbieten können, identische oder verwechselbar ähnliche Kennzeichen zu benutzen.
Der Werktitelschutz (oder kurz: Titelschutz) ist nicht zu verwechseln mit dem Urheberrecht. Das Urheberrecht schützt das Werk als solches, der Werktitel hingegen den Namen des Werks. Wer ein Werk schafft, sollte daher am besten sowohl den Werktitel als auch das Urheberrecht am Werk schützen.
Den Marketingwert eines aussagekräftigen Titels kann man nicht hoch genug bewerten. Ein Beispiel ist das Betriebssystem „Windows“, das ohne seinen prägnanten und verkaufsfördernden Titel vielleicht nicht so erfolgreich geworden wäre. Auch viele andere Werke kennt man vor allem wegen ihres Namens. Die Filmreihe Star Wars, Bücher wie Harry Potter oder auch Songtitel wie Last Christmas sind praktisch jedermann bekannt. Je mehr Zeit und Geld in die Schaffung eines Werks investiert wird, umso wichtiger ist es, die Investitionskosten und die Titeleinführung professionell abzusichern.
Der Werktitel ist grundsätzlich ab dem Zeitpunkt geschützt, in dem das Werk unter einem schutzfähigen Titel vom Berechtigten benutzt wird. Der Teufel steckt hier aber wie so oft im Detail. So kommt es häufig zum Streit darüber, ob ein Titel überhaupt schutzfähig ist, wer eigentlich berechtigt ist und welche Handlungen als schutzbegründende Benutzung ausreichen. Um hier auf Nummer sicher zu gehen und ein Höchstmaß an Rechtssicherheit zu gewährleisten, macht es Sinn, sich den Werktitel professionell durch eine spezialisierte Fachanwaltskanzlei schützen zu lassen. Wir stehen Ihnen hierfür mit unserer umfangreichen Expertise gerne zur Verfügung.
Teil unseres Serviceangebots für Sie ist eine sog. Titelschutzanzeige. Sie hat verschiedene Vorteile, die zu einem höheren Maß an Verbindlichkeit und Rechtssicherheit führen und so ihren Werktitelschutz deutlich verbessern. Durch eine geeignete Veröffentlichung in einem anerkannten Branchenblatt wird der Zeitpunkt einer bereits stattfindenden Benutzung gerichtsfest dokumentiert. Man hat sogar die Möglichkeit, durch Vorankündigung einer geplanten Benutzung in einer Titelschutzanzeige den Schutzbeginn zeitlich um ca. 6 bis maximal 12 Monate vorzuverlagern. Dabei handelt es sich um keine starre, im Gesetz festgeschriebene Frist, sondern um eine flexible Frist, die von der Rechtsprechung entwickelt wurde. In ihre Bemessung spielen Faktoren wie Art und Komplexität des in Rede stehenden Werks hinein.
Der Schutz an einem Werktitel ist von dessen Benutzung abhängig. Das bedeutet, dass er grundsätzlich solange besteht, bis Sie die Benutzung einstellen. Auch die Verwendung eines neuen Namens für das Werk stellt eine Beendigung des zunächst benutzten Werktitels dar.
Der Werktitel hat gegenüber seinem „großen Bruder“ – der Marke – verschiedene Vorteile. Dazu gehört, dass die Hürde, um Schutz zu erlangen, niedriger ist. Für die Erlangung von Werktitelschutz bedarf es nur eines vergleichsweise niedrigen Maßes an Unterscheidungskraft. Außerdem ist Werktitelschutz günstiger als Markenschutz und er ist auch schneller erreichbar, da es keines langwierigen Prüfungsverfahrens vor einem Markenamt bedarf.
Eine Markenanmeldung hat dagegen andere Vorteile. Dazu gehört, dass der sachliche Schutzbereich (z.B. Absicherung von Merchandise) und der regionale Schutzbereich (Schutz außerhalb Deutschlands) potenziell größer ist. Zudem gibt es eine fünfjährige Benutzungsschonfrist. Dies erlaubt es Ihnen, den Titel schon relativ früh zu schützen und ohne Zeitdruck die Finalisierung und Veröffentlichung Ihres Werks vorantreiben zu können.
Da beide Schutzrechte spezifische Vorteile haben, sollte man stets überlegen, welches Schutzrecht im jeweiligen Einzelfall besser passt. Wenn man Werktitel und Marke schützt, kann man zudem die Vorteile beider Schutzrechte kombinieren und hat so den besten Schutz.
Der Werktitelschutz erlaubt es Ihnen, gegen jüngere Zeichen vorzugehen. Zugleich besteht aber auch die Gefahr, dass Ihr Werktitel ältere Kennzeichenrechte verletzt und Sie sich dadurch haftbar machen. Mit einer professionellen Verfügbarkeitsrecherche können Sie potenzielle Haftungsrisiken erkennen und minimieren. Vor allem dann, wenn Sie Ihr Werk gewerblich verwerten möchten, ist die Durchführung einer Titelrecherche dringend empfohlen.
Wenn man seinen Werktitel mit einer Titelschutzanzeige geschützt hat, dann erhält man spätestens im Zeitpunkt der Benutzungsaufnahme ein Ausschließlichkeitsrecht auf das Zeichen. Dies kann man sich ähnlich wie ein Monopol vorstellen. Wenn andere einen identischen oder verwechselbar ähnlichen Werktitel benutzen und damit in den Schutzbereich Ihres Schutzrechts eingreifen, dann haben Sie Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Ersatz Ihrer Rechtsanwaltskosten. Wenn Sie der Ansicht sind, dass jemand Ihren Werktitel verletzt, dann sprechen Sie uns gerne an.
Merkblatt
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Haben Sie Fragen zum Werktitelschutz, einer Kennzeichenverletzung oder anderen Themen und um das Kennzeichen- und Urheberrecht? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf. Unsere spezialisierten Rechts- und Fachanwälte helfen Ihnen gerne weiter!
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