
Patentanmeldung durch Fachanwaltskanzlei
Patentschutz mit Premium-Anspruch: Wir sichern Ihren Anmeldetag, formulieren Ihre Ansprüche professionell und melden Ihre Erfindung beim DPMA oder beim Europäischen Patentamt an, vertraulich von Anfang an.
ab999 €Provisorische Anmeldung, zzgl. USt. und Amtsgebühren
RechtsanwaltFachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
- anwalt.de · Stand Oktober 2026
- 5,0 von 5 Sternen (196 Bewertungen)
- Erfahrung
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Bekannt ausTV und Presse
Schutzrecht wählen, Leistungsumfang bestimmen
Mit der provisorischen Anmeldung sichern Sie den Anmeldetag schnell und unkompliziert. Für die vollständige Anmeldung sprechen wir vorab kostenlos mit Ihnen und nennen Ihnen danach den genauen Preis.
Provisorische Anmeldung
LeistungsumfangWir bereiten Ihre Erfindungsbeschreibung nach den Vorgaben des DPMA auf und reichen sie als Patentanmeldung ein. Damit ist der Anmeldetag gesichert – innerhalb von zwölf Monaten kann eine vollständige Anmeldung seine Priorität in Anspruch nehmen.Anmeldetag schnell sichern, vollständige Anmeldung später
999€
zzgl. USt., bei Anmeldung zzgl. Amtsgebühren
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Vertraulichkeit Ihrer Erfindung nach § 43a Abs. 2 BRAOAls Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind wir gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet – über alles, was uns in Ausübung des Berufs bekannt wird.
Nicht enthalten: Kostenlose Ersteinschätzung per Videocall oder Telefon
Sicherung des AnmeldetagsInnerhalb von zwölf Monaten nach dem Anmeldetag kann eine weitere Anmeldung dessen Priorität in Anspruch nehmen – im In- und Ausland.
Aufbereitung Ihrer Erfindungsbeschreibung nach den Vorgaben des DPMA
Nicht enthalten: Bezeichnung und Zusammenfassung
Nicht enthalten: Darstellung des Stands der Technik
Nicht enthalten: Formulierung des Hauptanspruchs
Nicht enthalten: Ausführungsbeispiel
Nicht enthalten: Bezugszeichenliste
Nicht enthalten: Bis zu 5 Unteransprüche
Nicht enthalten: Bis zu 3 technische Zeichnungen nach Fotos Ihrer Erfindung oder eines Prototyps
Einreichung beim DPMA
Laufende Information zum Stand des Verfahrens
Nicht enthalten: Weiterleitung der Patenturkunde nach der Erteilung
Leistungsumfang 1 von 3Jetzt beauftragen- BestsellerAm häufigsten gewählt
Professional
LeistungsumfangIn einer kostenlosen Ersteinschätzung per Videocall oder Telefon besprechen wir Ihre Erfindung. Danach nennen wir Ihnen den Preis, arbeiten eine kompakte Anmeldung aus und reichen sie beim DPMA oder beim EPA ein.Kompakte Patentanmeldung mit Hauptanspruch
ab1.999€
zzgl. USt., bei Anmeldung zzgl. Amtsgebühren
Kostenlose Ersteinschätzung
Vertraulichkeit Ihrer Erfindung nach § 43a Abs. 2 BRAOAls Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind wir gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet – über alles, was uns in Ausübung des Berufs bekannt wird.
Kostenlose Ersteinschätzung per Videocall oder Telefon
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Ausführliche Beschreibung der Erfindung
Bezeichnung und Zusammenfassung
Darstellung des Stands der Technik
Formulierung des Hauptanspruchs
Nicht enthalten: Ausführungsbeispiel
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Nicht enthalten: Bis zu 5 Unteransprüche
Nicht enthalten: Bis zu 3 technische Zeichnungen nach Fotos Ihrer Erfindung oder eines Prototyps
Einreichung der Patentanmeldung beim DPMA oder beim EPA
Laufende Information zum Stand des Verfahrens
Weiterleitung der Patenturkunde nach der Erteilung
Leistungsumfang 2 von 3Kostenlose Ersteinschätzung - EmpfehlungUmfassender Schutz
Premium
LeistungsumfangDie umfassende Anmeldung mit Ausführungsbeispiel, technischen Zeichnungen und bis zu fünf Unteransprüchen sichert Ihre Erfindung auch in Abwandlungen ab. Auch hier beginnen wir mit einer kostenlosen Ersteinschätzung.Umfassende Patentanmeldung mit Zeichnungen
ab2.999€
zzgl. USt., bei Anmeldung zzgl. Amtsgebühren
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Vertraulichkeit Ihrer Erfindung nach § 43a Abs. 2 BRAOAls Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind wir gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet – über alles, was uns in Ausübung des Berufs bekannt wird.
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Ausführliche Beschreibung der Erfindung
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Ausführungsbeispiel
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Leistungsumfang 3 von 3Kostenlose Ersteinschätzung
Provisorische Anmeldung
LeistungsumfangWir bereiten Ihre Erfindungsbeschreibung nach den Vorgaben des DPMA auf und reichen sie als Gebrauchsmusteranmeldung ein. Damit ist der Anmeldetag gesichert – innerhalb von zwölf Monaten kann eine vollständige Anmeldung seine Priorität in Anspruch nehmen.Anmeldetag schnell sichern, vollständige Anmeldung später
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Vertraulichkeit Ihrer Erfindung nach § 43a Abs. 2 BRAOAls Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind wir gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet – über alles, was uns in Ausübung des Berufs bekannt wird.
Nicht enthalten: Kostenlose Ersteinschätzung per Videocall oder Telefon
Sicherung des AnmeldetagsInnerhalb von zwölf Monaten nach dem Anmeldetag kann eine weitere Anmeldung dessen Priorität in Anspruch nehmen – im In- und Ausland.
Aufbereitung Ihrer Erfindungsbeschreibung nach den Vorgaben des DPMA
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Nicht enthalten: Weiterleitung der Eintragungsurkunde
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Professional
LeistungsumfangIn einer kostenlosen Ersteinschätzung per Videocall oder Telefon besprechen wir Ihre Erfindung. Danach nennen wir Ihnen den Preis, arbeiten eine kompakte Anmeldung aus und reichen sie beim DPMA ein.Kompakte Gebrauchsmusteranmeldung mit Schutzanspruch
ab1.499€
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Vertraulichkeit Ihrer Erfindung nach § 43a Abs. 2 BRAOAls Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind wir gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet – über alles, was uns in Ausübung des Berufs bekannt wird.
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Ausführliche Beschreibung der Erfindung
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LeistungsumfangDie umfassende Anmeldung mit Ausführungsbeispiel, technischen Zeichnungen und bis zu fünf Unteransprüchen sichert Ihre Erfindung auch in Abwandlungen ab. Auch hier beginnen wir mit einer kostenlosen Ersteinschätzung.Umfassende Gebrauchsmusteranmeldung mit Zeichnungen
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Kostenlose Ersteinschätzung per Videocall oder Telefon
Sicherung des AnmeldetagsInnerhalb von zwölf Monaten nach dem Anmeldetag kann eine weitere Anmeldung dessen Priorität in Anspruch nehmen – im In- und Ausland.
Ausführliche Beschreibung der Erfindung
Bezeichnung und Zusammenfassung
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Formulierung des Schutzanspruchs
Ausführungsbeispiel
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Basic
LeistungsumfangWir ermitteln, welche Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs eine bestimmte Person oder ein Unternehmen hält.Inhaberrecherche: Schutzrechte eines Wettbewerbers
499€
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Prüfung durch spezialisierte Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz
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Inhaberrecherche: Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs einer Person oder eines Unternehmens
Schriftlicher Recherchebericht
Leistungsumfang 1 von 4Recherche beauftragenMedium
LeistungsumfangZusätzlich prüfen wir, ob Ihre Erfindung neu ist – in nationalen und internationalen Patentdatenbanken.Inhaber- und Neuheitsrecherche
999€
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Vertraulichkeit Ihrer Erfindung nach § 43a Abs. 2 BRAOAls Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind wir gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet – über alles, was uns in Ausübung des Berufs bekannt wird.
Inhaberrecherche: Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs einer Person oder eines Unternehmens
Neuheitsrecherche in nationalen und internationalen Patentdatenbanken
Schriftlicher Recherchebericht
Leistungsumfang 2 von 4Recherche beauftragen- BestsellerAm häufigsten gewählt
Professional
LeistungsumfangDie Stand-der-Technik-Recherche zeigt, was es auf Ihrem Fachgebiet an Patenten und Veröffentlichungen gibt – eine Grundlage für Entwicklungs- und Investitionsentscheidungen.Inhaber-, Neuheits- und Stand-der-Technik-Recherche
1.999€
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Prüfung durch spezialisierte Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz
Vertraulichkeit Ihrer Erfindung nach § 43a Abs. 2 BRAOAls Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind wir gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet – über alles, was uns in Ausübung des Berufs bekannt wird.
Inhaberrecherche: Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs einer Person oder eines Unternehmens
Neuheitsrecherche in nationalen und internationalen Patentdatenbanken
Recherche zum Stand der Technik auf Ihrem Fachgebiet
Schriftlicher Recherchebericht
Leistungsumfang 3 von 4Recherche beauftragen - EmpfehlungMaximale Sicherheit
Premium
LeistungsumfangAlle drei Recherchen – und ein Fachanwalt bespricht die Ergebnisse mit Ihnen per Videocall und beantwortet Rückfragen per E-Mail.Alle Recherchen mit fachanwaltlicher Nachbesprechung
2.499€
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Vertraulichkeit Ihrer Erfindung nach § 43a Abs. 2 BRAOAls Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind wir gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet – über alles, was uns in Ausübung des Berufs bekannt wird.
Inhaberrecherche: Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs einer Person oder eines Unternehmens
Neuheitsrecherche in nationalen und internationalen Patentdatenbanken
Recherche zum Stand der Technik auf Ihrem Fachgebiet
Schriftlicher Recherchebericht
Rückfragen per E-Mail
Nachbesprechung der Ergebnisse per Videocall mit einem Fachanwalt
Leistungsumfang 4 von 4Recherche beauftragen
Was Mandantinnen und Mandanten über uns sagen
anwalt.de, Stand: Oktober 2026
Die Zitate sind ausgewählte Stimmen aus unserem Profil bei anwalt.de. Sämtliche Bewertungen lesen Sie direkt dort; maßgeblich sind die Bewertungsrichtlinien des Portals.
Die 6 häufigsten Irrtümer und was sie kosten können
Bei Erfindungen entscheidet oft ein einziger Tag: der Anmeldetag. Was vorher veröffentlicht wurde oder in der Anmeldung fehlt, lässt sich später nicht mehr nachholen.
Erfindung sicher schützen- Irrtum 01
„Ich stelle die Erfindung erst auf der Messe vor und melde danach an.“
Richtig istFür Patente gibt es keine Neuheitsschonfrist: Jede Veröffentlichung vor dem Anmeldetag – auch Ihre eigene – kann die Erfindung neuheitsschädlich vorwegnehmen. Das Gebrauchsmuster verzeiht eigene Veröffentlichungen nur sechs Monate lang, und das nur in Deutschland.
Mit der Fachanwaltskanzlei: Wir sichern den Anmeldetag, bevor Sie Ihre Erfindung zeigen – vertraulich und mit klarem Zeitplan. - Irrtum 02
„Eine Internetsuche zeigt mir, ob es meine Erfindung schon gibt.“
Richtig istDer Stand der Technik steht zum großen Teil in Patentschriften – in Fachsprache, oft in anderen Sprachen und nach technischen Klassen geordnet. Mit Produktnamen oder Alltagsbegriffen findet man ihn kaum.
Mit der Fachanwaltskanzlei: Wir recherchieren in nationalen und internationalen Patentdatenbanken und bewerten die Treffer für Sie. - Irrtum 03
„Ein Gebrauchsmuster ist ein Patent ohne Risiko.“
Richtig istDas DPMA trägt Gebrauchsmuster ohne Prüfung auf Neuheit und erfinderischen Schritt ein. Ob es hält, zeigt sich erst im Löschungsverfahren oder im Prozess. Verfahren sind zudem gar nicht als Gebrauchsmuster schützbar.
Mit der Fachanwaltskanzlei: Wir prüfen vorab, ob Gebrauchsmuster, Patent oder die Kombination beider zu Ihrer Erfindung passt. - Irrtum 04
„Je genauer ich meine Erfindung beschreibe, desto besser der Schutz.“
Richtig istDen Schutzbereich bestimmen die Ansprüche. Sind sie zu eng gefasst, umgehen Wettbewerber die Erfindung mit einer kleinen Abwandlung. Was nicht in der ursprünglichen Anmeldung steht, lässt sich später nicht ergänzen.
Mit der Fachanwaltskanzlei: Wir formulieren Haupt- und Unteransprüche so, dass sie Ihre Erfindung auch in Varianten erfassen. - Irrtum 05
„Ein deutsches Patent schützt mich auch im Ausland.“
Richtig istPatente und Gebrauchsmuster wirken nur in dem Land, für das sie erteilt oder eingetragen sind. Für Anmeldungen im Ausland haben Sie ab dem ersten Anmeldetag zwölf Monate Priorität – wer diese Frist verstreichen lässt, verliert sie.
Mit der Fachanwaltskanzlei: Wir behalten die Prioritätsfrist im Blick und zeigen Ihnen die Wege zu europäischem und internationalem Schutz. - Irrtum 06
„Mit der Anmeldung ist die Arbeit getan.“
Richtig istBeim Patent muss die Prüfung innerhalb von sieben Jahren beantragt werden, Prüfungsbescheide sind fristgebunden, und ab dem dritten Jahr fallen Jahresgebühren an. Wer eine Frist versäumt, riskiert das Schutzrecht.
Mit der Fachanwaltskanzlei: Wir informieren Sie laufend über den Stand des Verfahrens und die nächsten Schritte.
Premium-Anspruch einer erfahrenen Fachanwaltskanzlei
Bei uns ist jeder Auftrag ein vollwertiges anwaltliches Mandat: persönlich, sorgfältig und mit dem Wissen aus Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten.








- seit 2012
- als Rechtsanwalt tätig
- 6.000+
- Schutzrechtsanmeldungen
- Fachanwalt
- für gewerblichen Rechtsschutz
In vier Schritten zur geschützten Erfindung
- Ihr Part

Schritt 1: Erfindung schildern
Sie beschreiben uns Ihre Erfindung vertraulich – online, per Videocall oder Telefon. Die Ersteinschätzung zu den Paketen Professional und Premium ist kostenlos.
- Unser Part

Schritt 2: Anmeldetag sichern
Eilt es, sichern wir mit der provisorischen Anmeldung schnell den Anmeldetag. Für die vollständige Anmeldung bleiben dann zwölf Monate.
- Unser Part

Schritt 3: Ausarbeitung und Anmeldung
Wir arbeiten Beschreibung und Ansprüche aus, stimmen sie mit Ihnen ab und reichen die Anmeldung beim DPMA ein – ein Patent auf Wunsch auch beim Europäischen Patentamt (EPA).
- Ihr Ergebnis

Schritt 4: Eintragung oder Erteilung
Das Gebrauchsmuster wird ohne Sachprüfung eingetragen, häufig nach wenigen Wochen. Das Patent erteilen DPMA oder EPA nach der Prüfung, was mehrere Jahre dauern kann.
Ihre Erfindung in den Händen einer Fachanwaltskanzlei
Patent- und Gebrauchsmusterrecht gehören zum Kern des gewerblichen Rechtsschutzes. Unser Anspruch ist Premium: Jeder Auftrag ist ein vollwertiges anwaltliches Mandat, das wir persönlich und mit professioneller Sorgfalt betreuen.
Was hinter dem Titel steht
- Theorie: Fachanwaltslehrgang mit mindestens 120 Zeitstunden und schriftlichen Leistungskontrollen (§§ 4, 4a FAO).
- Praxis: eine Mindestzahl selbst bearbeiteter Fälle aus dem gewerblichen Rechtsschutz, darunter gerichtliche Verfahren (§ 5 FAO).
- Prüfung durch den Fachausschuss der Rechtsanwaltskammer – erst danach darf der Titel geführt werden (§ 43c BRAO).
- Zum Fachgebiet gehören Patent-, Gebrauchsmuster- und Designrecht ebenso wie Marken- und Wettbewerbsrecht (§ 14h FAO).
Was die Pflicht bedeutet
- Jedes Jahr mindestens 15 Zeitstunden Fortbildung im Fachgebiet (§ 15 FAO).
- Der Nachweis geht unaufgefordert an die Rechtsanwaltskammer; ohne ihn kann der Titel widerrufen werden.
- Für Sie heißt das: Gesetzesänderungen und neue Entscheidungen zu DPMA, EPA kennen wir, bevor sie Ihre Anmeldung betreffen.
Warum das für Sie zählt
- Ob eine Erfindung „naheliegend“ ist, entscheidet über Erteilung, Bestand und Durchsetzbarkeit eines Patents.
- Beim Gebrauchsmuster kommt es auf den erfinderischen Schritt an – auch hier ist die Abgrenzung zum Stand der Technik entscheidend.
- Wir bewerten Rechercheergebnisse deshalb nicht nur auf Neuheit, sondern auch darauf, ob Ihre Erfindung sich ausreichend vom Bekannten abhebt.
Aktuelle Beiträge
- Life-Cycle-Management und gewerbliche Schutzrechte für Arzneimittel (GRUR 2015, 1050–1059)
- Geistiges Eigentum in FuE-Verträgen zwischen Unternehmen und Hochschulen (Mitt. 2013, 26–31)
- Die Ökonomie der Erfindungshöhe (Nomos Verlag, Düsseldorfer Rechtswissenschaftliche Schriften, Band 106)
- Das Patentmonopol im Faktencheck (WRP 2011, 853–858)
Wie hoch sind die Amtsgebühren bei einer Patentanmeldung?
Zusätzlich zu unserem Honorar fallen die Gebühren des DPMA bzw. des EPA an. Wählen Sie Amt, Verfahren und Zahl der Patentansprüche – der Rechner zeigt, womit Sie rechnen können.
Internationale Anmeldungen (PCT) kalkulieren wir für Ihre Länderauswahl vorab. Stand Oktober 2026, maßgeblich sind die aktuellen Gebührenverzeichnisse des DPMA und des EPA. Alle Amtsgebühren im Überblick
Häufige Fragen zur Patentanmeldung
Was Erfinderinnen, Erfinder und Unternehmen vor einer Patentanmeldung am häufigsten wissen möchten. Ihre konkrete Frage beantworten wir gern persönlich – wir melden uns zeitnah zurück.
Was kostet eine Patentanmeldung mit Anwalt?
Die provisorische Patentanmeldung kostet bei uns 999 €, die kompakte Anmeldung im Paket Professional ab 1.999 € und die umfassende Anmeldung mit Zeichnungen und Unteransprüchen im Paket Premium ab 2.999 €, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Den genauen Preis für Professional und Premium nennen wir Ihnen nach einer kostenlosen Ersteinschätzung. Hinzu kommen die Amtsgebühren: beim DPMA 40 € für die elektronische Anmeldung und 350 € für den Prüfungsantrag, beim EPA die deutlich höheren Gebühren nach dessen Gebührenordnung.
Patent beim DPMA oder beim EPA anmelden?
Das deutsche Patent des DPMA ist günstiger und schützt in Deutschland. Das europäische Patent prüft und erteilt das Europäische Patentamt (EPA) in einem zentralen Verfahren; danach wird es in den gewünschten Vertragsstaaten wirksam, für die teilnehmenden EU-Staaten auch als Einheitspatent. Häufig beginnt man mit der deutschen Anmeldung und entscheidet innerhalb des Prioritätsjahres über die europäische Anmeldung.
Wo finde ich einen Anwalt für Patentanmeldung in Hamburg?
schutzrecht.de ist das Angebot einer Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Hamburg (Zippelhaus 6, 20457 Hamburg). Wir begleiten Patentanmeldungen für Mandantinnen und Mandanten aus ganz Deutschland. Die Abstimmung läuft vertraulich per Videocall, Telefon oder E-Mail. Ansprechpartner ist ein Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz – erreichbar unter (040) 882 153 908 und per E-Mail an info@schutzrecht.de.
Welche Voraussetzungen muss eine Erfindung für ein Patent erfüllen?
Patentiert werden Erfindungen auf allen Gebieten der Technik, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind (§ 1 PatG). Neu ist, was nicht zum Stand der Technik gehört. Erfinderisch ist eine Lösung, die sich für eine Fachperson nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt.
Wann sollte ich mein Patent anmelden?
So früh wie möglich – auf jeden Fall vor jeder Veröffentlichung. Für Patente gibt es keine allgemeine Neuheitsschonfrist: Eine Präsentation auf der Messe, ein Crowdfunding-Video oder ein Gespräch ohne Geheimhaltungspflicht kann die eigene Erfindung neuheitsschädlich vorwegnehmen. Zudem gilt: Wer zuerst anmeldet, hat Vorrang.
Wie läuft eine Patentanmeldung beim DPMA ab?
Eingereicht werden Beschreibung, Patentansprüche, Zusammenfassung und gegebenenfalls Zeichnungen. Nach der Offensichtlichkeitsprüfung wird die Anmeldung 18 Monate nach dem Anmeldetag offengelegt. Die inhaltliche Prüfung beginnt erst mit dem Prüfungsantrag; auf Prüfungsbescheide muss innerhalb der gesetzten Fristen geantwortet werden. Am Ende steht die Erteilung oder die Zurückweisung.
Wie lange dauert es bis zur Erteilung eines Patents?
Beim DPMA vergehen nach dem Prüfungsantrag häufig mehrere Jahre bis zur Erteilung, je nach Technikgebiet und Zahl der Prüfungsbescheide. Den Zeitrang sichert Ihnen aber schon der Anmeldetag. Ab der Offenlegung können Sie von Benutzern der Erfindung eine angemessene Entschädigung verlangen (§ 33 PatG).
Warum eine Neuheitsrecherche vor der Anmeldung?
Weil sie zeigt, ob sich die Anmeldung lohnt. Viele Erfindungen sind ganz oder teilweise schon beschrieben – oft in Patentschriften, die mit einer gewöhnlichen Internetsuche nicht zu finden sind. Die Recherche schützt Sie vor Kosten für eine aussichtslose Anmeldung und hilft, die Ansprüche gezielt vom Stand der Technik abzugrenzen.
Patent oder Gebrauchsmuster – was ist besser?
Das Patent wird geprüft, gilt bis zu 20 Jahre und schützt auch Verfahren. Das Gebrauchsmuster ist schneller eingetragen und günstiger, wird aber nicht geprüft und gilt höchstens zehn Jahre; Verfahren sind ausgeschlossen. Häufig ist die Kombination sinnvoll: Aus einer Patentanmeldung lässt sich ein Gebrauchsmuster mit demselben Anmeldetag abzweigen.
Bleibt meine Erfindung vertraulich?
Ja. Als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind wir zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 43a Abs. 2 BRAO); das gilt für alles, was Sie uns über Ihre Erfindung mitteilen. Veröffentlicht wird die Patentanmeldung erst mit der Offenlegung nach 18 Monaten.
Wie schütze ich meine Erfindung in Europa und international?
Ausgehend von der deutschen Anmeldung haben Sie zwölf Monate Zeit, um die Erfindung unter Inanspruchnahme der Priorität im Ausland anzumelden – etwa als europäisches Patent beim EPA oder als internationale Anmeldung nach dem PCT. Welche Länder sinnvoll sind, hängt von Ihren Märkten, Wettbewerbern und Produktionsstandorten ab.
Was ist eine provisorische Patentanmeldung?
Mit der provisorischen Anmeldung reichen wir Ihre aufbereitete Erfindungsbeschreibung beim DPMA ein, bevor die Ansprüche ausgearbeitet sind. Das sichert den Anmeldetag – etwa vor einer Messe oder einem Gespräch mit Investoren. Innerhalb von zwölf Monaten kann eine vollständige Anmeldung die Priorität dieser Anmeldung in Anspruch nehmen (§ 40 PatG). Was in der ersten Beschreibung nicht offenbart ist, profitiert davon allerdings nicht – deshalb lohnt eine sorgfältige Beschreibung.
Was ist die kostenlose Ersteinschätzung?
Für die Pakete Professional und Premium sprechen wir vorab per Videocall oder Telefon mit Ihnen über Ihre Erfindung. Danach nennen Sie uns, ob Sie beauftragen möchten, und erhalten den genauen Preis. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.

Ihre Erfindung in verlässlichen Händen
Seit 2012 berate ich als Rechtsanwalt Unternehmen, Erfinderinnen und Erfinder – und von Anfang an ging es dabei um dasselbe: gute Ideen zu schützen. Promoviert habe ich über die Erfindungshöhe, die Frage also, wann eine technische Idee Schutz verdient. Sie bestimmt bis heute meine Arbeit.
Heute biete ich gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen Recherche und Anmeldung mit Premium-Anspruch zu fair kalkulierten Preisen an: vertraulich, fachanwaltlich geprüft und persönlich begleitet – damit aus Ihrer Erfindung ein Schutzrecht wird, auf das Sie bauen können.

RechtsanwaltFachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz











