Foto Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, am Besprechungstisch – Patentanmeldung beim DPMA oder EPA
DPMA · EPA

Patentanmeldung durch Fachanwaltskanzlei

Patentschutz mit Premium-Anspruch: Wir sichern Ihren Anmeldetag, formulieren Ihre Ansprüche professionell und melden Ihre Erfindung beim DPMA oder beim Europäischen Patentamt an, vertraulich von Anfang an.

ab999 €Provisorische Anmeldung, zzgl. USt. und Amtsgebühren

RechtsanwaltFachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

anwalt.de · Stand Oktober 2026
5,0 von 5 Sternen (196 Bewertungen)
Erfahrung
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Erfindung professionell schützen

Schutzrecht wählen, Leistungsumfang bestimmen

Mit der provisorischen Anmeldung sichern Sie den Anmeldetag schnell und unkompliziert. Für die vollständige Anmeldung sprechen wir vorab kostenlos mit Ihnen und nennen Ihnen danach den genauen Preis.

  • Provisorische Anmeldung

    LeistungsumfangWir bereiten Ihre Erfindungsbeschreibung nach den Vorgaben des DPMA auf und reichen sie als Patentanmeldung ein. Damit ist der Anmeldetag gesichert – innerhalb von zwölf Monaten kann eine vollständige Anmeldung seine Priorität in Anspruch nehmen.

    Anmeldetag schnell sichern, vollständige Anmeldung später

    999€

    zzgl. USt., bei Anmeldung zzgl. Amtsgebühren

    Jetzt beauftragen
    • Vertraulichkeit Ihrer Erfindung nach § 43a Abs. 2 BRAOAls Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind wir gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet – über alles, was uns in Ausübung des Berufs bekannt wird.
    • Nicht enthalten: Kostenlose Ersteinschätzung per Videocall oder Telefon
    • Sicherung des AnmeldetagsInnerhalb von zwölf Monaten nach dem Anmeldetag kann eine weitere Anmeldung dessen Priorität in Anspruch nehmen – im In- und Ausland.
    • Aufbereitung Ihrer Erfindungsbeschreibung nach den Vorgaben des DPMA
    • Nicht enthalten: Bezeichnung und Zusammenfassung
    • Nicht enthalten: Darstellung des Stands der Technik
    • Nicht enthalten: Formulierung des Hauptanspruchs
    • Nicht enthalten: Ausführungsbeispiel
    • Nicht enthalten: Bezugszeichenliste
    • Nicht enthalten: Bis zu 5 Unteransprüche
    • Nicht enthalten: Bis zu 3 technische Zeichnungen nach Fotos Ihrer Erfindung oder eines Prototyps
    • Einreichung beim DPMA
    • Laufende Information zum Stand des Verfahrens
    • Nicht enthalten: Weiterleitung der Patenturkunde nach der Erteilung
    Leistungsumfang 1 von 3Jetzt beauftragen
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    Professional

    LeistungsumfangIn einer kostenlosen Ersteinschätzung per Videocall oder Telefon besprechen wir Ihre Erfindung. Danach nennen wir Ihnen den Preis, arbeiten eine kompakte Anmeldung aus und reichen sie beim DPMA oder beim EPA ein.

    Kompakte Patentanmeldung mit Hauptanspruch

    ab1.999€

    zzgl. USt., bei Anmeldung zzgl. Amtsgebühren

    Kostenlose Ersteinschätzung
    • Vertraulichkeit Ihrer Erfindung nach § 43a Abs. 2 BRAOAls Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind wir gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet – über alles, was uns in Ausübung des Berufs bekannt wird.
    • Kostenlose Ersteinschätzung per Videocall oder Telefon
    • Sicherung des AnmeldetagsInnerhalb von zwölf Monaten nach dem Anmeldetag kann eine weitere Anmeldung dessen Priorität in Anspruch nehmen – im In- und Ausland.
    • Ausführliche Beschreibung der Erfindung
    • Bezeichnung und Zusammenfassung
    • Darstellung des Stands der Technik
    • Formulierung des Hauptanspruchs
    • Nicht enthalten: Ausführungsbeispiel
    • Nicht enthalten: Bezugszeichenliste
    • Nicht enthalten: Bis zu 5 Unteransprüche
    • Nicht enthalten: Bis zu 3 technische Zeichnungen nach Fotos Ihrer Erfindung oder eines Prototyps
    • Einreichung der Patentanmeldung beim DPMA oder beim EPA
    • Laufende Information zum Stand des Verfahrens
    • Weiterleitung der Patenturkunde nach der Erteilung
    Leistungsumfang 2 von 3Kostenlose Ersteinschätzung
  • Empfehlung
    Umfassender Schutz

    Premium

    LeistungsumfangDie umfassende Anmeldung mit Ausführungsbeispiel, technischen Zeichnungen und bis zu fünf Unteransprüchen sichert Ihre Erfindung auch in Abwandlungen ab. Auch hier beginnen wir mit einer kostenlosen Ersteinschätzung.

    Umfassende Patentanmeldung mit Zeichnungen

    ab2.999€

    zzgl. USt., bei Anmeldung zzgl. Amtsgebühren

    Kostenlose Ersteinschätzung
    • Vertraulichkeit Ihrer Erfindung nach § 43a Abs. 2 BRAOAls Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind wir gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet – über alles, was uns in Ausübung des Berufs bekannt wird.
    • Kostenlose Ersteinschätzung per Videocall oder Telefon
    • Sicherung des AnmeldetagsInnerhalb von zwölf Monaten nach dem Anmeldetag kann eine weitere Anmeldung dessen Priorität in Anspruch nehmen – im In- und Ausland.
    • Ausführliche Beschreibung der Erfindung
    • Bezeichnung und Zusammenfassung
    • Darstellung des Stands der Technik
    • Formulierung des Hauptanspruchs
    • Ausführungsbeispiel
    • Bezugszeichenliste
    • Bis zu 5 Unteransprüche
    • Bis zu 3 technische Zeichnungen nach Fotos Ihrer Erfindung oder eines Prototyps
    • Einreichung der Patentanmeldung beim DPMA oder beim EPA
    • Laufende Information zum Stand des Verfahrens
    • Weiterleitung der Patenturkunde nach der Erteilung
    Leistungsumfang 3 von 3Kostenlose Ersteinschätzung
Mandantenmeinungen

Was Mandantinnen und Mandanten über uns sagen

Alle Bewertungen auf anwalt.de
5,0Durchschnitt aus 196 Bewertungen
anwalt.de, Stand: Oktober 2026

Die Zitate sind ausgewählte Stimmen aus unserem Profil bei anwalt.de. Sämtliche Bewertungen lesen Sie direkt dort; maßgeblich sind die Bewertungsrichtlinien des Portals.

  • Markenanmeldung
    „Es hat alles super geklappt. Top Beratung! Die Anmeldung lief reibungslos und schnell ab.“
    Maximilian HugeGeschäftsführer · Zur Marke im DPMA-Register
  • Designanmeldung
    „Sehr beispielhaftes schnelles Feedback & Beratung auf meine Anfrage mit anschließender präziser Bearbeitung und damit schnellem Erfolg zur Sicherung meines Praxisdesigns! Vielen Dank...hat mich sehr in meiner „Umbruchsphase“ unterstützt. Da gibt’s bitte noch zusätzlich einen Smiley zu den 5 Sternchen :-)“
    Dr. Kerstin MeißnerPraxisinhaberin · Zum Design im DPMA-Register
  • Markenanmeldung
    „Wir sind mit der Bearbeitung sehr zufrieden. Es lief alles schnell und problemlos ab.“
    Philipp SpiegelhoffSelbstständiger · Zur Marke im DPMA-Register
0103
Erfindungsschutz auf eigene Faust

Die 6 häufigsten Irrtümer und was sie kosten können

Bei Erfindungen entscheidet oft ein einziger Tag: der Anmeldetag. Was vorher veröffentlicht wurde oder in der Anmeldung fehlt, lässt sich später nicht mehr nachholen.

Erfindung sicher schützen
  1. Irrtum 01

    „Ich stelle die Erfindung erst auf der Messe vor und melde danach an.“

    Richtig ist

    Für Patente gibt es keine Neuheitsschonfrist: Jede Veröffentlichung vor dem Anmeldetag – auch Ihre eigene – kann die Erfindung neuheitsschädlich vorwegnehmen. Das Gebrauchsmuster verzeiht eigene Veröffentlichungen nur sechs Monate lang, und das nur in Deutschland.

    Mit der Fachanwaltskanzlei: Wir sichern den Anmeldetag, bevor Sie Ihre Erfindung zeigen – vertraulich und mit klarem Zeitplan.

  2. Irrtum 02

    „Eine Internetsuche zeigt mir, ob es meine Erfindung schon gibt.“

    Richtig ist

    Der Stand der Technik steht zum großen Teil in Patentschriften – in Fachsprache, oft in anderen Sprachen und nach technischen Klassen geordnet. Mit Produktnamen oder Alltagsbegriffen findet man ihn kaum.

    Mit der Fachanwaltskanzlei: Wir recherchieren in nationalen und internationalen Patentdatenbanken und bewerten die Treffer für Sie.

  3. Irrtum 03

    „Ein Gebrauchsmuster ist ein Patent ohne Risiko.“

    Richtig ist

    Das DPMA trägt Gebrauchsmuster ohne Prüfung auf Neuheit und erfinderischen Schritt ein. Ob es hält, zeigt sich erst im Löschungsverfahren oder im Prozess. Verfahren sind zudem gar nicht als Gebrauchsmuster schützbar.

    Mit der Fachanwaltskanzlei: Wir prüfen vorab, ob Gebrauchsmuster, Patent oder die Kombination beider zu Ihrer Erfindung passt.

  4. Irrtum 04

    „Je genauer ich meine Erfindung beschreibe, desto besser der Schutz.“

    Richtig ist

    Den Schutzbereich bestimmen die Ansprüche. Sind sie zu eng gefasst, umgehen Wettbewerber die Erfindung mit einer kleinen Abwandlung. Was nicht in der ursprünglichen Anmeldung steht, lässt sich später nicht ergänzen.

    Mit der Fachanwaltskanzlei: Wir formulieren Haupt- und Unteransprüche so, dass sie Ihre Erfindung auch in Varianten erfassen.

  5. Irrtum 05

    „Ein deutsches Patent schützt mich auch im Ausland.“

    Richtig ist

    Patente und Gebrauchsmuster wirken nur in dem Land, für das sie erteilt oder eingetragen sind. Für Anmeldungen im Ausland haben Sie ab dem ersten Anmeldetag zwölf Monate Priorität – wer diese Frist verstreichen lässt, verliert sie.

    Mit der Fachanwaltskanzlei: Wir behalten die Prioritätsfrist im Blick und zeigen Ihnen die Wege zu europäischem und internationalem Schutz.

  6. Irrtum 06

    „Mit der Anmeldung ist die Arbeit getan.“

    Richtig ist

    Beim Patent muss die Prüfung innerhalb von sieben Jahren beantragt werden, Prüfungsbescheide sind fristgebunden, und ab dem dritten Jahr fallen Jahresgebühren an. Wer eine Frist versäumt, riskiert das Schutzrecht.

    Mit der Fachanwaltskanzlei: Wir informieren Sie laufend über den Stand des Verfahrens und die nächsten Schritte.

Die Kanzlei hinter schutzrecht.de

Premium-Anspruch einer erfahrenen Fachanwaltskanzlei

Bei uns ist jeder Auftrag ein vollwertiges anwaltliches Mandat: persönlich, sorgfältig und mit dem Wissen aus Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten.

Foto Rechtsanwalt hört im Mandantengespräch zu – Patentanmeldung durch spezialisierte Fachanwaltskanzlei
Foto Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, am Besprechungstisch der Kanzlei – Patentanmeldung
Erfahrungseit 2012

als Rechtsanwalt tätig – mit dem Wissen aus Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten.

QualifikationFachanwalt

für gewerblichen Rechtsschutz – der Titel setzt besondere Kenntnisse, praktische Erfahrung und jährliche Fortbildung voraus.

Foto Rechtsanwalt im Besprechungsraum der Kanzlei in Hamburg – Beratung zur Patentanmeldung
Foto Rechtsanwalt am Arbeitsplatz in der Kanzlei in Hamburg – Bearbeitung der Patentanmeldung
Praxis6.000+

Schutzrechtsanmeldungen – Erfahrung, die in jede neue Anmeldung einfließt.

Foto der Trophäe des PMN Management Awards 2019 in der Kategorie Newcomer in den Räumen der Kanzlei
Foto des Handbuchs der Patentverletzung in der Kanzleibibliothek – Fachliteratur zur Patentanmeldung
Persönlich erreichbarIhre Anmeldung verantwortet ein Anwalt unserer Kanzlei

Rückfragen klären Sie direkt mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt – per E-Mail oder Telefon.

Foto Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, im Gespräch mit einer Mandantin über die Patentanmeldung
Foto Rechtsanwalt im Beratungsgespräch mit einem Mandanten zur Patentanmeldung
PMN Management Award 2019Ausgezeichnet als Newcomer des Jahres

Kurz nach ihrer Gründung erhielt unsere Kanzlei den PMN Management Award in der Kategorie Newcomer.

Unser Team7

Anwält:innen, darunter 2 Fachanwält:innen – Ihr Mandat liegt in erfahrenen Händen.

seit 2012
als Rechtsanwalt tätig
6.000+
Schutzrechtsanmeldungen
Fachanwalt
für gewerblichen Rechtsschutz
Ablauf

In vier Schritten zur geschützten Erfindung

  1. Ihr Part

    Schritt 1: Erfindung schildern

    Sie beschreiben uns Ihre Erfindung vertraulich – online, per Videocall oder Telefon. Die Ersteinschätzung zu den Paketen Professional und Premium ist kostenlos.

  2. Unser Part

    Schritt 2: Anmeldetag sichern

    Eilt es, sichern wir mit der provisorischen Anmeldung schnell den Anmeldetag. Für die vollständige Anmeldung bleiben dann zwölf Monate.

  3. Unser Part

    Schritt 3: Ausarbeitung und Anmeldung

    Wir arbeiten Beschreibung und Ansprüche aus, stimmen sie mit Ihnen ab und reichen die Anmeldung beim DPMA ein – ein Patent auf Wunsch auch beim Europäischen Patentamt (EPA).

  4. Ihr Ergebnis

    Schritt 4: Eintragung oder Erteilung

    Das Gebrauchsmuster wird ohne Sachprüfung eingetragen, häufig nach wenigen Wochen. Das Patent erteilen DPMA oder EPA nach der Prüfung, was mehrere Jahre dauern kann.

Kompetenz durch Spezialisierung

Ihre Erfindung in den Händen einer Fachanwaltskanzlei

Patent- und Gebrauchsmusterrecht gehören zum Kern des gewerblichen Rechtsschutzes. Unser Anspruch ist Premium: Jeder Auftrag ist ein vollwertiges anwaltliches Mandat, das wir persönlich und mit professioneller Sorgfalt betreuen.

  • Was hinter dem Titel steht

    • Theorie: Fachanwaltslehrgang mit mindestens 120 Zeitstunden und schriftlichen Leistungskontrollen (§§ 4, 4a FAO).
    • Praxis: eine Mindestzahl selbst bearbeiteter Fälle aus dem gewerblichen Rechtsschutz, darunter gerichtliche Verfahren (§ 5 FAO).
    • Prüfung durch den Fachausschuss der Rechtsanwaltskammer – erst danach darf der Titel geführt werden (§ 43c BRAO).
    • Zum Fachgebiet gehören Patent-, Gebrauchsmuster- und Designrecht ebenso wie Marken- und Wettbewerbsrecht (§ 14h FAO).
    § 43c BRAO im Wortlaut
  • Was die Pflicht bedeutet

    • Jedes Jahr mindestens 15 Zeitstunden Fortbildung im Fachgebiet (§ 15 FAO).
    • Der Nachweis geht unaufgefordert an die Rechtsanwaltskammer; ohne ihn kann der Titel widerrufen werden.
    • Für Sie heißt das: Gesetzesänderungen und neue Entscheidungen zu DPMA, EPA kennen wir, bevor sie Ihre Anmeldung betreffen.
  • Warum das für Sie zählt

    • Ob eine Erfindung „naheliegend“ ist, entscheidet über Erteilung, Bestand und Durchsetzbarkeit eines Patents.
    • Beim Gebrauchsmuster kommt es auf den erfinderischen Schritt an – auch hier ist die Abgrenzung zum Stand der Technik entscheidend.
    • Wir bewerten Rechercheergebnisse deshalb nicht nur auf Neuheit, sondern auch darauf, ob Ihre Erfindung sich ausreichend vom Bekannten abhebt.
  • Aktuelle Beiträge

    • Life-Cycle-Management und gewerbliche Schutzrechte für Arzneimittel (GRUR 2015, 1050–1059)
    • Geistiges Eigentum in FuE-Verträgen zwischen Unternehmen und Hochschulen (Mitt. 2013, 26–31)
    • Die Ökonomie der Erfindungshöhe (Nomos Verlag, Düsseldorfer Rechtswissenschaftliche Schriften, Band 106)
    • Das Patentmonopol im Faktencheck (WRP 2011, 853–858)
    Alle Fachveröffentlichungen
Amtsgebührenrechner

Wie hoch sind die Amtsgebühren bei einer Patentanmeldung?

Zusätzlich zu unserem Honorar fallen die Gebühren des DPMA bzw. des EPA an. Wählen Sie Amt, Verfahren und Zahl der Patentansprüche – der Rechner zeigt, womit Sie rechnen können.

01 Amt
02 Verfahren
Gut zu wissen

Bis 10 Ansprüche sind in der Anmeldegebühr enthalten, jeder weitere kostet 20 €.

Voraussichtliche Amtsgebühren

40€

  • Anmeldegebühr (elektronisch, bis 10 Ansprüche)40 €

Internationale Anmeldungen (PCT) kalkulieren wir für Ihre Länderauswahl vorab. Stand Oktober 2026, maßgeblich sind die aktuellen Gebührenverzeichnisse des DPMA und des EPA. Alle Amtsgebühren im Überblick

Kurz beantwortet

Häufige Fragen zur Patentanmeldung

Was Erfinderinnen, Erfinder und Unternehmen vor einer Patentanmeldung am häufigsten wissen möchten. Ihre konkrete Frage beantworten wir gern persönlich – wir melden uns zeitnah zurück.

Was kostet eine Patentanmeldung mit Anwalt?

Die provisorische Patentanmeldung kostet bei uns 999 €, die kompakte Anmeldung im Paket Professional ab 1.999 € und die umfassende Anmeldung mit Zeichnungen und Unteransprüchen im Paket Premium ab 2.999 €, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Den genauen Preis für Professional und Premium nennen wir Ihnen nach einer kostenlosen Ersteinschätzung. Hinzu kommen die Amtsgebühren: beim DPMA 40 € für die elektronische Anmeldung und 350 € für den Prüfungsantrag, beim EPA die deutlich höheren Gebühren nach dessen Gebührenordnung.

Patent beim DPMA oder beim EPA anmelden?

Das deutsche Patent des DPMA ist günstiger und schützt in Deutschland. Das europäische Patent prüft und erteilt das Europäische Patentamt (EPA) in einem zentralen Verfahren; danach wird es in den gewünschten Vertragsstaaten wirksam, für die teilnehmenden EU-Staaten auch als Einheitspatent. Häufig beginnt man mit der deutschen Anmeldung und entscheidet innerhalb des Prioritätsjahres über die europäische Anmeldung.

Wo finde ich einen Anwalt für Patentanmeldung in Hamburg?

schutzrecht.de ist das Angebot einer Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Hamburg (Zippelhaus 6, 20457 Hamburg). Wir begleiten Patentanmeldungen für Mandantinnen und Mandanten aus ganz Deutschland. Die Abstimmung läuft vertraulich per Videocall, Telefon oder E-Mail. Ansprechpartner ist ein Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz – erreichbar unter (040) 882 153 908 und per E-Mail an info@schutzrecht.de.

Welche Voraussetzungen muss eine Erfindung für ein Patent erfüllen?

Patentiert werden Erfindungen auf allen Gebieten der Technik, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind (§ 1 PatG). Neu ist, was nicht zum Stand der Technik gehört. Erfinderisch ist eine Lösung, die sich für eine Fachperson nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt.

Wann sollte ich mein Patent anmelden?

So früh wie möglich – auf jeden Fall vor jeder Veröffentlichung. Für Patente gibt es keine allgemeine Neuheitsschonfrist: Eine Präsentation auf der Messe, ein Crowdfunding-Video oder ein Gespräch ohne Geheimhaltungspflicht kann die eigene Erfindung neuheitsschädlich vorwegnehmen. Zudem gilt: Wer zuerst anmeldet, hat Vorrang.

Wie läuft eine Patentanmeldung beim DPMA ab?

Eingereicht werden Beschreibung, Patentansprüche, Zusammenfassung und gegebenenfalls Zeichnungen. Nach der Offensichtlichkeitsprüfung wird die Anmeldung 18 Monate nach dem Anmeldetag offengelegt. Die inhaltliche Prüfung beginnt erst mit dem Prüfungsantrag; auf Prüfungsbescheide muss innerhalb der gesetzten Fristen geantwortet werden. Am Ende steht die Erteilung oder die Zurückweisung.

Wie lange dauert es bis zur Erteilung eines Patents?

Beim DPMA vergehen nach dem Prüfungsantrag häufig mehrere Jahre bis zur Erteilung, je nach Technikgebiet und Zahl der Prüfungsbescheide. Den Zeitrang sichert Ihnen aber schon der Anmeldetag. Ab der Offenlegung können Sie von Benutzern der Erfindung eine angemessene Entschädigung verlangen (§ 33 PatG).

Warum eine Neuheitsrecherche vor der Anmeldung?

Weil sie zeigt, ob sich die Anmeldung lohnt. Viele Erfindungen sind ganz oder teilweise schon beschrieben – oft in Patentschriften, die mit einer gewöhnlichen Internetsuche nicht zu finden sind. Die Recherche schützt Sie vor Kosten für eine aussichtslose Anmeldung und hilft, die Ansprüche gezielt vom Stand der Technik abzugrenzen.

Patent oder Gebrauchsmuster – was ist besser?

Das Patent wird geprüft, gilt bis zu 20 Jahre und schützt auch Verfahren. Das Gebrauchsmuster ist schneller eingetragen und günstiger, wird aber nicht geprüft und gilt höchstens zehn Jahre; Verfahren sind ausgeschlossen. Häufig ist die Kombination sinnvoll: Aus einer Patentanmeldung lässt sich ein Gebrauchsmuster mit demselben Anmeldetag abzweigen.

Bleibt meine Erfindung vertraulich?

Ja. Als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind wir zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 43a Abs. 2 BRAO); das gilt für alles, was Sie uns über Ihre Erfindung mitteilen. Veröffentlicht wird die Patentanmeldung erst mit der Offenlegung nach 18 Monaten.

Wie schütze ich meine Erfindung in Europa und international?

Ausgehend von der deutschen Anmeldung haben Sie zwölf Monate Zeit, um die Erfindung unter Inanspruchnahme der Priorität im Ausland anzumelden – etwa als europäisches Patent beim EPA oder als internationale Anmeldung nach dem PCT. Welche Länder sinnvoll sind, hängt von Ihren Märkten, Wettbewerbern und Produktionsstandorten ab.

Was ist eine provisorische Patentanmeldung?

Mit der provisorischen Anmeldung reichen wir Ihre aufbereitete Erfindungsbeschreibung beim DPMA ein, bevor die Ansprüche ausgearbeitet sind. Das sichert den Anmeldetag – etwa vor einer Messe oder einem Gespräch mit Investoren. Innerhalb von zwölf Monaten kann eine vollständige Anmeldung die Priorität dieser Anmeldung in Anspruch nehmen (§ 40 PatG). Was in der ersten Beschreibung nicht offenbart ist, profitiert davon allerdings nicht – deshalb lohnt eine sorgfältige Beschreibung.

Was ist die kostenlose Ersteinschätzung?

Für die Pakete Professional und Premium sprechen wir vorab per Videocall oder Telefon mit Ihnen über Ihre Erfindung. Danach nennen Sie uns, ob Sie beauftragen möchten, und erhalten den genauen Preis. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.

Foto Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz im Porträt
Persönlich verantwortet

Ihre Erfindung in verlässlichen Händen

Seit 2012 berate ich als Rechtsanwalt Unternehmen, Erfinderinnen und Erfinder – und von Anfang an ging es dabei um dasselbe: gute Ideen zu schützen. Promoviert habe ich über die Erfindungshöhe, die Frage also, wann eine technische Idee Schutz verdient. Sie bestimmt bis heute meine Arbeit.

Heute biete ich gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen Recherche und Anmeldung mit Premium-Anspruch zu fair kalkulierten Preisen an: vertraulich, fachanwaltlich geprüft und persönlich begleitet – damit aus Ihrer Erfindung ein Schutzrecht wird, auf das Sie bauen können.

Unterschrift Rechtsanwalt

RechtsanwaltFachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz