Schützen Sie das Urheberrecht an
Ihrem Werk mit einer Prioritätsurkunde

  • Rechtssicher: Urheberrechtsschutz mit Brief und Siegel
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    Prioritätsnachweis und Titelschutzanzeige

    Rechtsschutz für Ihr Werk und dessen Titel

    Unsere spezialisierten Rechts- und Fachanwälte schützen das Urheberrecht an Ihrem Werk sowie dessen Werktitel.
    Haben Sie Fragen? Dann kontaktieren Sie uns jetzt telefonisch unter (040) 882153908 oder per E-Mail an info@schutzrecht.de.

    01
    Urheberrecht am Werk
    BASIC
    Elektronische Prioritätsurkunde (deutsch)
    299
    zzgl. MwSt.
    • Markenanmeldung checkmark schutzrecht Spezialisierte Fachanwaltskanzlei

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    • Markenanmeldung checkmark schutzrecht Elektronische Prioritätsurkunde

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    Elektronische und physische Prioritätsurkunde (deutsch)
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      Zusätzlich zum elektronischen Prioritätsnachweis erhalten Sie einen physischen, von Hand unterschriebenen Prioritätsnachweis.

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    Elektronische und physische Prioritätsurkunden (bilingual)
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      Zusätzlich erhalten Sie englischsprachige Ausfertigungen der Prioritätsurkunden (elektronisch und physisch) zur Verwendung im internationalen Rechtsverkehr.

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    Werktitel
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    Rechtssicherheit in 3 Minuten

    Urheberrechtsschutz durch anwaltlichen Prioritätsnachweis

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    Das sagen unsere Mandanten

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    FAQ

    Die 10 häufigsten Fragen zum Urheberrechtsschutz von Werken

    Was ist ein Urheberrecht?

    Das Urheberrecht ist eine Art Monopolrecht, das der Schöpfer an seinem Werk hat. Dabei liegt ein Werk immer dann vor, wenn eine persönliche geistige Schöpfung geschaffen wurde. Die Anforderungen hierzu sind nicht übertrieben hoch. Durch die sog. „kleine Münze“ des Urheberrechts werden auch Werke mit vergleichsweise geringer Schöpfungshöhe unter Schutz gestellt.

    Was kann mit dem Urheberrecht geschützt werden?

    Ein großer Vorteil des Urheberrechts liegt darin, dass die Bandbreite dessen, was als persönliche geistige Schöpfung geschützt werden kann, sehr groß ist. Das Urheberrechtsgesetz nennt in seiner nicht abschließenden Aufzählung z.B. Sprachwerke wie Schriftwerke und Computerprogramme, Musikstücke, Werke der bildenden Kunst, Lichtbildwerke, Filmwerke, Zeichnungen, Pläne, Skizzen, Tabellen u.v.m.

    Was ist der Unterschied zwischen einem Werktitel und Urheberrechtsschutz?

    Der Werktitelschutz (oder kurz: Titelschutz) ist nicht zu verwechseln mit dem Urheberrecht. Das Urheberrecht schützt das Werk als solches, der Werktitel hingegen den Namen des Werks. Wer ein Werk schafft, sollte daher am besten sowohl den Werktitel als auch das Urheberrecht am Werk schützen.

    Warum sind Urheberrechte wirtschaftlich wertvoll?

    Urheberrechte schützen Werkschaffende in der wirtschaftlichen Verwertung ihrer Werke. Auch wenn man zunächst nicht absehen kann, wie hoch der Wert genau sein wird, so stellt doch jedes Werk potenziell einen erheblichen Vermögenswert dar. Ein bekanntes Beispiels ist die Autorin J.K. Rowling, die mit ihrer Romanreihe Harry Potter ein Vermögen gemacht hat, das das Forbes Magazine auf rund 1 Milliarde US Doller schätzte. Die rechtliche Basis für diesen wirtschaftlichen Erfolg ist ein starker Urheberrechtsschutz.

    Ab wann ist ein Werk geschützt?

    Ein Werk ist grundsätzlich ab dem Zeitpunkt seiner Schaffung geschützt. Der Teufel steckt hier aber wie so oft im Detail. So kommt es häufig zum Streit darüber, ob ein Werk überhaupt schutzfähig ist, wer eigentlich berechtigt ist und zu welchem Zeitpunkt das Werk erschaffen wurde. Um hier auf Nummer sicher zu gehen und ein Höchstmaß an Rechtssicherheit zu gewährleisten, macht es Sinn, sich durch eine spezialisierte Kanzlei beraten zu lassen.

    Wozu dient eine Prioritätsurkunde?

    Urheberrechtsstreitigkeiten kommen häufiger vor, als man meint. So kann es einerseits sein, dass jemand Ihr Werk verletzt und Sie sich hiergegen aktiv zur Wehr setzen möchten. Oder aber es kann sein, dass Sie jemand in Anspruch nimmt und sich auf den Standpunkt stellt, Ihr Werk würde ein älteres Werk verletzen. In beiden Fällen sind Sie mit einer Prioritätsurkunde einen Schritt voraus. Mit ihr können Sie die vielfach strittige Frage, zu welchem Zeitpunkt ein Werk bestanden hat, rechtssicher beweisen. Auf diese Weise verbessern Sie Ihre Rechtsposition im Streitfall erheblich.

    Kann man Urheberrechte auch amtlich registrieren lassen?

    Nein. Anders als z.B. Marken oder Patente handelt es sich beim Urheberrecht nicht um ein Registerrecht. Es gibt daher auch keine Behörde wie das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) oder das Europäische Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) bei dem man sein Urheberrecht registrieren lassen kann.

    Wie lange besteht der Urheberrechtsschutz?

    Der Urheberrechtsschutz reicht 70 Jahre über den Tod des Schöpfers hinaus und geht nach dessen Ableben auf dessen Erben über. Nach dem Erlöschen des Urheberrechts wird das Werk gemeinfrei.

    Kann ich mein Urheberrecht verkaufen?

    Das Urheberrecht hat eine höchstpersönliche Komponente, d.h. das Werk ist über das sog. Urheberpersönlichkeitsrecht unlösbar mit seinem Schöpfer verbunden. Deswegen kann man das Urheberrecht auch nicht an einen Dritten verkaufen. Man kann allerdings über eine Lizenz Nutzungsrechte an Dritte übertragen und das Urheberrecht auf diese Weise verwerten. Sollten Sie hieran Interesse haben, stehen wir Ihnen gerne mit unserer Expertise zur Verfügung.

    Was mache ich, wenn jemand mein Urheberrecht verletzt?

    Das Urheberrecht ist ein Ausschließlichkeitsrecht, das Werkschaffenden eine Art Monopolrecht verleiht. Wenn andere in den Schutzbereich Ihres Urheberrechts eingreifen, dann haben Sie u.a. Anspruch auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Ersatz Ihrer Rechtsanwaltskosten. Wenn Sie der Ansicht sind, dass jemand Ihr Urheberrecht verletzt, dann sprechen Sie uns gerne an.

    Jetzt Kontakt aufnehmen

    Wir beraten Sie umfassend im Urheberrecht

    Haben Sie Fragen zur Hinterlegung Ihres Werks, einer Urheberrechtsverletzung oder anderen urheberrechtlichen Themen? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf. Unsere spezialisierten Rechts- und Fachanwälte helfen Ihnen gerne weiter!

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    • Kompetent: Hochspezialisierte Fachanwaltskanzlei
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    Schutzrechte im Überblick
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    • Übersicht

      Eine Marke ist ein Zeichen, das als betrieblicher Herkunftshinweis fungiert. Dies kann Ihr Name oder der Name Ihrer Firma, eine Produktbezeichnung, ein Logo, ein Slogan u.v.m. sein. Mit einer Markenanmeldung wird Ihr Angebot am Markt unverwechselbar.

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      Beratungsschwerpunkte

      • Markenanmeldung (DE, DACH, EU oder international)
      • Markenüberwachung
      • Durchsetzung Ihrer Marke
      • Verteidigung bei Abmahnungen

    • Übersicht

      Mit einem Design (auch „Geschmacksmuster“ genannt) kann man das äußere Erscheinungsbild von Erzeugnissen vor Nachahmern schützen. Unternehmen mit innovativen Produkten, Designer, Erfinder und Händler können so verhindern, dass ihre Produkte von Dritten kopiert werden.

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      Beratungsschwerpunkte

      • Designanmeldungen
      • Designrecherchen
      • Vorgehen gegen Produktnachahmungen
      • Verteidigung gegen Abmahnungen

    • Übersicht

      Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen von Werkschaffenden wie z.B. Autoren, Designern Fotografen, Künstlern, Models, Musikern, Produzenten und Programmierern. Im Alltag begegnet einem das Urheberrecht meist durch das ©-Symbol im Rahmen eines Schutzrechtshinweises.

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      Beratungsschwerpunkte

      • Sicherung von Urheberrechten mittels Prioritätsnachweis
      • Gestaltung von Verträgen zum Urheberrecht
      • Urheberrechtsstreitigkeiten

    • Übersicht

      Mit dem Werktitel kann man den Namen eines Werks wie z.B. eines Buchs, einer App oder eines Films schützen. Der Werktitelschutz ist dabei eine kostengünstige Ergänzung oder Alternative zum Markenschutz für das entsprechende Werk.

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      Beratungsschwerpunkte

      • Erstellung von Schutzkonzepten für Werktitel
      • Durchführung von Titelrecherchen
      • Planung und Durchführung von Titelschutzanzeigen
      • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei Kennzeichenstreitigkeiten (Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage)
      • Vertragsgestaltung (Übertragung, Lizenz)

    • Übersicht

      Erfindungen kann man mit technischen Schutzrechten schützen. Dazu gehören das Patent, sowie das Gebrauchsmuster, das auch als „kleines Patent“ bezeichnet wird. Beide Schutzrechte bieten wirksamen Schutz davor, dass Dritte unbefugt von Ihrer erfinderischen Idee Gebrauch machen.

      Jetzt Erfindung schützen

      Beratungsschwerpunkte

      • Fachanwaltliche Beratung zu technischen Schutzrechten
      • Anmeldung von Gebrauchsmustern und Patenten
      • Vorgehen gegen Verletzer
      • Verteidigung bei Abmahnungen, Berechtigungsanfragen oder Klagen

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