Foto Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, am Besprechungstisch – Markenanmeldung durch Fachanwaltskanzlei
Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

EU-Marke beim EUIPO anmelden zum Festpreis

Eine Anmeldung, Schutz in allen 27 Mitgliedstaaten: Wir prüfen Schutzfähigkeit und ältere Rechte in der EU, formulieren Ihr Verzeichnis und melden Ihre Unionsmarke beim EUIPO an.

ab 449 €zzgl. USt. und 850 € Amtsgebühren (inkl. 1 Klasse)

RechtsanwaltFachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

anwalt.de · Stand Oktober 2026
5,0 von 5 Sternen (196 Bewertungen)
Erfahrung
6.000+ Anmeldungen

Bekannt ausTV und Presse

  • Legal Awards 2020
  • RTL
  • SAT.1
  • NDR
  • JUVE
  • Bild.de
  • LTO – Legal Tribune Online
  • WirtschaftsWoche
  • Deutsche Apotheker Zeitung
  • Der Titelschutz Anzeiger
EU-Marke anmelden zum Festpreis

EU-Markenanmeldung in vier Sicherheitsstufen

Vier Pakete für die Anmeldung beim EUIPO, alle mit Prüfung der Schutzfähigkeit nach Art. 7 UMV und durch spezialisierte Fachanwaltskanzlei. Weil schon ein älteres Recht in einem einzigen Mitgliedstaat die Unionsmarke verhindern kann, kommt es hier besonders auf die Recherche an. Drei Klassen sind im Festpreis enthalten.

  • Basic

    SicherheitsstufeWir prüfen, ob Ihre Marke eintragungsfähig ist. Ältere Rechte Dritter recherchieren wir nicht – dafür empfehlen wir mindestens eine Identitätsrecherche.

    Anwaltliche Markenanmeldung ohne Recherche

    449€

    zzgl. USt. und 850 € Amtsgebühren (inkl. 1 Klasse)

    Jetzt Marke anmelden
    • Beratung und Vertretung durch spezialisierte Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz
    • Formulierung des Verzeichnisses der Waren und Dienstleistungen
    • Prüfung der Schutzfähigkeit (Art. 7 UMV)
    • Schnelle elektronische Markenanmeldung beim EUIPO
    • Eintragung im Markenregister mit uns als Ihrem Vertreter
    • Rückfragen klären Sie per E-Mail direkt mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt
    • Geeignet fürAmazon Brand Registry (Amazon-Markenregistrierung)
    Sicherheitsstufe 1 von 4Jetzt Marke anmelden
  • Medium

    SicherheitsstufeWir durchsuchen die Markenregister nach identischen Marken. Dort ist das Risiko eines Konflikts am größten.

    Markenanmeldung mit Identitätsrecherche

    799€

    zzgl. USt. und 850 € Amtsgebühren (inkl. 1 Klasse)

    Jetzt Marke anmelden
    • Beratung und Vertretung durch spezialisierte Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz
    • Formulierung des Verzeichnisses der Waren und Dienstleistungen
    • Prüfung der Schutzfähigkeit (Art. 7 UMV)
    • Schnelle elektronische Markenanmeldung beim EUIPO
    • Eintragung im Markenregister mit uns als Ihrem Vertreter
    • Rückfragen klären Sie per E-Mail direkt mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt
    • Geeignet fürAmazon Brand Registry (Amazon-Markenregistrierung)
    • Identitätsrecherche in allen relevanten Markenregistern
    Sicherheitsstufe 2 von 4Jetzt Marke anmelden
  • Bestseller
    Am häufigsten gewählt

    Professional

    SicherheitsstufeEine Ähnlichkeitsrecherche in professionellen Markendatenbanken findet auch ähnliche Marken. Sie erhalten eine klare Risikobewertung – das ausgewogene Verhältnis von Aufwand und Sicherheit.

    Markenanmeldung mit Ähnlichkeitsrecherche

    1.499€

    zzgl. USt. und 850 € Amtsgebühren (inkl. 1 Klasse)

    Jetzt Marke anmelden
    • Beratung und Vertretung durch spezialisierte Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz
    • Formulierung des Verzeichnisses der Waren und Dienstleistungen
    • Prüfung der Schutzfähigkeit (Art. 7 UMV)
    • Schnelle elektronische Markenanmeldung beim EUIPO
    • Eintragung im Markenregister mit uns als Ihrem Vertreter
    • Rückfragen klären Sie per E-Mail direkt mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt
    • Geeignet fürAmazon Brand Registry (Amazon-Markenregistrierung)
    • Identitätsrecherche in allen relevanten Markenregistern
    • Ähnlichkeitsrecherche mit klarer Risikobewertung
    Sicherheitsstufe 3 von 4Jetzt Marke anmelden
  • Empfehlung
    Maximale Sicherheit

    Premium

    SicherheitsstufeEin Fachanwalt prüft jedes Rechercheergebnis einzeln, bewertet das Risiko abschließend und entwickelt mit Ihnen eine Strategie zur Risikominimierung. Bei einer Beanstandung oder einem Widerspruch verteidigen wir Ihre Marke ohne Zusatzkosten.

    Rundum geschützt: fachanwaltliche Prüfung und Verteidigung

    2.499€

    zzgl. USt. und 850 € Amtsgebühren (inkl. 1 Klasse)

    Jetzt Marke anmelden
    • Beratung und Vertretung durch spezialisierte Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz
    • Formulierung des Verzeichnisses der Waren und Dienstleistungen
    • Prüfung der Schutzfähigkeit (Art. 7 UMV)
    • Schnelle elektronische Markenanmeldung beim EUIPO
    • Eintragung im Markenregister mit uns als Ihrem Vertreter
    • Rückfragen klären Sie per E-Mail direkt mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt
    • Geeignet fürAmazon Brand Registry (Amazon-Markenregistrierung)
    • Identitätsrecherche in allen relevanten Markenregistern
    • Ähnlichkeitsrecherche mit klarer Risikobewertung
    • Identitätsrecherche im Handelsregister
    • Vertiefte fachanwaltliche Risikoanalyse und Beratung zur Risikominimierung
    • Besprechung der Ergebnisse und der Anmeldestrategie per Videocall
    • Verteidigung der Marke vor dem EUIPO bei einer Beanstandung des Amts
    • Verteidigung der Marke vor der Widerspruchsabteilung des EUIPO bei einem Widerspruch
    Sicherheitsstufe 4 von 4Jetzt Marke anmelden
Unser Vorteil für SieName und Logo als Marke schützen und 25 % auf die zweite Marke sparenMaximaler Schutz durch zwei Markenformen: Die Wortmarke schützt den Namen, eine zweite Marke Ihr Logo. In einem Auftrag erhalten Sie auf die zweite Marke 25 % Nachlass – auch auf gebuchte Zusatzleistungen.Name und Logo anmelden Ihre Ersparnisim Paket Professional374,75€AaWortmarke1.499 €Zusammen 2.623,25 € statt 2.998 € zzgl. USt. und Amtsgebühren

Optional dazuZubuchbar in der Bestellung

  • In 48 Stunden startklarExpress-ServiceWir bereiten Ihre Anmeldung innerhalb von 48 Stunden vor (Montag bis Freitag).
  • Schneller zur UnionsmarkeFast-Track-Anmeldung beim EUIPOWir melden im beschleunigten Fast-Track-Verfahren an: Das EUIPO prüft schneller, die Marke wird früher veröffentlicht und eingetragen.
  • Ihre Marke stets im BlickMarkenüberwachungWir prüfen regelmäßig neue Markenanmeldungen und melden Ihnen solche, die Ihre Rechte verletzen könnten – damit Sie rechtzeitig widersprechen können.

Alle Preise sind Festpreise zuzüglich Umsatzsteuer und Amtsgebühren. Nicht sicher, welches Paket passt? Wir beraten Sie vorab.

Mandantenmeinungen

Erfahrungen mit unserer EU-Markenanmeldung

Alle Bewertungen auf anwalt.de
5,0Durchschnitt aus 196 Bewertungen
anwalt.de, Stand: Oktober 2026

Die Zitate sind ausgewählte Stimmen aus unserem Profil bei anwalt.de. Sämtliche Bewertungen lesen Sie direkt dort; maßgeblich sind die Bewertungsrichtlinien des Portals.

  • Markenanmeldung
    „Es hat alles super geklappt. Top Beratung! Die Anmeldung lief reibungslos und schnell ab.“
    Maximilian HugeGeschäftsführer · Zur Marke im DPMA-Register
  • Markenanmeldung
    „Wir sind mit der Bearbeitung sehr zufrieden. Es lief alles schnell und problemlos ab.“
    Philipp SpiegelhoffSelbstständiger · Zur Marke im DPMA-Register
  • Designanmeldung
    „Sehr beispielhaftes schnelles Feedback & Beratung auf meine Anfrage mit anschließender präziser Bearbeitung und damit schnellem Erfolg zur Sicherung meines Praxisdesigns! Vielen Dank...hat mich sehr in meiner „Umbruchsphase“ unterstützt. Da gibt’s bitte noch zusätzlich einen Smiley zu den 5 Sternchen :-)“
    Dr. Kerstin MeißnerPraxisinhaberin · Zum Design im DPMA-Register
0103
Markenanmeldung auf eigene Faust

Die 7 häufigsten Irrtümer bei der EU-Markenanmeldung

Online-Formular, kostenlose Registersuche, ein Chatbot: Eine Marke scheint schnell angemeldet. Die Folgen zeigen sich oft erst Monate oder Jahre später – mit Abmahnung, Löschungsantrag oder Umbenennung.

Marke sicher anmelden
  1. Irrtum 01

    „Eine eigene Suche in den Markenregistern reicht aus.“

    Richtig ist

    Kostenlose Registersuchen finden vor allem identisch geschriebene Marken. Verwechslungsgefahr entsteht aber schon bei klanglicher, bildlicher oder inhaltlicher Ähnlichkeit für ähnliche Waren und Dienstleistungen. Firmennamen, Werktitel und ältere Rechte ohne Eintragung stehen in keinem Markenregister.

    Mit der Fachanwaltskanzlei: Wir bewerten Treffer so, wie es ein Amt oder Gericht täte – nach Zeichen- und Warenähnlichkeit.

  2. Irrtum 02

    „Eine Recherche mit ChatGPT oder anderen KI-Tools genügt.“

    Richtig ist

    Allgemeine KI-Assistenten haben keinen gesicherten Zugriff auf vollständige, tagesaktuelle Registerdaten. Sie übersehen Treffer, erfinden mitunter welche – und die Frage der Verwechslungsgefahr ist eine rechtliche Wertung, keine Textsuche. Hinzu kommt: Was Sie eingeben, ist nicht ohne Weiteres vertraulich.

    Mit der Fachanwaltskanzlei: Wir führen eine Ähnlichkeitsrecherche in professionellen Markendatenbanken durch – und prüfen jedes Ergebnis fachanwaltlich.

  3. Irrtum 03

    „Das Markenamt prüft, ob meine Marke mit älteren Marken kollidiert.“

    Richtig ist

    DPMA und EUIPO prüfen nur, ob die Marke überhaupt eintragungsfähig ist (§ 8 MarkenG, Art. 7 UMV). Ob ältere Marken entgegenstehen, prüft das Amt nicht. Das bleibt den Inhabern überlassen – per Widerspruch, Löschungsantrag oder Abmahnung.

    Mit der Fachanwaltskanzlei: Wir klären ältere Rechte vor der Anmeldung, nicht erst, wenn ein Dritter sich meldet.

  4. Irrtum 04

    „Ist die Marke eingetragen, ist sie sicher.“

    Richtig ist

    Die Eintragung schützt nicht vor älteren Rechten. Deren Inhaber können die Löschung verlangen und Ihnen die Benutzung untersagen lassen. Und wer die Marke fünf Jahre nach der Eintragung nicht ernsthaft benutzt, macht sie wegen Verfalls angreifbar.

    Mit der Fachanwaltskanzlei: Wir sagen Ihnen vorab, wie belastbar Ihre Marke ist – und worauf es nach der Eintragung ankommt.

  5. Irrtum 05

    „Nach Ablauf der Widerspruchsfrist kann mir nichts mehr passieren.“

    Richtig ist

    Die dreimonatige Widerspruchsfrist ist nur der schnellste Weg, eine Marke anzugreifen. Ein Nichtigkeitsverfahren wegen älterer Rechte oder eine Verletzungsklage ist auch danach möglich – grundsätzlich so lange, bis der Inhaber des älteren Rechts die Benutzung fünf Jahre lang wissentlich geduldet hat.

    Mit der Fachanwaltskanzlei: Wir recherchieren so, dass Konflikte gar nicht erst entstehen – und verteidigen Ihre Marke, wenn doch.

  6. Irrtum 06

    „Mit einer GmbH oder UG ist mein Haftungsrisiko begrenzt.“

    Richtig ist

    Die Haftungsbeschränkung schützt die Gesellschafter – nicht den Geschäftsführer, der über Namen und Kennzeichnung entscheidet. Bei einer Markenverletzung haftet er nach der Rechtsprechung persönlich auf Unterlassung und unter Umständen auf Schadensersatz. Die Kosten einer Umbenennung trägt ohnehin das Unternehmen.

    Mit der Fachanwaltskanzlei: Eine fundierte Recherche ist deshalb auch Risikovorsorge für Sie als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer.

  7. Irrtum 07

    „Die Marke kann ich später noch erweitern oder ändern.“

    Richtig ist

    Nach der Anmeldung lässt sich das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen nur noch einschränken, nicht erweitern. Auch das Zeichen selbst – etwa ein überarbeitetes Logo – ist nicht änderbar. Für alles Neue ist eine neue Anmeldung mit späterem Zeitrang nötig, gegen die inzwischen ältere Rechte stehen können.

    Mit der Fachanwaltskanzlei: Wir formulieren das Verzeichnis von Anfang an so, dass es zu Ihrem heutigen und geplanten Geschäft passt.

Die Kanzlei hinter schutzrecht.de

EU-Markenanmeldung mit Premium-Anspruch

Auch zum Festpreis ist jeder Auftrag ein vollwertiges anwaltliches Mandat: persönlich, sorgfältig und mit dem Wissen aus Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten.

Foto Rechtsanwalt hört im Mandantengespräch zu – Markenanmeldung durch spezialisierte Fachanwaltskanzlei
Foto Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, am Besprechungstisch der Kanzlei – Markenanmeldung
Erfahrungseit 2012

als Rechtsanwalt tätig – mit dem Wissen aus Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten.

QualifikationFachanwalt

für gewerblichen Rechtsschutz – der Titel setzt besondere Kenntnisse, praktische Erfahrung und jährliche Fortbildung voraus.

Foto Rechtsanwalt im Besprechungsraum der Kanzlei in Hamburg – Beratung zur Markenanmeldung
Foto Rechtsanwalt am Arbeitsplatz in der Kanzlei in Hamburg – Bearbeitung der Markenanmeldung
Praxis6.000+

Schutzrechtsanmeldungen – Erfahrung, die in jede neue Anmeldung einfließt.

Foto der Trophäe des PMN Management Awards 2019 in der Kategorie Newcomer in den Räumen der Kanzlei
Foto des Kommentars zum Markengesetz in der Kanzleibibliothek – Fachliteratur zur Markenanmeldung
Persönlich erreichbarIhre Anmeldung verantwortet ein Anwalt unserer Kanzlei

Rückfragen klären Sie direkt mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt – per E-Mail oder Telefon.

Foto Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, im Gespräch mit einer Mandantin über die Markenanmeldung
Foto Rechtsanwalt im Beratungsgespräch mit einem Mandanten zur Markenanmeldung
PMN Management Award 2019Ausgezeichnet als Newcomer des Jahres

Kurz nach ihrer Gründung erhielt unsere Kanzlei den PMN Management Award in der Kategorie Newcomer.

Unser Team7

Anwält:innen, darunter 2 Fachanwält:innen – Ihr Mandat liegt in erfahrenen Händen.

seit 2012
als Rechtsanwalt tätig
6.000+
Schutzrechtsanmeldungen
Fachanwalt
für gewerblichen Rechtsschutz
Ablauf

Ablauf der EU-Markenanmeldung in vier Schritten

  1. Ihr Part

    Schritt 1: Anfrage

    Sie nennen uns Ihre Marke und die Waren und Dienstleistungen, für die Sie sie in der EU nutzen wollen. Wir bestätigen Paket, Festpreis und Amtsgebühr.

  2. Unser Part

    Schritt 2: Prüfung und Recherche

    Wir prüfen die Schutzfähigkeit nach Art. 7 UMV, recherchieren je nach Paket ältere Rechte in der Union und formulieren das Verzeichnis nach der Nizza-Klassifikation.

  3. Unser Part

    Schritt 3: Anmeldung

    Wir melden Ihre Unionsmarke elektronisch beim EUIPO an, beantworten Beanstandungen des Amts und behalten alle Fristen für Sie im Blick.

  4. Ihr Ergebnis

    Schritt 4: Eintragung

    Nach der Veröffentlichung läuft eine dreimonatige Widerspruchsfrist, danach wird die Marke eingetragen. Sie ist zehn Jahre in der gesamten EU geschützt und lässt sich beliebig oft verlängern.

Kompetenz durch Spezialisierung

Markenschutz in der EU durch spezialisierte Fachanwaltskanzlei

Markenrecht ist unser Kerngebiet, und unser Anspruch ist Premium: Der Festpreis ändert daran nichts: Jeder Auftrag ist ein vollwertiges anwaltliches Mandat, das wir persönlich und mit professioneller Sorgfalt betreuen.

  • Was hinter dem Titel steht

    • Theorie: Fachanwaltslehrgang mit mindestens 120 Zeitstunden und schriftlichen Leistungskontrollen (§§ 4, 4a FAO).
    • Praxis: eine Mindestzahl selbst bearbeiteter Fälle aus dem gewerblichen Rechtsschutz, darunter gerichtliche Verfahren (§ 5 FAO).
    • Prüfung durch den Fachausschuss der Rechtsanwaltskammer – erst danach darf der Titel geführt werden (§ 43c BRAO).
    • Das Fachgebiet umfasst Marken- und Kennzeichenrecht, Design-, Patent- und Gebrauchsmusterrecht sowie das Wettbewerbsrecht (§ 14h FAO).
    § 43c BRAO im Wortlaut
  • Was die Pflicht bedeutet

    • Jedes Jahr mindestens 15 Zeitstunden Fortbildung im Fachgebiet (§ 15 FAO).
    • Der Nachweis geht unaufgefordert an die Rechtsanwaltskammer; ohne ihn kann der Titel widerrufen werden.
    • Für Sie heißt das: Ihre Anmeldung berücksichtigt die aktuelle Spruchpraxis von DPMA, EUIPO, Bundespatentgericht und europäischen Gerichten.
  • Wo wir Marken verteidigen und durchsetzen

    • Widerspruchs- und Löschungsverfahren vor DPMA und EUIPO.
    • Abmahnungen und einstweilige Verfügungen bei Markenverletzungen.
    • Verletzungsklagen vor den spezialisierten Kennzeichenstreitgerichten.
    • Was im Streit zählt – ein durchdachtes Verzeichnis, eine klare Zeichenform, nachweisbare Benutzung –, legen wir schon bei der Anmeldung an.
  • Aktuelle Beiträge

    • Bösgläubige Markenanmeldung zur Behinderung eines ehemaligen Geschäftspartners (GRUR-Prax 2024, 262)
    • Ähnlichkeit zwischen spezifischen Waren und Einzelhandelsdienstleistungen mit diesen Waren (GRUR-Prax 2024, 572)
    • Anm. zu EuG: Zeichenähnlichkeit bei Zweiwortmarken (GRUR-Prax 2023, 706)
    • Markenschutz für Produktpackungen am Beispiel von Arzneimitteln (GRUR-Prax 2022, 504)
    Alle Fachveröffentlichungen
Amtsgebührenrechner

Wie hoch sind die Amtsgebühren bei der EU-Markenanmeldung?

Das EUIPO berechnet für die elektronische Anmeldung 850 € für eine Klasse, 50 € für die zweite und 150 € für jede weitere Klasse. Wählen Sie Markenart und Zahl der Klassen – der Rechner zeigt die Gebühren für Ihre Unionsmarke.

01 Schutzgebiet
02 Markenart
04 Beschleunigung
Voraussichtliche Amtsgebühren

850€

  • Grundgebühr EUIPO inkl. 1 Klasse850 €

Die Amtsgebühren zahlen Sie direkt an das Markenamt; sie fallen ohne Umsatzsteuer an und kommen zum Festpreis hinzu.

Die Amtsgebühren zahlen Sie direkt an das EUIPO, ohne Umsatzsteuer. Eine beschleunigte Prüfung gegen Gebühr sieht das EUIPO nicht vor.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen zur Unionsmarke

Was Unternehmen und Gründerinnen vor der Anmeldung einer Marke am häufigsten wissen möchten. Ihre konkrete Frage beantworten wir gern persönlich – wir melden uns zeitnah zurück.

Was kostet eine Unionsmarke mit Anwalt?

Bei uns gilt ein Festpreis je Paket: ab 449 € (Basic) bis 2.499 € (Premium), jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Drei Klassen sind im Festpreis enthalten, ab der vierten Klasse kommen je Klasse 99 € hinzu. Hinzu kommen die Amtsgebühren des EUIPO: 850 € für eine Klasse, 50 € für die zweite und 150 € für jede weitere Klasse.

In welchen Ländern gilt die Unionsmarke?

In allen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union – einheitlich und mit einer einzigen Anmeldung. Nicht erfasst sind Staaten außerhalb der EU wie die Schweiz, Norwegen oder seit dem Brexit das Vereinigte Königreich. Für sie ist eine nationale Anmeldung oder eine internationale Registrierung über die WIPO nötig.

Deutsche Marke oder Unionsmarke?

Eine deutsche Marke ist günstiger und meist schneller eingetragen, schützt aber nur in Deutschland. Die Unionsmarke gilt mit einer Anmeldung in allen Mitgliedstaaten der EU. Planen Sie, innerhalb der nächsten Jahre in mehr als einem EU-Staat tätig zu werden, ist die Unionsmarke häufig die wirtschaftlichere Wahl. Beachten Sie: Ein älteres Recht in nur einem Mitgliedstaat kann die Unionsmarke insgesamt verhindern.

Wie lange dauert die Eintragung einer Unionsmarke?

Das EUIPO prüft zunächst die Schutzfähigkeit und veröffentlicht dann die Anmeldung. Danach läuft die dreimonatige Widerspruchsfrist; erst wenn sie ohne Widerspruch verstrichen ist, wird die Marke eingetragen. Das Verfahren dauert deshalb länger als beim DPMA. Ihr Zeitrang steht aber schon mit dem Anmeldetag fest.

Was passiert bei einem Widerspruch gegen die Unionsmarke?

Inhaber älterer Rechte können innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung Widerspruch einlegen – dafür genügt ein älteres Recht in einem einzigen Mitgliedstaat. Das Verfahren beginnt mit einer Bedenkzeit, in der sich die Beteiligten einigen können. Scheitert die Unionsmarke, lässt sie sich in nationale Anmeldungen für die übrigen Staaten umwandeln, und zwar mit dem ursprünglichen Anmeldetag.

Muss ich die Unionsmarke in allen Mitgliedstaaten benutzen?

Nein. Nach fünf Jahren muss die Marke ernsthaft in der Union benutzt werden; maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls, nicht die Benutzung in jedem einzelnen Mitgliedstaat. Wir beraten Sie, wie Sie die Benutzung nachweisbar dokumentieren.

Brauche ich für die Unionsmarke einen Anwalt?

Wer Sitz oder Niederlassung im Europäischen Wirtschaftsraum hat, kann selbst anmelden; Anmelder ohne Sitz im EWR müssen sich vertreten lassen. Die eigentlichen Risiken liegen woanders: Das EUIPO prüft ältere Rechte nicht von sich aus, ein Widerspruch aus nur einem Mitgliedstaat kann die ganze Anmeldung zu Fall bringen, und das Verzeichnis lässt sich nach der Anmeldung nicht mehr erweitern. Genau hier setzt die Anmeldung durch spezialisierte Fachanwaltskanzlei an.

Wortmarke oder Wort-/Bildmarke?

Die Wortmarke schützt den Namen unabhängig von Schrift, Farbe und Gestaltung und ist deshalb meist der breiteste Schutz. Die Wort-/Bildmarke schützt den Gesamteindruck aus Name und Logo. Ist der Name allein schwach oder beschreibend, kann die grafische Gestaltung die Eintragung ermöglichen – der Schutz reicht dann aber nur so weit wie die Gestaltung. Oft ist es sinnvoll, beides anzumelden.

Was sind Nizza-Klassen?

Waren und Dienstleistungen werden nach der internationalen Nizza-Klassifikation in 45 Klassen eingeteilt – 34 für Waren, 11 für Dienstleistungen. Die Zahl der Klassen bestimmt die Amtsgebühren; entscheidend für den Schutz ist aber die konkrete Formulierung des Verzeichnisses innerhalb der Klassen.

Warum sollte ich vor der Anmeldung recherchieren lassen?

Weil das Amt ältere Rechte Dritter nicht prüft. Eine Marke kann eingetragen werden und trotzdem eine ältere Marke verletzen. Kostenlose Suchen in Registern finden meist nur identische Treffer; gefährlich sind aber oft ähnliche Zeichen für ähnliche Waren. Eine professionelle Recherche zeigt, wie hoch das Risiko ist, bevor Sie in Namen, Logo und Verpackung investieren.

Welches Paket ist das richtige für mich?

Basic genügt, wenn Sie das Risiko älterer Rechte bereits selbst geklärt haben. Medium deckt identische Marken ab. Professional ergänzt eine Ähnlichkeitsrecherche mit Risikobewertung und ist für die meisten Unternehmen der sinnvolle Standard. Premium lohnt sich, wenn viel in die Marke investiert wird: Ein Fachanwalt prüft die Treffer einzeln, und wir verteidigen die Marke im Amtsverfahren ohne Zusatzkosten.

Eignet sich die Marke für die Amazon-Markenregistrierung?

Die Amazon-Markenregistrierung (Brand Registry) setzt eine Marke bei einem anerkannten Amt voraus; das DPMA und das EUIPO gehören dazu. Je nach Marktplatz genügt bereits die angemeldete Marke. Alle unsere Pakete führen zu einer solchen Anmeldung.

Foto Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz im Porträt
Persönlich verantwortet

Ihre Unionsmarke in verlässlichen Händen

Seit 2012 berate ich als Rechtsanwalt Unternehmen, Gründerinnen und Gründer – und von Anfang an ging es dabei um dasselbe: gute Ideen zu schützen. Eine Marke ist oft der Moment, in dem aus einer Idee ein Unternehmen wird. Wir betreuen Ihre Anmeldung deshalb als vollwertiges Mandat, persönlich und mit derselben Sorgfalt wie jeden anderen Auftrag.

Heute biete ich gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen die Markenanmeldung mit Premium-Anspruch zu fair kalkulierten Festpreisen an: fachanwaltlich geprüft, sorgfältig vorbereitet und persönlich begleitet bis zur Eintragung. Damit Sie Ihre Marke mit gutem Gefühl aufbauen können.

Unterschrift Rechtsanwalt

RechtsanwaltFachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz