Werktitelschutz von spezialisierter Fachanwaltskanzlei
- Kompetent: Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz
- Erfahren: Mehr als 6.000 Schutzrechtsanmeldungen
- Bekannt: Aus Presse und TV bekannt
Prioritätsnachweis und Titelschutzanzeige
Rechtsschutz für Ihr Werk und dessen Titel
Ihre Idee verdient Vorsprung. Als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz sichern wir kreative Ergebnisse und Werktitel von Anfang an ab: Mit einem anwaltlichen Prioritätsnachweis dokumentieren wir den Schaffenszeitpunkt vertraulich und beweissicher, damit im Streitfall klare Verhältnisse für Ihr Urheberrecht bestehen. Zugleich übernehmen wir die Einreichung einer Titelschutzanzeige für Ihren Werktitel: Wir prüfen die Schutzfähigkeit, formulieren die Anzeige passgenau und veranlassen die Veröffentlichung in anerkannten Medien – damit Ihr Titel rechtzeitig und sichtbar beansprucht wird.
Unser Gradmesser für Erfolg
Zufriedene Mandanten
Niemand geht gerne zum Arzt und – ganz ehrlich – nur wenige gehen gerne zum Anwalt. Umso mehr freut es uns, wenn wir gemeinsam mit unseren Mandanten Herausforderungen beim Schutz ihres geistigen Eigentums meistern, Probleme lösen und Mehrwert schaffen können.
Hinweis: Bei den o.g. Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.


Aus Erfahrung gut
Ihr Anwalt für Urheber- und Werktitelrecht
Meine Mandanten profitieren von mehr als 13 Jahren intensiver Praxiserfahrung, die ich im In- und Ausland gesammelt habe. Nach meinem Studium, dem Erwerb des Master of Laws und des Doktortitels an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf, habe ich zu einem Thema im Bereich des geistigen Eigentums promoviert. 2012 wurde ich zur Anwaltschaft zugelassen. 2016 hat mir die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg den Titel Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verliehen. Mit über 80 Fachveröffentlichungen bin ich umfangreich publizistisch tätig. Gemeinsam mit meinen Kollegen und Kolleginnen berate und vertrete ich Sie in allen Fragen des Urheberrechts.
Dr. David Slopek, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz


Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz
Werktitelschutz – Spezialisierung, die zählt
Der Werktitel ist weit mehr als eine bloße Bezeichnung: Er ist das Aushängeschild eines Werkes und oft entscheidend für dessen wirtschaftlichen Erfolg. Ob Buchtitel, Zeitschriftennamen, Filmtitel, Softwarebezeichnungen oder Titel digitaler Formate – das Werktitelrecht schützt diese Kennzeichen und grenzt sie von konkurrierenden Bezeichnungen ab. Doch so vertraut der Begriff „Titelschutz“ auf den ersten Blick erscheinen mag, so anspruchsvoll ist die dahinterstehende Rechtsmaterie in der Praxis. Das Werktitelrecht bewegt sich an der Schnittstelle von Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Namensrecht, wird maßgeblich durch eine umfangreiche und teils unübersichtliche Rechtsprechung geprägt und stellt besondere Anforderungen an die Unterscheidungskraft, die Verwechslungsgefahr und die zeitliche Entstehung des Schutzes. Schon die Frage, ob und ab wann ein Titel überhaupt schutzfähig ist, erfordert eine differenzierte rechtliche Bewertung, die weit über allgemeines kennzeichenrechtliches Grundwissen hinausgeht.
Als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz haben wir uns auf genau dieses Spezialgebiet fokussiert. Unsere Fachanwälte verbinden fundierte Kenntnisse des gesamten Kennzeichenrechts mit einer besonderen Expertise im Bereich des Werktitelschutzes. Wir beraten und vertreten Sie bei der strategischen Auswahl und Absicherung von Werktiteln, der Veröffentlichung von Titelschutzanzeigen, der Durchsetzung Ihrer Titelrechte gegenüber Verletzern ebenso wie bei der Verteidigung gegen unberechtigte Ansprüche Dritter.
Gerade weil das Werktitelrecht ein hochspezialisiertes Rechtsgebiet ist, in dem Detailwissen und Erfahrung den Ausschlag geben, sollten Sie sich auf Anwälte verlassen, die diese Materie nicht nur kennen, sondern täglich leben. Wir freuen uns darauf, auch Ihr Anliegen mit der gebotenen Präzision und Leidenschaft zu begleiten.
Fragen und Antworten
Häufig gestellte Fragen zum Werktitel und der Titelschutzanzeige
Der Werktitelschutz sichert die Bezeichnung Ihres geistigen Werks gegen Verwechslungen – doch wer seine Rechte frühzeitig und wirksam absichern will, muss die rechtlichen Voraussetzungen genau kennen. Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen rund um den Werktitel, die Titelschutzanzeige und die strategische Absicherung Ihrer Titelrechte.
Ein Werktitel ist der Name oder die besondere Bezeichnung eines geistigen Werks. Geschützt werden nach § 5 Abs. 3 MarkenG die Bezeichnungen von Druckschriften (Bücher, Zeitschriften, Kataloge), Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken sowie – und das ist in der Praxis besonders bedeutsam – sonstigen vergleichbaren Werken. Die Rechtsprechung hat diesen Begriff weit ausgelegt: Schutzfähig sind danach auch Softwareprogramme, Apps, Websites, Computerspiele, Veranstaltungsreihen, Kongressbezeichnungen, Messen und Preisverleihungen, sofern ein immaterielles Arbeitsergebnis vorliegt, das nach der Verkehrsanschauung bezeichnungsfähig ist. Die Funktion des Werktitels besteht primär darin, ein Werk namensmäßig zu benennen und so von anderen geistigen Leistungen zu unterscheiden – nicht darin, auf die betriebliche Herkunft hinzuweisen. Dieser Unterschied zur Marke ist rechtlich folgenreich. Für die Schutzfähigkeit genügt ein Mindestmaß an Unterscheidungskraft; reine Gattungsbezeichnungen (etwa bloß „Magazin“) scheiden aus.
Anders als ein Markenrecht entsteht der Werktitelschutz nicht durch Registrierung, sondern grundsätzlich mit der erstmaligen titelmäßigen Benutzung des Titels im geschäftlichen Verkehr im Inland. Bei einer Druckschrift ist das in der Regel der Zeitpunkt des Erscheinens; bei einem Film der erste öffentliche Vorführungstag; bei einer Internetseite die Freischaltung in ihrer weitgehend fertigen Form. Erforderlich ist stets eine kennzeichenmäßige Verwendung – eine bloß beschreibende Zeichennutzung reicht nicht aus. Der genaue Zeitpunkt der Benutzungsaufnahme bestimmt den Zeitrang (Priorität) des Titels. Wer als Erster einen Titel benutzt, hat gegenüber späteren Nutzern Vorrang. Dieses „Windhundprinzip“ macht eine frühzeitige Sicherung des Zeitrangs – möglichst noch vor Erscheinen des Werks – wirtschaftlich und rechtlich essenziell.
Die Titelschutzanzeige ist ein Instrument zur Vorverlagerung des Zeitrangs: Wer sein Werk in branchenüblicher Weise öffentlich ankündigt, sichert sich den Prioritätszeitpunkt bereits mit Veröffentlichung der Anzeige – also vor dem tatsächlichen Erscheinen des Werks. Der Bundesgerichtshof hat diese Möglichkeit in seiner Grundsatzentscheidung anerkannt (BGH GRUR 1989, 760 – Titelschutzanzeige). Wichtig: Die Titelschutzanzeige ist selbst noch keine Benutzungsaufnahme im kennzeichenrechtlichen Sinne; sie begründet lediglich eine Vorverlagerung des Zeitrangs, wenn das Werk anschließend tatsächlich in angemessener Frist unter dem angekündigten Titel erscheint. Bleibt das Werk aus, verfällt der Schutz. Darüber hinaus begründet eine veröffentlichte Titelschutzanzeige nach der Rechtsprechung eine Erstbegehungsgefahr – ein Dritter, der denselben oder einen ähnlichen Titel für ein gleichartiges Werk plant, kann also bereits aufgrund der Anzeige auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
Die Veröffentlichung muss in einem branchenüblichen Medium erfolgen, das Mitbewerbern eine einfache Kenntnisnahme ermöglicht. Eine Ankündigung auf der eigenen Unternehmenswebsite genügt nach ständiger Rechtsprechung ausdrücklich nicht – Mitbewerber sollen nicht verpflichtet sein, in sämtlichen allgemeinen Medien oder auf einzelnen Websites nach Ankündigungen zu recherchieren. Gleiches gilt für Ankündigungen in Werbebroschüren, Katalogen oder der Lokalpresse. Die Wahl des falschen Mediums führt zur vollständigen Unwirksamkeit der Anzeige.
Die Folgen einer versäumten oder fehlerhaften Titelschutzanzeige sind erheblich und werden von vielen Rechteinhabern unterschätzt. Wer keine Titelschutzanzeige schaltet, riskiert, dass ein Konkurrent in der Zwischenzeit einen gleichen oder ähnlichen Titel unter seiner Priorität belegt – selbst wenn dieser seine Vorbereitungen erst nach Beginn der eigenen Produktion aufgenommen hat. Wer die falsche Zeitschrift wählt oder den Titel unpräzise formuliert, verliert womöglich in einem späteren Streit die prioritätsbegründende Wirkung der Anzeige vollständig. Unterlaufen bei der Titelrecherche vor der Anzeigenschaltung Fehler und kollidiert der gewählte Titel mit einem älteren Recht, drohen kostspielige Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Schadensersatzforderungen des Titelinhabers. Hinzu kommt: Ein versehentlich zu weit formulierter Schutzumfang in der Anzeige kann ebenfalls Gegenwehr auslösen. Wer frühzeitig eine Fachanwaltskanzlei einschaltet, vermeidet diese wirtschaftlich schmerzhaften Fehlerquellen zuverlässig.
Der Werktitelschutz gewährt seinem Inhaber nach § 15 Abs. 1 MarkenG ein ausschließliches Recht. Dritten ist es untersagt, einen gleichen oder ähnlichen Titel im geschäftlichen Verkehr in einer Weise zu benutzen, die geeignet ist, Verwechslungen mit dem geschützten Titel hervorzurufen (§ 15 Abs. 2 MarkenG). Bei bekannten Titeln besteht darüber hinaus ein erweiterter Schutz gegen unlautere Ausnutzung oder Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft oder Wertschätzung des Titels (§ 15 Abs. 3 MarkenG).
Vor jeder Titelschutzanzeige steht die Titelrecherche. Wer einen Titel benutzt oder ankündigt, der mit einem bereits bestehenden prioritätsälteren Werktitel oder einer Marke kollidiert, setzt sich dem Risiko einer Abmahnung, einer einstweiligen Verfügung oder einer Schadensersatzklage aus. Eine professionelle Recherche umfasst die Prüfung von älteren Werktiteln (diese sind – anders als Marken – nicht in einem öffentlichen Register eingetragen, was die Recherche deutlich anspruchsvoller macht), Marken in deutschen, europäischen und internationalen Registern sowie Unternehmenskennzeichen und Domainnamen. Dabei sind nicht nur identische Bezeichnungen, sondern auch ähnliche Titel in ähnlichen Werkkategorien in den Blick zu nehmen, da die Verwechslungsgefahr anhand der Wechselwirkung von Kennzeichnungskraft, Titelähnlichkeit und Werknähe zu beurteilen ist. Diese vielschichtige Prüfung erfordert spezialisiertes Fachwissen.
Eine Titelschutzanzeige lässt sich technisch von jedermann selbst schalten. Der entscheidende Unterschied liegt jedoch nicht im Schalten der Anzeige selbst, sondern in allem, was davor und danach kommt – und genau hier liegt der unverkennbare Mehrwert einer Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz: Vor der Anzeige: Unsere Fachanwälte führen eine umfassende Kollisionsrecherche durch – inklusive nicht registrierter älterer Werktitel, die in keinem öffentlichen Register aufgeführt sind. Wer diesen Schritt überspringt, riskiert, Titelrechte Dritter zu verletzen, noch bevor das eigene Werk erschienen ist. Bei der Anzeigengestaltung: Wortwahl, Titelformulierung und Werkkategorie müssen exakt auf das konkret geplante Werk zugeschnitten sein. Unpräzise oder zu eng formulierte Anzeigen bieten im Streitfall keinen ausreichenden Schutz; zu weit gefasste Formulierungen provozieren Gegenwehr. Unsere Kanzlei entwirft die Anzeige rechtssicher und strategisch optimal. Bei der Medienauswahl: Die Wahl des falschen Publikationsorgans macht die Anzeige wirkungslos. Wir kennen die von der Rechtsprechung anerkannten Medien und wählen das für Ihre Werkkategorie geeignete aus. Bei der Fristwahrung: Wir überwachen die einzuhaltenden Fristen zwischen Anzeige und Erscheinen des Werks und warnen Sie rechtzeitig, wenn sich Verzögerungen abzeichnen, die den gesicherten Zeitrang gefährden könnten. Im Verletzungsfall: Wenn Ihr Werktitel verletzt wird oder Sie eine Abmahnung erhalten, können unsere Fachanwälte sofort handeln – sei es durch die Beantragung einer einstweiligen Verfügung, die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen oder die Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter. Strategische Gesamtberatung: Wir beurteilen, ob ergänzend eine Markenanmeldung sinnvoll ist, welche Werkkategorien und Märkte abgedeckt werden sollten und wie Ihr Titelportfolio langfristig rechtssicher aufgestellt wird. Kurz gesagt: Die Schaltung einer Titelschutzanzeige ohne anwaltliche Begleitung ist vergleichbar mit dem Abschluss eines komplexen Vertrages ohne Lektüre des Kleingedruckten. Die Investition in fachanwaltliche Beratung ist gemessen an den Kosten eines Titelrechtsstreits – mit Streitwerten, die regelmäßig im fünf- bis sechsstelligen Bereich liegen – stets die wirtschaftlichere Entscheidung.






