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IP lawyer from Hamburg in Germany
Rechtsanwalt

Dr. David Slopek, LL.M.

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Bundesweit tätig Erfahrung aus über 6.000 Anmeldungen
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Videocall

Werktitelschutz von spezialisierter Fachanwaltskanzlei

  • Kompetent: Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz
  • Erfahren: Mehr als 6.000 Schutzrechtsanmeldungen
  • Bekannt: Aus Presse und TV bekannt
Professioneller Titelschutz

Prioritätsnachweis und Titelschutzanzeige

Rechtsschutz für Ihr Werk und dessen Titel

Ihre Idee verdient Vorsprung. Als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz sichern wir kreative Ergebnisse und Werktitel von Anfang an ab: Mit einem anwaltlichen Prioritätsnachweis dokumentieren wir den Schaffenszeitpunkt vertraulich und beweissicher, damit im Streitfall klare Verhältnisse für Ihr Urheberrecht bestehen. Zugleich übernehmen wir die Einreichung einer Titelschutzanzeige für Ihren Werktitel: Wir prüfen die Schutzfähigkeit, formulieren die Anzeige passgenau und veranlassen die Veröffentlichung in anerkannten Medien – damit Ihr Titel rechtzeitig und sichtbar beansprucht wird.

Anwaltlicher Prioritätsnachweis

Mit Brief und Siegel

Ob Verlag, Produzent, Agentur oder Solo‑Creator: Wir begleiten Sie schlank, schnell und mit Blick fürs Wesentliche – von der ersten Idee bis zur Nutzung im Markt. Schützen Sie jetzt Ihr Urheberrecht oder den Werktitel.

01
Werktitel
Basic
LeistungsumfangWir schalten für Sie eine professionelle Titelschutzanzeige und sichern damit schnell und zuverlässig die Priorität Ihres Werktitels.
Professionelle Titelschutzanzeige
499
zzgl. USt.
Jetzt Werktitel schützen
  • Auf geistiges Eigentum spezialisierte Fachanwaltskanzlei

  • Vorbereitung und Einreichung der Titelschutzanzeige

  • Publikation der Titelschutzanzeige in anerkanntem Fachblatt

  • Fairer Festpreis, kein Abonemment

  • Elektronische Prioritätsurkunde (deutsch)

Basic
Jetzt Werktitel schützen
Bestseller
Standard
LeistungsumfangNeben der professionellen Titelschutzanzeige erhalten Sie eine offizielle Prioritätsurkunde auf Deutsch – Ihr urkundlicher Nachweis der Priorität für alle rechtlichen und geschäftlichen Belange im deutschsprachigen Raum.
Professionelle Titelschutzanzeige und Prioritätsurkunde (deutsch)
599
zzgl. USt.
Jetzt Werktitel schützen
  • Auf geistiges Eigentum spezialisierte Fachanwaltskanzlei

  • Vorbereitung und Einreichung der Titelschutzanzeige

  • Publikation der Titelschutzanzeige in anerkanntem Fachblatt

  • Fairer Festpreis, kein Abonnement

  • Elektronische Prioritätsurkunde (deutsch)

  • Physische Prioritätsurkunde (deutsch)

Standard
Jetzt Werktitel schützen
Empfehlung
International
LeistungsumfangUnser umfassendstes Paket umfasst die professionelle Titelschutzanzeige sowie eine Prioritätsurkunde in deutscher und englischer Sprache – ideal für Mandanten mit internationaler Ausrichtung, die ihre Titelrechte weltweit dokumentieren und durchsetzen wollen.
Professionelle Titelschutzanzeige und Prioritätsurkunde (deutsch und englisch)
699
zzgl. USt.
Jetzt Werktitel schützen
  • Auf geistiges Eigentum spezialisierte Fachanwaltskanzlei

  • Vorbereitung und Einreichung der Titelschutzanzeige

  • Publikation der Titelschutzanzeige in anerkanntem Fachblatt

  • Transparenter Festpreis, kein Abonnement

  • Elektronische Prioritätsurkunde (deutsch)

  • Elektronische Prioritätsurkunde (englisch)

  • Elektronische Prioritätsurkunde (englisch)

  • Physische Prioritätsurkunde (englisch)

International
Jetzt Werktitel schützen
02
Urheberrecht am Werk
Basic
LeistungsumfangSie erhalten Ihre Prioritätsurkunde auf Deutsch als digitales Dokument – schnell, unkompliziert und jederzeit abrufbar.
Elektronische Prioritätsurkunde (deutsch)
299
zzgl. USt.
Jetzt Werk hinterlegen
  • Auf geistiges Eigentum spezialisierte Fachanwaltskanzlei

  • Anwaltliche Dokumentation des Werks für 10 Jahre

  • Transparenter Festpreis, kein Abonemment

  • Elektronische Prioritätsurkunde

Basic
Jetzt Werk hinterlegen
Bestseller
Standard
LeistungsumfangZusätzlich zur elektronischen Urkunde stellen wir Ihnen Ihre Prioritätsurkunde auf Deutsch auch in physischer Form aus – für alle, die einen hochwertigen Nachweis ihrer Priorität auch in der Hand halten möchten.
Elektronische und physische Prioritätsurkunde (deutsch)
399
zzgl. USt.
Jetzt Werk hinterlegen
  • Auf geistiges Eigentum spezialisierte Fachanwaltskanzlei

  • Anwaltliche Dokumentation des Werks für 10 Jahre

  • Transparenter Festpreis, kein Abonnement

  • Elektronische Prioritätsurkunde (deutsch)

  • Physische Prioritätsurkunde (deutsch)

Standard
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Empfehlung
International
LeistungsumfangUnser umfassendstes Paket liefert Ihre Prioritätsurkunde sowohl elektronisch als auch physisch – und das in deutscher sowie englischer Sprache – für eine lückenlose Dokumentation Ihrer Titelrechte auf internationalem Parkett.
Elektronische und physische Prioritätsurkunde (deutsch und englisch)
499
zzgl. USt.
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Werktitel
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Urheberrecht am Werk
Basic
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Professionelle Titelschutzanzeige
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Kompetenz durch Erfahrung

Professioneller Werktitelschutz durch spezialisierte Fachanwaltskanzlei

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Unser Gradmesser für Erfolg

Zufriedene Mandanten

Niemand geht gerne zum Arzt und – ganz ehrlich – nur wenige gehen gerne zum Anwalt. Umso mehr freut es uns, wenn wir gemeinsam mit unseren Mandanten Herausforderungen beim Schutz ihres geistigen Eigentums meistern, Probleme lösen und Mehrwert schaffen können.

Sehr gut

5,0 Sterne

191 Bewertungen
Stand März 2026

Markenanmeldung
Es hat alles super geklappt. Top Beratung! Die Anmeldung lief reibungslos und schnell ab.
Maximilian Huge
Geschäftsführer - Zur Marke
Markenanmeldung Designanmeldung schutzrecht
Designanmeldung
Sehr beispielhaftes schnelles Feedback & Beratung auf meine Anfrage mit anschließender präziser Bearbeitung und damit schnellem Erfolg zur Sicherung meines Praxisdesigns! Vielen Dank...hat mich sehr in meiner "Umbruchsphase" unterstützt. Da gibt's bitte noch zusätzlich einen Smiley zu den 5 Sternchen 🙂
Dr. Kerstin Meißner
Praxisinhaberin - Zum Design
Designanmeldung Markenanmeldung schutzrecht
Markenanmeldung
Wir sind mit der Bearbeitung sehr zufrieden. Es lief alles schnell und problemlos ab.
Philipp Spiegelhoff
Selbstständiger - Zur Marke
Markenanmeldung schutzrecht

Hinweis: Bei den o.g. Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.

Ihr © in guten Händen

Wir helfen Ihnen in allen Fragen des Urheber- und Werktitelrechts kompetent weiter. Wir vertreten Mandanten deutschlandweit.

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Aus Erfahrung gut

Ihr Anwalt für Urheber- und Werktitelrecht

Meine Mandanten profitieren von mehr als 13 Jahren intensiver Praxiserfahrung, die ich im In- und Ausland gesammelt habe. Nach meinem Studium, dem Erwerb des Master of Laws und des Doktortitels an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf, habe ich zu einem Thema im Bereich des geistigen Eigentums promoviert. 2012 wurde ich zur Anwaltschaft zugelassen. 2016 hat mir die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg den Titel Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verliehen. Mit über 80 Fachveröffentlichungen bin ich umfangreich publizistisch tätig. Gemeinsam mit meinen Kollegen und Kolleginnen berate und vertrete ich Sie in allen Fragen des Urheberrechts.

Dr. David Slopek, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Suchen Sie fundierten Rat im Werktitelrecht?

Unsere versierten Anwälte und Anwältinnen stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz

Werktitelschutz – Spezialisierung, die zählt

Der Werktitel ist weit mehr als eine bloße Bezeichnung: Er ist das Aushängeschild eines Werkes und oft entscheidend für dessen wirtschaftlichen Erfolg. Ob Buchtitel, Zeitschriftennamen, Filmtitel, Softwarebezeichnungen oder Titel digitaler Formate – das Werktitelrecht schützt diese Kennzeichen und grenzt sie von konkurrierenden Bezeichnungen ab. Doch so vertraut der Begriff „Titelschutz“ auf den ersten Blick erscheinen mag, so anspruchsvoll ist die dahinterstehende Rechtsmaterie in der Praxis. Das Werktitelrecht bewegt sich an der Schnittstelle von Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Namensrecht, wird maßgeblich durch eine umfangreiche und teils unübersichtliche Rechtsprechung geprägt und stellt besondere Anforderungen an die Unterscheidungskraft, die Verwechslungsgefahr und die zeitliche Entstehung des Schutzes. Schon die Frage, ob und ab wann ein Titel überhaupt schutzfähig ist, erfordert eine differenzierte rechtliche Bewertung, die weit über allgemeines kennzeichenrechtliches Grundwissen hinausgeht.

Als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz haben wir uns auf genau dieses Spezialgebiet fokussiert. Unsere Fachanwälte verbinden fundierte Kenntnisse des gesamten Kennzeichenrechts mit einer besonderen Expertise im Bereich des Werktitelschutzes. Wir beraten und vertreten Sie bei der strategischen Auswahl und Absicherung von Werktiteln, der Veröffentlichung von Titelschutzanzeigen, der Durchsetzung Ihrer Titelrechte gegenüber Verletzern ebenso wie bei der Verteidigung gegen unberechtigte Ansprüche Dritter.

Gerade weil das Werktitelrecht ein hochspezialisiertes Rechtsgebiet ist, in dem Detailwissen und Erfahrung den Ausschlag geben, sollten Sie sich auf Anwälte verlassen, die diese Materie nicht nur kennen, sondern täglich leben. Wir freuen uns darauf, auch Ihr Anliegen mit der gebotenen Präzision und Leidenschaft zu begleiten.

Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen zum Werktitel und der Titelschutzanzeige

Der Werktitelschutz sichert die Bezeichnung Ihres geistigen Werks gegen Verwechslungen – doch wer seine Rechte frühzeitig und wirksam absichern will, muss die rechtlichen Voraussetzungen genau kennen. Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen rund um den Werktitel, die Titelschutzanzeige und die strategische Absicherung Ihrer Titelrechte.

Was ist ein Werktitel – und welche Werke können geschützt werden?

Ein Werktitel ist der Name oder die besondere Bezeichnung eines geistigen Werks. Geschützt werden nach § 5 Abs. 3 MarkenG die Bezeichnungen von Druckschriften (Bücher, Zeitschriften, Kataloge), Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken sowie – und das ist in der Praxis besonders bedeutsam – sonstigen vergleichbaren Werken. Die Rechtsprechung hat diesen Begriff weit ausgelegt: Schutzfähig sind danach auch Softwareprogramme, Apps, Websites, Computerspiele, Veranstaltungsreihen, Kongressbezeichnungen, Messen und Preisverleihungen, sofern ein immaterielles Arbeitsergebnis vorliegt, das nach der Verkehrsanschauung bezeichnungsfähig ist. Die Funktion des Werktitels besteht primär darin, ein Werk namensmäßig zu benennen und so von anderen geistigen Leistungen zu unterscheiden – nicht darin, auf die betriebliche Herkunft hinzuweisen. Dieser Unterschied zur Marke ist rechtlich folgenreich. Für die Schutzfähigkeit genügt ein Mindestmaß an Unterscheidungskraft; reine Gattungsbezeichnungen (etwa bloß „Magazin“) scheiden aus.

Wie entsteht der Werktitelschutz?

Anders als ein Markenrecht entsteht der Werktitelschutz nicht durch Registrierung, sondern grundsätzlich mit der erstmaligen titelmäßigen Benutzung des Titels im geschäftlichen Verkehr im Inland. Bei einer Druckschrift ist das in der Regel der Zeitpunkt des Erscheinens; bei einem Film der erste öffentliche Vorführungstag; bei einer Internetseite die Freischaltung in ihrer weitgehend fertigen Form. Erforderlich ist stets eine kennzeichenmäßige Verwendung – eine bloß beschreibende Zeichennutzung reicht nicht aus. Der genaue Zeitpunkt der Benutzungsaufnahme bestimmt den Zeitrang (Priorität) des Titels. Wer als Erster einen Titel benutzt, hat gegenüber späteren Nutzern Vorrang. Dieses „Windhundprinzip“ macht eine frühzeitige Sicherung des Zeitrangs – möglichst noch vor Erscheinen des Werks – wirtschaftlich und rechtlich essenziell.

Was ist eine Titelschutzanzeige – und welche Wirkung hat sie?

Die Titelschutzanzeige ist ein Instrument zur Vorverlagerung des Zeitrangs: Wer sein Werk in branchenüblicher Weise öffentlich ankündigt, sichert sich den Prioritätszeitpunkt bereits mit Veröffentlichung der Anzeige – also vor dem tatsächlichen Erscheinen des Werks. Der Bundesgerichtshof hat diese Möglichkeit in seiner Grundsatzentscheidung anerkannt (BGH GRUR 1989, 760 – Titelschutzanzeige). Wichtig: Die Titelschutzanzeige ist selbst noch keine Benutzungsaufnahme im kennzeichenrechtlichen Sinne; sie begründet lediglich eine Vorverlagerung des Zeitrangs, wenn das Werk anschließend tatsächlich in angemessener Frist unter dem angekündigten Titel erscheint. Bleibt das Werk aus, verfällt der Schutz. Darüber hinaus begründet eine veröffentlichte Titelschutzanzeige nach der Rechtsprechung eine Erstbegehungsgefahr – ein Dritter, der denselben oder einen ähnlichen Titel für ein gleichartiges Werk plant, kann also bereits aufgrund der Anzeige auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

Wo und wie wird eine Titelschutzanzeige veröffentlicht?

Die Veröffentlichung muss in einem branchenüblichen Medium erfolgen, das Mitbewerbern eine einfache Kenntnisnahme ermöglicht. Eine Ankündigung auf der eigenen Unternehmenswebsite genügt nach ständiger Rechtsprechung ausdrücklich nicht – Mitbewerber sollen nicht verpflichtet sein, in sämtlichen allgemeinen Medien oder auf einzelnen Websites nach Ankündigungen zu recherchieren. Gleiches gilt für Ankündigungen in Werbebroschüren, Katalogen oder der Lokalpresse. Die Wahl des falschen Mediums führt zur vollständigen Unwirksamkeit der Anzeige.

Welche Risiken bestehen bei einer fehlerhaften oder versäumten Titelschutzanzeige?

Die Folgen einer versäumten oder fehlerhaften Titelschutzanzeige sind erheblich und werden von vielen Rechteinhabern unterschätzt. Wer keine Titelschutzanzeige schaltet, riskiert, dass ein Konkurrent in der Zwischenzeit einen gleichen oder ähnlichen Titel unter seiner Priorität belegt – selbst wenn dieser seine Vorbereitungen erst nach Beginn der eigenen Produktion aufgenommen hat. Wer die falsche Zeitschrift wählt oder den Titel unpräzise formuliert, verliert womöglich in einem späteren Streit die prioritätsbegründende Wirkung der Anzeige vollständig. Unterlaufen bei der Titelrecherche vor der Anzeigenschaltung Fehler und kollidiert der gewählte Titel mit einem älteren Recht, drohen kostspielige Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Schadensersatzforderungen des Titelinhabers. Hinzu kommt: Ein versehentlich zu weit formulierter Schutzumfang in der Anzeige kann ebenfalls Gegenwehr auslösen. Wer frühzeitig eine Fachanwaltskanzlei einschaltet, vermeidet diese wirtschaftlich schmerzhaften Fehlerquellen zuverlässig.

Welche Rechte gewährt der Werktitelschutz – und welche Ansprüche bestehen bei Verletzung?

Der Werktitelschutz gewährt seinem Inhaber nach § 15 Abs. 1 MarkenG ein ausschließliches Recht. Dritten ist es untersagt, einen gleichen oder ähnlichen Titel im geschäftlichen Verkehr in einer Weise zu benutzen, die geeignet ist, Verwechslungen mit dem geschützten Titel hervorzurufen (§ 15 Abs. 2 MarkenG). Bei bekannten Titeln besteht darüber hinaus ein erweiterter Schutz gegen unlautere Ausnutzung oder Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft oder Wertschätzung des Titels (§ 15 Abs. 3 MarkenG).

Was ist vor der Schutzanzeige unbedingt zu prüfen?

Vor jeder Titelschutzanzeige steht die Titelrecherche. Wer einen Titel benutzt oder ankündigt, der mit einem bereits bestehenden prioritätsälteren Werktitel oder einer Marke kollidiert, setzt sich dem Risiko einer Abmahnung, einer einstweiligen Verfügung oder einer Schadensersatzklage aus. Eine professionelle Recherche umfasst die Prüfung von älteren Werktiteln (diese sind – anders als Marken – nicht in einem öffentlichen Register eingetragen, was die Recherche deutlich anspruchsvoller macht), Marken in deutschen, europäischen und internationalen Registern sowie Unternehmenskennzeichen und Domainnamen. Dabei sind nicht nur identische Bezeichnungen, sondern auch ähnliche Titel in ähnlichen Werkkategorien in den Blick zu nehmen, da die Verwechslungsgefahr anhand der Wechselwirkung von Kennzeichnungskraft, Titelähnlichkeit und Werknähe zu beurteilen ist. Diese vielschichtige Prüfung erfordert spezialisiertes Fachwissen.

Warum sollte ich für eine Titelschutzanzeige eine Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz beauftragen?

Eine Titelschutzanzeige lässt sich technisch von jedermann selbst schalten. Der entscheidende Unterschied liegt jedoch nicht im Schalten der Anzeige selbst, sondern in allem, was davor und danach kommt – und genau hier liegt der unverkennbare Mehrwert einer Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz: Vor der Anzeige: Unsere Fachanwälte führen eine umfassende Kollisionsrecherche durch – inklusive nicht registrierter älterer Werktitel, die in keinem öffentlichen Register aufgeführt sind. Wer diesen Schritt überspringt, riskiert, Titelrechte Dritter zu verletzen, noch bevor das eigene Werk erschienen ist. Bei der Anzeigengestaltung: Wortwahl, Titelformulierung und Werkkategorie müssen exakt auf das konkret geplante Werk zugeschnitten sein. Unpräzise oder zu eng formulierte Anzeigen bieten im Streitfall keinen ausreichenden Schutz; zu weit gefasste Formulierungen provozieren Gegenwehr. Unsere Kanzlei entwirft die Anzeige rechtssicher und strategisch optimal. Bei der Medienauswahl: Die Wahl des falschen Publikationsorgans macht die Anzeige wirkungslos. Wir kennen die von der Rechtsprechung anerkannten Medien und wählen das für Ihre Werkkategorie geeignete aus. Bei der Fristwahrung: Wir überwachen die einzuhaltenden Fristen zwischen Anzeige und Erscheinen des Werks und warnen Sie rechtzeitig, wenn sich Verzögerungen abzeichnen, die den gesicherten Zeitrang gefährden könnten. Im Verletzungsfall: Wenn Ihr Werktitel verletzt wird oder Sie eine Abmahnung erhalten, können unsere Fachanwälte sofort handeln – sei es durch die Beantragung einer einstweiligen Verfügung, die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen oder die Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter. Strategische Gesamtberatung: Wir beurteilen, ob ergänzend eine Markenanmeldung sinnvoll ist, welche Werkkategorien und Märkte abgedeckt werden sollten und wie Ihr Titelportfolio langfristig rechtssicher aufgestellt wird. Kurz gesagt: Die Schaltung einer Titelschutzanzeige ohne anwaltliche Begleitung ist vergleichbar mit dem Abschluss eines komplexen Vertrages ohne Lektüre des Kleingedruckten. Die Investition in fachanwaltliche Beratung ist gemessen an den Kosten eines Titelrechtsstreits – mit Streitwerten, die regelmäßig im fünf- bis sechsstelligen Bereich liegen – stets die wirtschaftlichere Entscheidung.

Alternative Text

Dr. David Slopek, LL.M.

(040) 882 153 908
david.slopek@googlemail.com

Über uns

Wir sind eine mehrfach ausgezeichnete Fachanwaltskanzlei und beraten unsere Mandanten bundesweit in allen Fragen des geistigen Eigentums.

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