Stand: 04.04.2026
1. Allgemein
1.1. Bei den auf der Website schutzrecht.de angebotenen Dienstleistungen handelt es sich um ein Angebot von Dr. David Slopek, geschäftlich handelnd unter Slopek Rechtsanwälte, Zippelhaus 6, 20457 Hamburg („Kanzlei“).
1.2. Die nachfolgenden AGB gelten für sämtliche Verträge, die mit einem Benutzer („Mandant“) über die Website schutzrecht.de abgeschlossen werden.
1.3. Das Angebot auf der Website richtet sich an Unternehmen bzw. Unternehmer (§ 14 BGB) und nicht an Verbraucher (§ 13 BGB). Mit der Beauftragung zur Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechts erklärt der Mandant, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
1.4. Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechts nicht um ein Verbrauchergeschäft im Sinne des § 13 BGB handelt. Die Vorschriften über den Widerruf bei Fernabsatzverträgen (§§ 312g ff. BGB) finden daher keine Anwendung.
2. Vertragsschluss
2.1. Der Mandant kann die von ihm gewünschte Leistung per Klick auswählen. Über den Button „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ gibt der Mandant ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die vereinbarte Dienstleistung ab.
2.2. Der Kunde erhält eine automatisierte Auftragsbestätigung per E-Mail. Diese stellt noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar. Der Vertrag kommt durch eine Annahmeerklärung durch die Kanzlei zustande. Diese kann ausdrücklich oder konkludent, insbesondere durch Bereitstellung der Arbeitsergebnisse durch die Kanzlei, erfolgen.
3. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
3.1. Die auf schutzrecht.de angebotenen Dienstleistungen sind auf die auf der Website genannten und in den AGB teils näher beschriebenen Tätigkeiten begrenzt.
3.2. Kern der zu erbringenden Dienstleistung bei Marken, Patenten, Gebrauchsmustern und Designs ist die Durchführung einer Recherche bzw. die Vorbereitung der Schutzrechtsanmeldung. Die Erzielung eines bestimmten Erfolges, insbesondere die erfolgreiche Registrierung eines Schutzrechts, ist nicht geschuldet.
3.3. Sofern nicht ausdrücklich anders in der Leistungsbeschreibung auf schutzrecht.de aufgeführt, ist die Vertretung des Mandanten bei Androhung der Zurückweisung der Schutzrechtsanmeldung durch das jeweilige Amt oder in Widerspruchs- sowie Löschungsverfahren vor dem Amt, die Vertretung des Mandanten innerhalb der nationalen Phase bei Internationalen Registrierungen (siehe hierzu auch Ziffer 3.4.) oder sonstige Tätigkeiten nach erfolgter Registrierung des Schutzrechts nicht umfasst. Diese Tätigkeiten können bei entsprechender Mandatierung von der Kanzlei im Rahmen von Folgemandaten bearbeitet werden.
3.4. Bei den Paketen zur Internationalen Registrierung (IR) einer Marke oder eines Designs umfasst das vereinbarte Pauschalhonorar die Vorbereitung und Einreichung der IR sowie die Korrespondenz mit dem IR-Markenamt (WIPO) bis zur Registrierung der IR bei der WIPO. Es kann sein, dass nach erfolgter Registrierung der IR bei der WIPO in der nationalen Phase weiterer Bearbeitungsaufwand anfällt, der nicht im Pauschalangebot enthalten ist (z.B. wenn die nationalen Markenämter landesspezifische Anforderungen an die Registrierung stellen oder Dritte Widerspruch gegen die Registrierung einlegen). Sollte es hierzu kommen, leitet die Kanzlei sämtliche Korrespondenz an den Mandanten weiter und stimmt Optionen und Kosten individuell mit dem Mandanten ab.
3.5. Bei den Paketen zur Markenanmeldung in der DACH-Region handelt es sich um die Anmeldung einer Basismarke beim DPMA und nachfolgender Anmeldung einer IR mit Schutzerstreckung auf Österreich und die Schweiz. Ziffer 3.4. gilt insoweit entsprechend.
4. Mitwirkungspflichten
4.1. Der Mandant ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Informationen vollständig und sorgsam zur Kenntnis zu nehmen. Hierzu gehören neben den AGB und Datenschutzbestimmungen sämtliche Informationen, die die Kanzlei dem Mandanten im Rahmen der Bearbeitung des Mandats zusendet.
4.2. Der Mandant hat der Kanzlei alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Informationen im Rahmen der Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere sämtliche ihm bekannten Hintergrundinformationen, z.B. über potentiell relevante Rechte von Mitbewerbern und andere Informationen, die für die Risikobeurteilung relevant sein können.
5. Vergütung
5.1. Sofern nicht anders ausgewiesen, verstehen sich die Preisangaben als Nettopreise exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Es handelt sich um eine außergerichtliche, pauschale Vergütung, bei der eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden kann (§ 4 Abs. 1 RVG).
5.2. Alle Vergütungsforderungen werden mit dem in der Rechnung genannten Zahlungsziel fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Sollte eine Rechnung nicht innerhalb des Zahlungsziels gezahlt und der Rechnungsbetrag deshalb angemahnt werden müssen, wird eine Mahnpauschale i.H.v. 40,00 EUR berechnet.
5.3. Sollte der Mandant nach Vertragsschluss von dem Vertrag zurücktreten, ihn stornieren, widerrufen oder anderweitig hiervon Abstand nehmen wollen, hat dies keine Auswirkungen auf das vereinbarte und geschuldete Pauschalhonorar.
5.4. Die Kanzlei bereitet die Schutzrechtsanmeldung im Umfang der Beauftragung vor und reicht die Anmeldung nach Freigabe durch den Mandanten ein. Sollte der Mandant die Freigabe nicht erteilen, hat dies keine Auswirkungen auf das vereinbarte und geschuldete Pauschalhonorar.
6. Amtsgebühren
Die von den involvierten Ämtern, insbesondere dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) und der World Intellectual Property Organization (WIPO) erhobenen Gebühren, sind in der Pauschalvergütung gem. Ziffer 5.1 nicht enthalten und sind gesondert an das Amt zu entrichten.
7. KMU Förderung
Für den Antrag auf KMU Förderung gelten die amtlichen Förderbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung (www.euipo.europa.eu). Die Kanzlei übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Antrag auf Förderung positiv beschieden wird. Die Beauftragung der Kanzlei ist von der Bescheidung unabhängig.
8. Kommunikation
8.1. Im Sinne einer einfachen und schnellen Kommunikation zwischen Kanzlei und Mandant erfolgt die Kommunikation grundsätzlich über E-Mail. Der Mandant willigt dazu ein, dass ihm mandatsbezogene Informationen per E-Mail zugesendet werden.
8.2. Die Kommunikation und der Versand von Schriftstücken über das Internet erfolgt allein auf Risiko des Mandanten. Für Störungen in den Leitungsnetzen des Internets sowie für Server- und Softwareprobleme Dritter ist die Kanzlei weder verantwortlich noch haftbar.
9. Verschwiegenheit
9.1. Die Kanzlei ist gem. § 43a Abs. 2 BRAO zur Verschwiegenheit verpflichtet.
9.2. Um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu gewährleisten, verpflichtet sich auch der Mandant, die Zusammenarbeit mit der Kanzlei sowie Inhalte dieser Zusammenarbeit öffentlich nicht bekannt zu machen oder bekannt machen zu lassen.
10. Geistiges Eigentum
Unterlagen, Entwürfe und sonstige Materialien, die der Mandant im Rahmen der Mandatsbearbeitung von der Kanzlei erhält, sind ausschließlich für die Vertragserfüllung zu verwenden. Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
11. Haftung
11.1. Im Rahmen der Auftragserfüllung greift die Kanzlei teilweise auf Datenbanken und Software-Tools spezialisierter Drittanbieter zurück. Der Datenbestand ist wegen der Abhängigkeit der Drittanbieter von der Datenbereitstellung der Markenämter und wegen der notwendigen Einpflegung und Aufbereitung der bereitgestellten Daten in die Datenbank des Drittanbieters nicht jederzeit tagesaktuell. Die Kanzlei haftet nicht für die von Drittanbietern übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit noch für deren Richtigkeit oder Aktualität. Dies gilt insbesondere auch für den Einsatz von KI-Tools, die zur Verbesserung der Qualität und Effizienz von Recherchen eingesetzt werden.
11.2. Das Mandat endet grundsätzlich mit der Eintragung oder endgültigen Ablehnung eines Schutzrechts. Im Falle der Eintragung leitet die Kanzlei dem Mandanten die Amtskommunikation weiter, aus der sich auch die Schutzdauer des Schutzrechts ergibt. Der Mandant ist für die rechtzeitige Zahlung der Verlängerungs- oder Aufrechterhaltungsgebühren selbst verantwortlich. Die Kanzlei übernimmt keine Haftung für die rechtzeitige Verlängerung oder Aufrechterhaltung des Schutzrechts.
11.3. Die Haftung für fahrlässig verursachte Schäden wird auf 1.000.000,00 EUR begrenzt.
11.4. Etwaige Schadenersatzansprüche des Mandanten verjähren in drei Jahren ab ihrer Entstehung, spätestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren seit Beendigung des Mandats.
12. Recherchen
12.1. Anmeldung und Benutzung eines gewerblichen Schutzrechts bergen stets das Risiko, dass Dritte hiergegen aus älteren Rechten vorgehen. Hierzu gehört das Risiko eines Widerspruchs, Löschungsantrags, der Abmahnung oder der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Hierdurch kann ein Kostenrisiko für den Mandanten entstehen. Die Kanzlei empfiehlt den Mandanten daher vor jeder Anmeldung eine umfassende Recherche durchzuführen, um die Verfügbarkeit des Schutzrechts zur Eintragung und Benutzung abzusichern. Verzichtet der Mandant gleichwohl auf die Durchführung einer solchen Recherche, hat er die Kanzlei insoweit von der Haftung freizustellen und auf Anfrage eine entsprechende Haftungsfreistellungsvereinbarung zu unterzeichnen.
12.2. Recherchen stellen immer einen Kompromiss zwischen Kostenaufwand und Rechtssicherheit dar. Die Kanzlei versucht, dem Mandanten innerhalb eines fixen Kostenrahmens ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten. Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass auch bei einer professionellen und gewissenhaft durchgeführten Recherche bestimmte Restrisiken nicht ausgeschlossen werden können. Hierzu gehört beispielsweise, dass es durch die Inanspruchnahme von Prioritäten zu einer nachträglichen Vorverlagerung von Zeiträngen kommen kann. Auch die Durchführung von Recherchen bzgl. älterer Unternehmenskennzeichenrechte ist nur im eingeschränkten Umfang möglich, da solche Rechte schon durch Benutzungsaufnahme entstehen und anders als Marken nur begrenzt in Datenbanken recherchiert werden können.
13. Zusammenarbeit mit fachkundigen Dritten
Die Kanzlei ist berechtigt, zur Bearbeitung des Mandats fachkundige Dritte heranzuziehen, z.B. technische Zeichner, Rechercheure, Patentingenieure oder kooperierende Rechts- und Patentanwälte. Wenn hierdurch Mehrkosten entstehen, sind diese rechtzeitig mit dem Mandanten abzustimmen.
14. Folgemandate
Die auf schutzrecht.de angebotenen Dienstleistungen sind auf die auf der Website genannten und in den AGB teils näher beschriebenen Tätigkeiten begrenzt. Sofern nicht ausdrücklich anders in der Leistungsbeschreibung auf schutzrecht.de aufgeführt, ist die Vertretung des Mandanten bei Androhung der Zurückweisung der Schutzrechtsanmeldung durch das jeweilige Amt oder in Widerspruchs- sowie Löschungsverfahren vor dem Amt, die Vertretung des Mandanten innerhalb der nationalen Phase bei Internationalen Registrierungen oder sonstige Tätigkeiten nach erfolgter Registrierung des Schutzrechts nicht umfasst. Diese Tätigkeiten können bei entsprechender Mandatierung von der Kanzlei im Rahmen von Folgemandaten bearbeitet werden.
15. Folgekorrespondenz
In bestimmten Fällen wird die Kanzlei nach erfolgter Eintragung des Schutzrechts als eingetragener Vertreter von den Ämtern oder von Dritten kontaktiert. Für die Sichtung, Dokumentation, Notation etwaiger Fristen und die Berichterstattung an den Mandanten wird pro Bericht eine Bearbeitungspauschale i.H.v. 49 EUR berechnet.
16. Sonstiges
16.1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis.
16.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den diesen AGB unterfallenden Tätigkeiten ist Hamburg. Als Ort der Leistungserbringung wird ebenfalls Hamburg vereinbart.
16.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die betreffende Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.
