Der KMU-Fonds 2026 ist ein Förderprogramm des Europäischen Amtes für geistiges Eigentum (EUIPO), das gezielt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Europäischen Union unterstützt. Sein Ziel ist es, KMU bei der Anmeldung und dem Schutz von Marken und Designs finanziell zu entlasten und somit Innovation und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Das Programm läuft bis Dezember 2026 und zwar so lange, bis der Fördertopf erschöpft ist. Beantragen Sie daher jetzt mit uns die Förderung!
Wie hoch ist die Förderung?
Der KMU-Fonds 2026 sieht Zuschüsse vor, die einen Teil der amtlichen Gebühren für Marken- und Designanmeldungen abdecken:
- Markenanmeldungen (EU und national): Erstattung von bis zu 75 % der Anmeldegebühren beim EUIPO oder bei nationalen Ämtern.
- Designanmeldungen (EU und national): Erstattung von bis zu 75 % der Anmeldegebühren beim EUIPO oder nationalen Ämtern.
- Maximalbetrag: Die Förderung pro Unternehmen ist auf 700 EUR gedeckelt.
Wer ist antragsberechtigt?
Teilnahmeberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat, also auch deutsche Unternehmen – unabhängig von ihrer Branche. Die Präzisierung der KMU-Eigenschaft richtet sich nach den EU-Definitionen:
- Weniger als 250 Mitarbeiter
- Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme bis zu 43 Mio. EUR
Auch Einzelunternehmer und Start-ups können in vielen Fällen von der Förderung profitieren, sofern sie diese Kriterien erfüllen.
Wie ist der Ablauf der Förderung ?
Sie können uns im Rahmen der Markenanmeldung unkompliziert mit der Beantragung der Förderung für Sie beauftragen.
- Förderung beantragen: Wir stellen mit Ihnen die erforderlichen Unterlagen zusammen, bereiten diese auf und reichen den Förderantrag beim EUIPO in Ihrem Namen ein. Die Bewilligung erfolgt üblicherweise innerhalb von zwei Wochen.
- Marke/Design anmelden: Parallel zum Förderantrag stimmen wir die geplante Marken- oder Designanmeldung mit Ihnen ab. Nach Bescheidung über die Finanzhilfe übernehmen wir die Einreichung für Sie.
- Wichtiger Hinweis: Die amtlichen Anmeldegebühren sind zunächst vollständig zu zahlen.
- Erstattung der Amtsgebühren: Wir beantragen die Erstattung des Förderbetrags für Sie. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von 30 Tagen auf Ihr Konto.
