Schützen Sie den Titel Ihres Werks
mit einer Titelschutzanzeige

  • Rechtssicher: Werktitelschutz mit Brief und Siegel
  • Gerichtsfest: Anwaltlich bestätigter Prioritätsnachweis
  • Transparent: Festpreise ohne versteckte Kosten
    Titelschutzanzeige und Prioritätsnachweis

    Rechtsschutz für Ihr Werk und dessen Titel

    Unsere spezialisierten Rechts- und Fachanwälte schützen das Urheberrecht an Ihrem Werk sowie dessen Werktitel.
    Haben Sie Fragen? Dann kontaktieren Sie uns jetzt telefonisch unter (040) 882153908 oder per E-Mail an info@schutzrecht.de.

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    Werktitel
    BASIC
    Elektronische Prioritätsurkunde (deutsch)
    399
    zzgl. MwSt.
    • Markenanmeldung checkmark schutzrecht Spezialisierte Fachanwaltskanzlei

    • Markenanmeldung checkmark schutzrecht Publikation der Titelschutzanzeige in Fachblatt

    • Markenanmeldung checkmark schutzrecht Elektronische Prioritätsurkunde

    • Markenanmeldung checkmark schutzrecht  Transparenter Festpreis, kein Abo-Modell

    STANDARD
    Elektronische und physische Prioritätsurkunde (deutsch)
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    • Markenanmeldung checkmark schutzrecht  alle Leistungen wie in BASIC

    • Werten Sie den Prioritätsnachweis mit einer physischen Urkunde mit Unterschrift und Kanzleistempel des Ausstellers auf.

    INTERNATIONAL
    Elektronische und physische Prioritätsurkunden (bilingual)
    599
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    • Markenanmeldung checkmark schutzrecht alle Leistungen wie in BASIC

    • Markenanmeldung checkmark schutzrecht alle Leistungen wie in STANDARD

    • Markenanmeldung checkmark schutzrecht Englischsprachige Urkunden

      Zusätzlich erhalten Sie englischsprachige Ausfertigungen der Prioritätsurkunden (elektronisch und physisch) zur Verwendung im internationalen Rechtsverkehr.

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    Urheberrecht am Werk
    BASIC
    Elektronische Prioritätsurkunde (deutsch)
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    • Markenanmeldung checkmark schutzrecht Anwaltliche Dokumentation des Werks für 10 Jahre

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    Rechtssicherheit in 3 Minuten

    Werktitelschutz mit einer professionellen Titelschutzanzeige

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    Das sagen unsere Mandanten

    Top Beratung. Faire Preise.

    Sehr gut

    5,0 Sterne (125 Bewertungen, Stand Juni 2022)

    FAQ

    Die 10 häufigsten Fragen zum Schutz von Werktiteln

    Was ist ein Werktitel?

    Mit einem Werktitel kann man den Namen von Büchern, Magazinen, Filmen, Software, Tonwerken, Filmen, Gesellschaftsspielen u.v.m. schützen. Der Werktitelschutz vermittelt ein gesetzlich garantiertes Monopolrecht, mit dem Sie es Dritten verbieten können, identische oder verwechselbar ähnliche Kennzeichen zu benutzen.

    Was ist der Unterschied zwischen Werktitel und Urheberrecht?

    Der Werktitelschutz (oder kurz: Titelschutz) ist nicht zu verwechseln mit dem Urheberrecht. Das Urheberrecht schützt das Werk als solches, der Werktitel hingegen den Namen des Werks. Wer ein Werk schafft, sollte daher am besten sowohl den Werktitel als auch das Urheberrecht am Werk schützen.

    Warum sind Werktitel wirtschaftlich wertvoll?

    Den Marketingwert eines aussagekräftigen Titels kann man nicht hoch genug bewerten. Ein Beispiel ist das Betriebssystem „Windows“, das ohne seinen prägnanten und verkaufsfördernden Titel vielleicht nicht so erfolgreich geworden wäre. Auch viele andere Werke kennt man vor allem wegen ihres Namens. Die Filmreihe Star Wars, Bücher wie Harry Potter oder auch Songtitel wie Last Christmas sind praktisch jedermann bekannt. Je mehr Zeit und Geld in die Schaffung eines Werks investiert wird, umso wichtiger ist es, die Investitionskosten und die Titeleinführung professionell abzusichern.

    Ab wann ist ein Werktitel geschützt?

    Der Werktitel ist grundsätzlich ab dem Zeitpunkt geschützt, in dem das Werk unter einem schutzfähigen Titel vom Berechtigten benutzt wird. Der Teufel steckt hier aber wie so oft im Detail. So kommt es häufig zum Streit darüber, ob ein Titel überhaupt schutzfähig ist, wer eigentlich berechtigt ist und welche Handlungen als schutzbegründende Benutzung ausreichen. Um hier auf Nummer sicher zu gehen und ein Höchstmaß an Rechtssicherheit zu gewährleisten, macht es Sinn, sich den Werktitel professionell durch eine spezialisierte Fachanwaltskanzlei schützen zu lassen. Wir stehen Ihnen hierfür mit unserer umfangreichen Expertise gerne zur Verfügung.

    Was ist eine Titelschutzanzeige?

    Teil unseres Serviceangebots für Sie ist eine sog. Titelschutzanzeige. Sie hat verschiedene Vorteile, die zu einem höheren Maß an Verbindlichkeit und Rechtssicherheit führen und so ihren Werktitelschutz deutlich verbessern. Durch eine geeignete Veröffentlichung in einem anerkannten Branchenblatt wird der Zeitpunkt einer bereits stattfindenden Benutzung gerichtsfest dokumentiert. Man hat sogar die Möglichkeit, durch Vorankündigung einer geplanten Benutzung in einer Titelschutzanzeige den Schutzbeginn zeitlich um ca. 6 bis maximal 12 Monate vorzuverlagern. Dabei handelt es sich um keine starre, im Gesetz festgeschriebene Frist, sondern um eine flexible Frist, die von der Rechtsprechung entwickelt wurde. In ihre Bemessung spielen Faktoren wie Art und Komplexität des in Rede stehenden Werks hinein.

    Wie lange besteht der Werktitelschutz?

    Der Schutz an einem Werktitel ist von dessen Benutzung abhängig. Das bedeutet, dass er grundsätzlich solange besteht, bis Sie die Benutzung einstellen. Auch die Verwendung eines neuen Namens für das Werk stellt eine Beendigung des zunächst benutzten Werktitels dar.

    Welche Vorteile hat ein Werktitel gegenüber einer Markenanmeldung?

    Der Werktitel hat gegenüber seinem „großen Bruder“ – der Marke – verschiedene Vorteile. Dazu gehört, dass die Hürde, um Schutz zu erlangen, niedriger ist. Für die Erlangung von Werktitelschutz bedarf es nur eines vergleichsweise niedrigen Maßes an Unterscheidungskraft. Außerdem ist Werktitelschutz günstiger als Markenschutz und er ist auch schneller erreichbar, da es keines langwierigen Prüfungsverfahrens vor einem Markenamt bedarf.

    Welche Vorteile hat eine Marke gegenüber dem Werktitelschutz?

    Eine Markenanmeldung hat dagegen andere Vorteile. Dazu gehört, dass der sachliche Schutzbereich (z.B. Absicherung von Merchandise) und der regionale Schutzbereich (Schutz außerhalb Deutschlands) potenziell größer ist. Zudem gibt es eine fünfjährige Benutzungsschonfrist. Dies erlaubt es Ihnen, den Titel schon relativ früh zu schützen und ohne Zeitdruck die Finalisierung und Veröffentlichung Ihres Werks vorantreiben zu können.

    Da beide Schutzrechte spezifische Vorteile haben, sollte man stets überlegen, welches Schutzrecht im jeweiligen Einzelfall besser passt. Wenn man Werktitel und Marke schützt, kann man zudem die Vorteile beider Schutzrechte kombinieren und hat so den besten Schutz.

    Wozu dient eine Titelrecherche?

    Der Werktitelschutz erlaubt es Ihnen, gegen jüngere Zeichen vorzugehen. Zugleich besteht aber auch die Gefahr, dass Ihr Werktitel ältere Kennzeichenrechte verletzt und Sie sich dadurch haftbar machen. Mit einer professionellen Verfügbarkeitsrecherche können Sie potenzielle Haftungsrisiken erkennen und minimieren. Vor allem dann, wenn Sie Ihr Werk gewerblich verwerten möchten, ist die Durchführung einer Titelrecherche dringend empfohlen.

    Was mache ich, wenn jemand anderes meinen Werktitel verletzt?

    Wenn man seinen Werktitel mit einer Titelschutzanzeige geschützt hat, dann erhält man spätestens im Zeitpunkt der Benutzungsaufnahme ein Ausschließlichkeitsrecht auf das Zeichen. Dies kann man sich ähnlich wie ein Monopol vorstellen. Wenn andere einen identischen oder verwechselbar ähnlichen Werktitel benutzen und damit in den Schutzbereich Ihres Schutzrechts eingreifen, dann haben Sie Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Ersatz Ihrer Rechtsanwaltskosten. Wenn Sie der Ansicht sind, dass jemand Ihren Werktitel verletzt, dann sprechen Sie uns gerne an.

    Jetzt Kontakt aufnehmen

    Wir beraten Sie umfassend zu Ihrem Werk und dessen Titel

    Haben Sie Fragen zum Werktitelschutz, einer Kennzeichenverletzung oder anderen Themen und um das Kennzeichen- und Urheberrecht? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf. Unsere spezialisierten Rechts- und Fachanwälte helfen Ihnen gerne weiter!

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    • Kompetent: Hochspezialisierte Fachanwaltskanzlei
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    Schutzrechte im Überblick
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      Werktitel

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      Erfindung

    • Übersicht

      Eine Marke ist ein Zeichen, das als betrieblicher Herkunftshinweis fungiert. Dies kann Ihr Name oder der Name Ihrer Firma, eine Produktbezeichnung, ein Logo, ein Slogan u.v.m. sein. Mit einer Markenanmeldung wird Ihr Angebot am Markt unverwechselbar.

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      Beratungsschwerpunkte

      • Markenanmeldung (DE, DACH, EU oder international)
      • Markenüberwachung
      • Durchsetzung Ihrer Marke
      • Verteidigung bei Abmahnungen

    • Übersicht

      Mit einem Design (auch „Geschmacksmuster“ genannt) kann man das äußere Erscheinungsbild von Erzeugnissen vor Nachahmern schützen. Unternehmen mit innovativen Produkten, Designer, Erfinder und Händler können so verhindern, dass ihre Produkte von Dritten kopiert werden.

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      Beratungsschwerpunkte

      • Designanmeldungen
      • Designrecherchen
      • Vorgehen gegen Produktnachahmungen
      • Verteidigung gegen Abmahnungen

    • Übersicht

      Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen von Werkschaffenden wie z.B. Autoren, Designern Fotografen, Künstlern, Models, Musikern, Produzenten und Programmierern. Im Alltag begegnet einem das Urheberrecht meist durch das ©-Symbol im Rahmen eines Schutzrechtshinweises.

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      Beratungsschwerpunkte

      • Sicherung von Urheberrechten mittels Prioritätsnachweis
      • Gestaltung von Verträgen zum Urheberrecht
      • Urheberrechtsstreitigkeiten

    • Übersicht

      Mit dem Werktitel kann man den Namen eines Werks wie z.B. eines Buchs, einer App oder eines Films schützen. Der Werktitelschutz ist dabei eine kostengünstige Ergänzung oder Alternative zum Markenschutz für das entsprechende Werk.

      Jetzt Werktitel sichern

      Beratungsschwerpunkte

      • Erstellung von Schutzkonzepten für Werktitel
      • Durchführung von Titelrecherchen
      • Planung und Durchführung von Titelschutzanzeigen
      • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei Kennzeichenstreitigkeiten (Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage)
      • Vertragsgestaltung (Übertragung, Lizenz)

    • Übersicht

      Erfindungen kann man mit technischen Schutzrechten schützen. Dazu gehören das Patent, sowie das Gebrauchsmuster, das auch als „kleines Patent“ bezeichnet wird. Beide Schutzrechte bieten wirksamen Schutz davor, dass Dritte unbefugt von Ihrer erfinderischen Idee Gebrauch machen.

      Jetzt Erfindung schützen

      Beratungsschwerpunkte

      • Fachanwaltliche Beratung zu technischen Schutzrechten
      • Anmeldung von Gebrauchsmustern und Patenten
      • Vorgehen gegen Verletzer
      • Verteidigung bei Abmahnungen, Berechtigungsanfragen oder Klagen

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